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   BFH, 19.06.1980 - II R 41/76   

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https://dejure.org/1980,1643
BFH, 19.06.1980 - II R 41/76 (https://dejure.org/1980,1643)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1980 - II R 41/76 (https://dejure.org/1980,1643)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - II R 41/76 (https://dejure.org/1980,1643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BewG (1965) § 16 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 80
  • DB 1980, 2221
  • BStBl II 1980, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.04.1970 - III R 36/67

    Wiederkehrende Nutzungen - Beschränkung des Jahreswerts - Steuerlicher Wert -

    Auszug aus BFH, 19.06.1980 - II R 41/76
    Zwar hat der III. Senat (BFH-Urteil vom 24. April 1970 III R 36/67, BFHE 99, 208, 214, BStBl II 1970, 591) für den Fall eines obligatorischen Nutzungsrechtes zu der dem § 16 Abs. 1 BewG vorausgegangenen Vorschrift (§ 17a Abs. 1 BewG) die Ansicht vertreten, daß nach Sinn und Zweck des Gesetzes Einschränkungen für die Begrenzung des Jahreswertes auf den 18. Teil sich dann ergeben können, wenn es an der Voraussetzung fehlt, das enge rechtliche und wirtschaftliche Bindungen zwischen dem Anspruch des Nutzungsberechtigten und dem genutzten Wirtschaftsgut bestehen und daß der Anspruch nicht über die Nutzung des Wirtschaftsguts hinausgreifen darf.
  • BFH, 20.01.1978 - III R 120/75

    Kapitalwert - Wirtschaftsgut - Jahreswert - Nutzungsberechtigter -

    Auszug aus BFH, 19.06.1980 - II R 41/76
    Der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 20. Januar 1978 III R 120/75, BFHE 124, 234, BStBl II 1978, 257) hat inzwischen entschieden, daß die erwähnte Vorschrift ebenso wie die gleichfalls die Ermittlung des Kapitalwerts wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen behandelnden Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG nur der Wertermittlung dient und daß ihre Anwendbarkeit nicht darauf abgestellt ist, ob der gefundene Wert einen positiven Vermögensbestandteil oder eine Schuldverpflichtung betrifft.
  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03

    Ermittlung des Wertes eines eingeräumten Nießbrauchs an Anteilen an einer GmbH;

    Der Jahreswert des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen betrage 1/18,6 tel des gemeinen Wertes, auch wenn in der Vergangenheit kein Gewinn entstanden sei bzw. keine Gewinnausschüttungen erfolgt seien (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.06.1980 II R 41/76, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1980, 631).

    Soweit sich der Beklagte dafür, daß der Jahreswert des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen auch dann ein 18, 6 tel des gemeinen Wertes betrage, wenn in der Vergangenheit Gewinn nicht entstanden bzw. nicht ausgeschüttet worden sei, auf das BFH-Urteil II R 41/76 berufe, sei dies dem angeführten Urteil nicht zu entnehmen.

  • FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 290/05

    Minderung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zum 1.1.1997 gem. § 2 Abs. 3

    In dem Urteil vom 27.01.1993 (BStBl. II 1993, 322) hat der Bundesfinanzhof auch ausgeführt, dass er an der weiten Auslegung des dem § 2 Abs. 3 UmwStG 1995 entsprechenden § 2 Abs. 4 UmwStG 1977 (zur nach wie vor weiten Auslegung in der Literatur siehe Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 2 UmwStG Rn 314, Fußnote 2, sowie Rn 321 Fußnote 3), die er in seinem Urteil vom 21.12.1978 II R 41/76 (BStBl. II 1979, 294) vertreten hat, nicht mehr festhält.
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