Rechtsprechung
BFH, 17.01.1996 - II R 4/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Maßgeblichkeit der Einheitswerte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bewertungsrecht/Vermögensteuer
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.10.1994 - II R 124/91
Keine Berücksichtigung von Dividendenansprüchen und Ansprüchen auf Anrechnung der …
Auszug aus BFH, 17.01.1996 - II R 4/93
Dies ist regelmäßig bei Jahressteuern in Höhe der später veranlagten und nicht durch geleistete Vorauszahlungen gedeckten Steuern der Fall (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1994 II R 124/91, BFHE 176, 35, BStBl II 1995, 45).Denn erst mit dem Dividendenanspruch der Anteilseigner entsteht auch der damit gekoppelte Anspruch auf anrechenbare Körperschaftsteuer (BFH in BFHE 176, 35, BStBl II 1995, 45).
- BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als …
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche). - BFH, 04.07.2012 - II R 56/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche). - BFH, 04.07.2012 - II R 50/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).
- BFH, 04.07.2012 - II R 19/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche). - BFH, 04.07.2012 - II R 18/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche). - BFH, 09.11.2005 - II R 25/04
Einheitswert Betriebsvermögen: Abzug von Steuerschulden
Dies ist bei Jahressteuerschulden regelmäßig in Höhe der später veranlagten und nicht durch vor dem Stichtag geleistete Vorauszahlungen gedeckten Steuern der Fall (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 1994 II R 124/91, BFHE 176, 35, BStBl II 1995, 45, unter II.1.a, und vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.2.a).