Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1997 - II R 37/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4816
BFH, 17.09.1997 - II R 37/96 (https://dejure.org/1997,4816)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1997 - II R 37/96 (https://dejure.org/1997,4816)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1997 - II R 37/96 (https://dejure.org/1997,4816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 104 Abs 2, FGO § 105 Abs 4, FGO § 119 Nr 6, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Abfassung; Einheitliches Vertragswerk; Frist; Geschäftsstelle; Übergabe; Urteil; Zustellung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    Der gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hat für den Fall der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung oder in einem eigens anberaumten Verkündungstermin das Wort "alsbald" im Sinne dieser Vorschrift in seinem Beschluß vom 27. April 1993 GmS-OGB, 1/92 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR 1993, 674, Neue Juristische Wochenschrift - NJW 1993, 2603 ) so ausgelegt, daß Tatbestand und Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben werden müssen.
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Auszug aus BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO genügt die Niederlegung der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, BStBl II 1988, 283, 284, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1997 - II R 35/95
    Auszug aus BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    a) Die behauptete Mitinitiatorenstellung der Klägerin spricht grundsätzlich nicht gegen die Annahme, daß die Klägerin nur bei Abschluß des Bauvertrages Eigentümerin des Grundstücks werden konnte (vgl. Senatsentscheidung vom 30. Juli 1997 II R 35/95, nicht veröffentlicht; Vorinstanz: FG Köln Az.: 5 K 2775/91).
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    Da es jedoch in diesen Fällen an einer Verkündung des Urteils fehlt, beginnt nach der Rechtsprechung des Senats die Frist von fünf Monaten hier mit dem Ablauf des Tages, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 4 Satz 2 FGO ) tatsächlich der Geschäftsstelle übergeben wurde, spätestens mit Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre (vgl. Senatsentscheidung vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187 , m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Da mit Ablauf dieses Tages die Frist von fünf Monaten zu laufen begann (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469), wurde das Urteil den Beteiligten innerhalb der Fünf-Monats-Frist am 7. August 2009 zugestellt.
  • BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98

    Refinanzierungszinsen - Werbungskosten - Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Wird innerhalb dieser Frist in entsprechender Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle nur die von den Berufsrichtern unterschriebene Urteilsformel übergeben, so sind der Tatbestand, die Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nachträglich niederzulegen, von den Berufsrichtern zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589).

    Die Kläger hätten daher --wenn sie keine Ausführungen zur Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel an die Geschäftsstelle machen-- in schlüssiger Weise vortragen müssen, daß das abgefaßte Urteil tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 2. September 1998 der Geschäftsstelle übergeben worden sei oder aber der Zeitpunkt der Übergabe des abgefaßten Urteils nicht mehr feststellbar, die Zustellung jedoch erst erhebliche Zeit nach Fristablauf erfolgt sei (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 469).

  • BFH, 11.12.2008 - III B 200/07

    Frist zur Abfassung und Übergabe des Urteils - Nicht mit Gründen versehene

    Ist dies unterblieben, beginnt sie mit Ablauf des Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Erforderlich wäre gewesen, den klägerischen Standpunkt mit konkreten Hinweisen zu erhärten (etwa vergebliche Versuche, von der Geschäftsstelle nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist Auskünfte zum Tenor zu erhalten, oder extrem langer Zeitablauf zwischen Verhandlung und Zustellung des Urteils, s. etwa BFH-Beschluss vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht