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   BFH, 16.05.2007 - II R 36/05   

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BFH, 16.05.2007 - II R 36/05 (https://dejure.org/2007,8005)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2007 - II R 36/05 (https://dejure.org/2007,8005)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - II R 36/05 (https://dejure.org/2007,8005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansatz zweier Raummeterpreise für zwei sich im selben Gebäude befindliche Bauteile bei einer Bewertung des Gebäudes im Sachwertverfahren; Tiefgaragen als selbstständige, nicht in einem funktionellen oder bautechnischen Zusammenhang mit einem anderen zu bewertenden ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 85, BewG § 90 Abs 1
    Einheitsbewertung; Grundvermögen; Keller; Sachwertverfahren; Tiefgarage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.02.2002 - II R 66/99

    Einheitsbewertung eines Grundstücks für Bank- und Kreditinstitute im

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Die für eine Bewertung im Ertragswertverfahren notwendige Anzahl vermieteter Objekte muss zum Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BewG) vorhanden gewesen sein (BFH-Urteil vom 21. Februar 2002 II R 66/99, BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378, m.w.N.).

    Ihm kommt die Bedeutung eines Beweises des ersten Anscheins zu (BFH-Urteil in BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378).

    aa) Wie der BFH im Urteil in BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378 entschieden hat, fällt nicht jedes Grundstück eines Kreditinstituts notwendigerweise und stets in den Anwendungsbereich des Sachwertverfahrens.

  • BFH, 14.08.1980 - V R 142/75

    Übergangsbestimmung

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Führt die Revision eines Beteiligten zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, wird beim FG das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt (BFH-Urteile vom 14. August 1980 V R 142/75, BFHE 131, 440, BStBl II 1981, 71, und vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409).
  • BFH, 18.02.1997 - IX R 63/95

    § 100 Abs. 3 FGO (Kassation ohne Sachentscheidung) im zweiten Rechtsgang nicht

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Führt die Revision eines Beteiligten zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, wird beim FG das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt (BFH-Urteile vom 14. August 1980 V R 142/75, BFHE 131, 440, BStBl II 1981, 71, und vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409).
  • BFH, 29.11.1989 - II R 53/87

    Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Ist dieser Einheitswert niedriger oder höher als der im ursprünglichen Bescheid festgestellte und sind zudem die in § 22 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BewG bestimmten Wertgrenzen für eine Fortschreibung erreicht bzw. überschritten, ist der ursprüngliche Bescheid zwar fehlerhaft i.S. des § 22 Abs. 3 Satz 1 BewG und eine Fortschreibung zur Fehlerbeseitigung vorzunehmen (vgl. zum Fehlerbegriff BFH-Urteile vom 29. November 1989 II R 53/87, BFHE 159, 215, BStBl II 1990, 149, und vom 21. Februar 2002 II R 18/00, BFHE 198, 150, BStBl II 2002, 456).
  • BFH, 26.09.1975 - III R 15/74

    Einheitswertbescheid - Vermögensteuerbescheid - Betragserhöhung - Reformatio in

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Ein Verböserungsverbot gibt es insoweit nicht (BFH-Urteil vom 26. September 1975 III R 15/74, BFHE 117, 257, BStBl II 1976, 110).
  • BFH, 26.06.1981 - III R 3/79

    Korrektur der festgelegten Durchschnittswerte zur Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Voraussetzung dafür wäre, dass der für das Gesamtgebäude maßgebende Raummeterpreis für dessen gemeinen Wert bedeutsame Eigenschaften insbesondere wegen Größe, Gestaltung und Zweckbestimmung des Bauteils 1 nicht ausreichend berücksichtigen würde und die Abweichung zwischen dem auf der Grundlage der in Anlage 15 Nr. 7 angegebenen Durchschnittswerte und dem nach den tatsächlichen durchschnittlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke zum 1. Januar 1964 ermittelten Gebäudenormalherstellungswert außerhalb jeder bei Durchschnittswerten üblichen und noch vertretbaren Toleranz läge (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643).
  • FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02

    Bewertungsrechtliche Einstufung von Tiefgaragen in Bürogebäuden

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Das Finanzgericht (FG) stellte den Einheitswert durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1593 veröffentlichte Urteil aufgrund eines im Sachwertverfahren ermittelten Gebäudewerts für den Bauteil 1 in Höhe von ... DM (statt ... DM) fest und führte zur Begründung aus, dieser Bauteil könne nicht der Gebäudeklasse 8.6 (Parkhäuser - Tiefgaragen) zugerechnet werden, da darunter nur selbständig genutzte Parkhäuser zu verstehen seien und zudem dieser Bauteil nicht ausschließlich als Garage, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil als Lager- bzw. Aktenkeller genutzt werde.
  • BFH, 21.02.2002 - II R 18/00

