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   BFH, 13.01.2005 - II R 37/03   

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https://dejure.org/2005,3322
BFH, 13.01.2005 - II R 37/03 (https://dejure.org/2005,3322)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2005 - II R 37/03 (https://dejure.org/2005,3322)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - II R 37/03 (https://dejure.org/2005,3322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung § 13 Abs. 2a; GG Art. 3 Abs. 1

  • Judicialis

    ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung § 13 Abs. 2a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erwerb von bisher im Privatvermögen gehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Freibetrag für nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende einbringungsgeborene Anteile

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbringungsgeborene Anteile ? Kein erbschaftsteuerrechtlicher Freibetrag für 1994 und 1995 ? Bewertungsunterschiede für einzelne Vermögensarten im ErbStG a. F. ? Kein Verstoß gegen Grundgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung des Freibetrages in Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) für nicht zum Betriebsvermögen gehörende einbringungsgeborene Anteile; Verfassungsrechtliche Hinnehmbarkeit von Bewertungsunterschieden zwischen den einzelnen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Kein Freibetrag für einbringungsgeborene Anteile

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13 Abs 2 a, ErbStG § 13a Abs 5, ErbStG § 12 Abs 5, UmwStG § 21
    Erbschaftsteuer; Freibetrag; Geschäftsanteil; Privatvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 429
  • ZIP 2005, 983
  • BB 2005, 1263
  • BB 2005, 818
  • DB 2005, 983
  • BStBl II 2005, 360
  • NZG 2005, 488 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Für Steuerentstehungszeitpunkte, die innerhalb des zeitlichen Rahmens der vom BVerfG im Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671) angeordneten übergangsweisen Weitergeltung des früheren Erbschaftsteuerrechts liegen, sind Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten verfassungsrechtlich hinzunehmen.

    Der Kläger kann sich für seine gegenteilige Auffassung nicht auf den sog. Erbschaftsteuer-Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671) berufen, weil die Steuer vorliegend im Jahr 1994 entstanden ist und das BVerfG die Weitergeltung des bisherigen Erbschaftsteuerrechts jedenfalls bis zum 31. Dezember 1995 angeordnet hat (BVerfG, a.a.O., unter C.II.3.).

  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Damit hat das BVerfG die nach damaliger Rechtslage bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten --um die es auch im Streitfall geht-- für die Vergangenheit hingenommen (ablehnend zur Anwendung der im Erbschaftsteuer-Beschluss enthaltenen Erkenntnisse auf die Vergangenheit auch BVerfG-Beschluss vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1 unter B.I.2.b).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 52/87

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen gegen Gesellschaftsrechte in eine

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Laufende Einkünfte aus solchen Anteilen gehören im letztgenannten Fall nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern zu denen aus Kapitalvermögen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1988 IV R 52/87, BFHE 153, 562, BStBl II 1988, 829), mit der Folge u.a. der Gewährung des Freibetrags nach § 20 Abs. 4 EStG.
  • BFH, 23.10.2003 - II B 131/00

    VSt: Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Denn auch die bis zum Ende des Jahres 1996 erstreckte Weitergeltungsanordnung in der Vermögensteuer-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655 unter C.III.3.) ist nicht nur ungeachtet des festgestellten Verstoßes gegen den Gleichheitssatz infolge der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe ergangen, sondern auch ungeachtet dessen, dass diese Regelungen den aufgestellten Belastungsobergrenzen (noch) keine Rechnung tragen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2003 II B 131/00, BFH/NV 2004, 237, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Weder der Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, der vom BVerfG bislang nur für die föderale Kompetenzordnung zur Anwendung gebracht worden ist (vgl. das vom Kläger herangezogene Urteil des BVerfG vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991, 2004/95, BVerfGE 98, 106 unter C.I.2.c) noch der der Systemkonsequenz können zu einer Pflicht des Gesetzgebers führen, die Rechtsfolgen einer als Ausnahmevorschrift anzusehenden Norm auch auf einen anderen Sachbereich zu erstrecken und damit zugleich die diesem Sachbereich innewohnenden systematischen Grundsätze zu durchbrechen und neue Normwidersprüche zu erzeugen.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Denn auch die bis zum Ende des Jahres 1996 erstreckte Weitergeltungsanordnung in der Vermögensteuer-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655 unter C.III.3.) ist nicht nur ungeachtet des festgestellten Verstoßes gegen den Gleichheitssatz infolge der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe ergangen, sondern auch ungeachtet dessen, dass diese Regelungen den aufgestellten Belastungsobergrenzen (noch) keine Rechnung tragen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2003 II B 131/00, BFH/NV 2004, 237, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • FG Saarland, 12.06.2003 - 2 K 211/98

    Nachlasserwerb einbringungsgeborener Anteile durch ErbStG 1994 nicht

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 277 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer

    Für die Schenkung sind das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Verbindung mit dem Bewertungsgesetz (BewG) in der am Schenkungstag - 3. September 1993 - geltenden Fassung weiter anzuwenden (vgl. BVerfG vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 386, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 235; vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671; BFH vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846; vom 13. Januar 2005 II R 37/03, BFHE 208, 429, BStBl II 2005, 360).
  • BFH, 30.08.2023 - X B 23/23

    Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. §

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass steuerrechtliche Normen, zu denen das BVerfG zwar eine Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt, deren Weitergeltung es aber für einen bestimmten Zeitraum angeordnet hat, für diesen Zeitraum von den Fachgerichten weiter anzuwenden sind (vgl. zu den Bewertungsungleichheiten im Erbschaftsteuerrecht bis 1995 BFH-Entscheidungen vom 13.01.2005 - II R 37/03, BFHE 208, 429, BStBl II 2005, 360, unter II.2.
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