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   BFH, 28.06.1989 - II R 4/87   

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https://dejure.org/1989,8505
BFH, 28.06.1989 - II R 4/87 (https://dejure.org/1989,8505)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1989 - II R 4/87 (https://dejure.org/1989,8505)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - II R 4/87 (https://dejure.org/1989,8505)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.1979 - II R 15/76

    Ausübung eines Wiederkaufsrechtes und Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 28.06.1989 - II R 4/87
    Nur dann liegt eine (nachträgliche) Aufwendung für den Erwerb des Grundstücks vor (BFH-Entscheidung vom 12. Dezember 1979 II R 15/76, BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162).

    Dies gilt auch dann, wenn sich für den ursprünglichen Veräußerer die Möglichkeit zur Verhinderung der Weiterveräußerung aus dem ursprünglichen Rechtsgeschäft ergibt (z. B. vereinbartes Wiederkaufsrecht zugunsten des ursprünglichen Veräußerers; vgl. BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162).

  • BFH, 05.11.1980 - II R 28/75

    Personenhandelsgesellschaft - Einheitswert - Gesellschaftsvertrag - Mehrwert -

    Auszug aus BFH, 28.06.1989 - II R 4/87
    Als Gegenleistung kommt jede Leistung in Betracht, die der Erwerber aufwenden muß oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).
  • BFH, 25.01.1989 - II R 28/86

    Grunderwerbsteuer - GmbH - Umwandlung auf Alleingesellschafter - Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 28.06.1989 - II R 4/87
    Die nachträgliche Gegenleistung kann zwar mit dem Grundstückserwerb nicht mehr kausal verknüpft sein - wie dies für die ursprünglich vereinbarte Gegenleistung erforderlich ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 25. Januar 1989 II R 28/86, BStBl II 1989, 466) -, zwischen ihr und dem Grundstückserwerb muß jedoch ein rechtlicher Zusammenhang bestehen.
  • BFH, 05.02.2003 - II R 15/01

    GrESt-rechtliche Zuordnung; Grundstücks-Leasingvertrag

    Nur dann liegt eine (nachträgliche) Aufwendung für den Erwerb des Grundstücks vor (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1989 II R 4/87, BFH/NV 1990, 592, und vom 12. Dezember 1979 II R 15/76, BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162).
  • BFH, 13.04.1994 - II R 93/90

    Vom Erwerber zur Beseitigung der relativen Unwirksamkeit des Erwerbsvorgangs an

    Der erforderliche rechtliche Zusammenhang zwischen dem - infolge Vereinbarung eines weit unter dem tatsächlichen Wert der Eigentumswohnungen liegenden Kaufpreises - anfechtbaren Grundstückskaufvertrag und der nach Konkurseröffnung und erfolgter Anfechtung des Erwerbsvorgangs nachträglich für das Behaltendürfen der Wohnungen zusätzlich gezahlte Vergleichsbetrag ist deshalb im Streitfall vorhanden (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 4/87, BFH/NV 1990, 592).
  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4930/02

    Zusätzliche Gegenleistung i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG

    Dagegen ist eine nachträgliche Gegenleistung dann anzunehmen, wenn sich bereits aus dem ursprünglichen Grundstücksgeschäft ein Anspruch auf diese zusätzliche Leistung ableiten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989, II R 4/87, BFH/NV 1990, 592).
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