    Einheitsbewertung: Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung

    Auszug aus BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
    Ist dieser Einheitswert niedriger oder höher als der im ursprünglichen Bescheid festgestellte und sind zudem die in § 22 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BewG bestimmten Wertgrenzen für eine Fortschreibung erreicht bzw. überschritten, ist der ursprüngliche Bescheid zwar fehlerhaft i.S. des § 22 Abs. 3 Satz 1 BewG und eine Fortschreibung zur Fehlerbeseitigung vorzunehmen (vgl. zum Fehlerbegriff BFH-Urteile vom 29. November 1989 II R 53/87, BFHE 159, 215, BStBl II 1990, 149, und vom 21. Februar 2002 II R 18/00, BFHE 198, 150, BStBl II 2002, 456).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Im zweiten Rechtsgang wird das ursprüngliche Klageverfahren, das noch nicht abgeschlossen war, fortgesetzt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409, unter 2., und vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827, unter II.5.).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der

    c) Ist ein Geschäftsgrundstück wie beispielsweise eine Markt-, Ausstellungs- oder Messehalle oder ein Warenhausgrundstück im Wege der Nachfeststellung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 BewG gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG im Sachwertverfahren zu bewerten (Abschn. 16 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Sätze 1 und 7 BewRGr; vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 21. Februar 2002 II R 66/99, BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378, und vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827), ist für den dabei gemäß § 83 BewG anzusetzenden Gebäudewert nach § 85 Satz 1 BewG zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 zu errechnen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - 4 K 2065/07

    Bewertung einer Lagerhalle im Sachwertverfahren - Ausforschungsbeweisantrag

    Dass Gewerbehallen vorstehender Art nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten seien, ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2007 (II R 36/05).

    Auch die BFH-Urteile vom 21. Februar 2002 (II R 66/99, BStBI II 2002, 378) und vom 16. Mai 2007 (II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827) ließen erkennen, dass, übertragbar auf § 76 Abs. 1 BewG, generell die hier benannten Grundstücksarten nur dann Im Sachwertverfahren zu bewerten seien, wenn sie sich aufgrund ihrer Größe, spezieller Beschaffenheit, hochwertiger Ausstattung oder ihrem besonderen Zuschnitt dermaßen von gleich gelagerten Objekten der gleichen Gruppe unterschieden, dass aufgrund ihrer Einzigartigkeit eine Vergleichbarkeit untereinander nicht mehr gegeben sei und somit eine ausreichend große Anzahl vergleichbarer Objekte zum Hauptfeststellungszeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

    Für die Frage, ob ein Grundstück zu einer Gruppe gehöre, die im Sachwertverfahren zu bewerten sei, komme es entscheidend darauf an, ob die Gruppe die für die Bewertung im Ertragswertverfahren erforderliche Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung zum Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BewG) aufweise (Hinweis auf BFH-Urteile vom 21. Februar 2002 II R 66/99, a.a.O., und vom 16. Mai 2007, II R 36/05, a.a.O.; Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsrecht § 76 Tz. 51).

    Die für eine Bewertung im Ertragswertverfahren notwendige Anzahl vermieteter Objekte muss im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BewG), also zum 01.01.1964 vorhanden gewesen sein (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 2002 II R 66/99, a.a.O.; vom 16. Mai 2007, II R 36/05, a.a.O., und vom 20. Februar 1981 III R 42, 47/78, BStBl II 1981, 458, sowie BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1993, BFH/NV 1994, 362).

    Dem Erfahrungssachverhalt kommt die Bedeutung eines Beweises des ersten Anscheins zu (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2007, II R 36/05, a.a.O).

  • BFH, 06.07.2011 - II R 35/10

    Bewertung eines besonders gestalteten und ausgestatteten Mietwohngrundstücks im

    Für Geschäftsgrundstücke hat dies der BFH bereits wiederholt entschieden (BFH-Urteile vom 21. Februar 2002 II R 66/99, BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378, m.w.N., und vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827).

    Für Tiefgaragen, die zu einem Mietwohngrundstück gehören, kann insoweit nichts anderes gelten wie für Tiefgaragen von Bürogebäuden (zu diesen vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1827).

    Dagegen werden die mit einem anderen Gebäude verbundenen Tiefgaragen schon im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als Parkhäuser bezeichnet (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1827).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 3 K 3183/07

    Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Grundstück Darwinstraße 6/12 in

    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens zum Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs II R 36/05 werden dem Beklagten auferlegt.

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 16. Mai 2007 (Az. II R 36/05) das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 1. Juni 2005 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

    Dem Gericht haben neben der Streitakte zum vorliegenden Verfahren die Streitakte zu dem Verfahren 2 K 2483/02, die Streitakte des BFH zum Az. II R 36/05 sowie zwei Bände der vom Beklagten unter der Steuernummer ... geführten Einheitswertakten vorgelegen, auf deren Inhalte ergänzend Bezug genommen wird.

    Wie auch der BFH in seinem Revisionsurteil (Az. II R 36/05) ausführt, ist gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 BewG "der Wert von Geschäftsgrundstücken (§ 75 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BewG) grundsätzlich im Ertragswertverfahren zu ermitteln.

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2010 - 3 K 2015/04

    Bewertung eines Mietwohngrundstücks im Sachwertverfahren

    Nach dem Urteil des BFH vom 16. Mai 2007 (II R 36/05 a.a.O.) ist unter Bezugnahme auf die Regelung in Abs. 3 der Vorbemerkungen zu Anlage 15 zu Abschnitt 38 BewRGr bei mehrgeschossigen Gebäuden grundsätzlich keine eigenständige Bewertung des Kellerbereichs vorzunehmen; vielmehr sind, falls für das aufstehende Gebäude Raummeterpreise verschiedener Gebäudeklassen nach DIN 277 Abschnitt 1.36 anzusetzen sind, die Raummeterpreise der Gebäudeklasse mit den niedrigsten Raummeterpreisen maßgebend.

    Dies gilt auch für die unter dem Vorplatz des Gebäudes liegende Tiefgarage, welche eine direkte Verbindung mit dem ersten Untergeschoss des Wohnhauses hat; denn es handelt sich um eine unselbständige Tiefgarage, die bewertungsrechtlich als Keller anzusehen ist und als solcher grundsätzlich das Schicksal des aufstehenden Gebäudes teilt, d.h., mit dem niedrigsten  für das Gebäude anzusetzenden Raummeterpreis zu bewerten ist (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2007, II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827 und Darstellung bei Rösler/Troll a.a.O.).

    Dass die vorliegend zu bewertenden Kellerräume einschließlich der Tiefgarage den im Jahre 1958 für Keller üblichen Größenrahmen überschreiten und ggf. deshalb als selbständiger Bauteil mit einem eigenen Raummeterpreis zu bewerten wären, wie es der BFH in der zitierten Entscheidung II R 36/05 (a.a.O.) andeutet, lässt sich im Streitfall nicht feststellen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - 3 K 3190/09

    Neufeststellung des Einheitswertes auf den 01.01.2009

    In beiden Entscheidungen hat der BFH aber auch klargestellt, dass an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 II R 36/05, BStBl II 2005, 428; Urteil vom 21. Februar 2006 II R 31/04, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1450, sowie FG Münster, Urteil vom 14. April 2011 3 K 1387/08 Ew, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1502 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung), wonach die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den überlangen Hauptfeststellungszeiträumen und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, als verfassungsgemäß zu beurteilen seien, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 festzuhalten sei.
  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19

    Vorsteuerabzug: Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer -

    Es ist sogar zulässig, dass das neue Urteil für den Kläger ungünstiger als das alte ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827).
  • FG Nürnberg, 26.03.2009 - 4 K 1522/08

    Bewertung eines Geschäftsgrundstücks im Sachwertverfahren - Keine Rückrechnung

    Die für eine Bewertung im Ertragswertverfahren notwendige Anzahl vermieteter Objekte muss im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BewG), also zum 01.01.1964 vorhanden gewesen sein (vgl. BFH-Urteile vom 21.02.2002 II R 66/99, BStBl. II 2002, 378 , vom 16.05.2007, II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827, und vom 20.02.1981 III R 42, 47/78, BStBl. II 1981, 458, sowie BFH-Beschluss vom 15.12.1993, BFH/NV 1994, 362).

    Dem Erfahrungssachverhalt kommt die Bedeutung eines Beweises des ersten Anscheins zu (vgl. BFH-Urteil vom 16.05.2007, in BFH/NV 2007, 1827, 1828).

  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Kläger legt insbesondere nicht dar, in welcher Hinsicht über die zur Einheitsbewertung von Geschäftsgrundstücken im Ertragswert- bzw. Sachwertverfahren und insbesondere zur Anwendung des § 76 Abs. 3 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ergangene Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 21. Februar 2002 II R 66/99, BFHE 198, 146, BStBl II 2002, 378; vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827) hinaus ein weiterer Klärungsbedarf bestehen soll.
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 104/05

    Einheitsbewertung im Sachwertverfahren: Ermittlung des umbauten Raumes bei

  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09

    Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks

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