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   BFH, 22.05.2002 - II R 43/00   

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https://dejure.org/2002,7719
BFH, 22.05.2002 - II R 43/00 (https://dejure.org/2002,7719)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2002 - II R 43/00 (https://dejure.org/2002,7719)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - II R 43/00 (https://dejure.org/2002,7719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung - Bewertung - Zurechnungsfortschreibung - Umbau - Grundstücksart - Eingriff in die Grundsubstanz - Umstrukturierung und Neuaufteilung - Artfortschreibung als Einfamilienhaus - Gemeinsame Verkehrsflächen - Fortschreibungszeitpunkt

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 6; ; AO 1977 § 181 Abs. 5; ; BewG § 22; ; BewG § 22 Abs. 2; ; BewG § 75 Abs. 5; ; BewG § 75 Abs. 6; ; BewG § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 75 Abs. 5, 6
    Bewertungsrechtlicher "neuer" Wohnungsbegriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 75 Abs 5, BewG § 75 Abs 6, BewG § 22 Abs 4 Nr 1
    Einfamilienhaus; Einheitsbewertung; Sachwertverfahren; Wohnungsbegriff; Zweifamilienhaus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume vorhanden sind (s. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).

    Denn die Zuordnung eines Raums zu einer bestimmten "Wohnung" entscheidet sich danach, ob er durch seine Lage Teil dieser bestimmten räumlichen Einheit ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, 153).

  • BFH, 16.09.1987 - II R 43/85

    Aufhebung eines Urteils wegen einer fehlerhaften Auslegung des Begriffs "Wohnung"

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als selbständige Wohnungen i.S. des § 75 Abs. 5 und 6 BewG dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1974 - III R 11/73

    Mehrheit von Räumen - Wohnung - Voraussetzungen - Ausgestaltung zu Kochzwecken -

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Denn auch nach dem alten Wohnungsbegriff mussten die Einrichtungen (Küche, Toilette und eine besondere Waschgelegenheit) vorhanden sein, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1974 III R 11/73, BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403; vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255, und vom 5. März 1986 II R 248/82, BFH/NV 1987, 423).
  • BFH, 24.11.1978 - III R 81/76

    Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Denn auch nach dem alten Wohnungsbegriff mussten die Einrichtungen (Küche, Toilette und eine besondere Waschgelegenheit) vorhanden sein, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1974 III R 11/73, BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403; vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255, und vom 5. März 1986 II R 248/82, BFH/NV 1987, 423).
  • BFH, 26.03.1985 - III R 124/84

    Gemeinsame Verkehrsflächen, die nach ihrer baulichen Lage und Funktion zwei

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als selbständige Wohnungen i.S. des § 75 Abs. 5 und 6 BewG dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 27.04.1999 - 11 K 9454/98

    Einheitsbewertung; Artfortschreibung; Wohnungsbegriff; selbständiger Zugang;

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Düsseldorf vom 27. April 1999 11 K 9454/98 BG sowie den Einheitswertbescheid (Artfortschreibung) auf den 1. Januar 1982 vom 30. September 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Dezember 1998 aufzuheben.
  • BFH, 24.04.1991 - II R 106/89

    Bewertung eines Wohngrundstücks als abgeschlossene Wohneinheit

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als selbständige Wohnungen i.S. des § 75 Abs. 5 und 6 BewG dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1996 - II B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Zum zeitlichen Anwendungsbereich dieser Rechtsgrundsätze hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die enger gefassten Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen ("neuen") Wohnungsbegriffs erstmalig bei der Bewertung von Wohngrundstücken anzuwenden sind, die im Laufe des Jahres 1973 bezugsfertig errichtet oder im Laufe des Jahres 1973 aus- oder umgebaut wurden (s. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1996 II B 107/95, BFH/NV 1996, 459, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 32/96

    Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Der sog. neue Wohnungsbegriff gilt auch dann, wenn nach dem 1. Januar 1973 in einem bestehenden Haus eine weitere Wohneinheit mit den erforderlichen Nebenräumen geschaffen wird (BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 32/96, BFH/NV 1998, 1337) oder wenn --wie im Streitfall-- Wohnräumen, die zwar als solche vor dem 1. Januar 1973 bereits vorhanden waren, aber nach dem "alten" Wohnungsbegriff keine Wohnung bildeten, die erforderlichen Nebenräume hinzugefügt und zu einer Wohneinheit ausgebaut werden.
  • BFH, 05.03.1986 - II R 248/82

    Rechtmäßigkeit einer Artfortschreibung und Wertfortschreibung

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - II R 43/00
    Denn auch nach dem alten Wohnungsbegriff mussten die Einrichtungen (Küche, Toilette und eine besondere Waschgelegenheit) vorhanden sein, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1974 III R 11/73, BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403; vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255, und vom 5. März 1986 II R 248/82, BFH/NV 1987, 423).
  • BFH, 26.09.2007 - II R 74/05

    Wohnungsbegriff bei der Bedarfsbewertung

    Der Anwendung des § 146 Abs. 5 BewG ist dabei der sog. neue Wohnungsbegriff zu Grunde zu legen, wonach für die Beurteilung der Frage, ob die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erfüllt, wesentlich ist, dass diese Zusammenfassung eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet (BFH-Urteile in BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151; vom 22. Mai 2002 II R 43/00, BFH/NV 2003, 7).
  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    37 Soweit der Normgeber nicht im Rahmen seines Regelungsermessens eine anderweitige Begriffsbestimmung vorgibt, bezeichnet der Begriff der "Wohneinheit" mithin im hier gegebenen Regelungszusammenhang einander zugeordnete, nach außen und gegenüber nicht zugehörigen Räumlichkeiten abgegrenzte Räume unabhängig von ihrer Anzahl, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und zum Führen eines selbstständigen Haushalts bestimmt und geeignet sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 65; OVG Schl.-H., Urt. v. 8. März 2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 55; BFH, Urt. v. 22. Mai 2002 - II R 43/00 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    35 Soweit der Normgeber nicht im Rahmen seines Regelungsermessens eine anderweitige Begriffsbestimmung vorgibt, bezeichnet der Begriff der "Wohneinheit" mithin im hier gegebenen Regelungszusammenhang einander zugeordnete, nach außen und gegenüber nicht zugehörigen Räumlichkeiten abgegrenzte Räume unabhängig von ihrer Anzahl, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und zum Führen eines selbstständigen Haushalts bestimmt und geeignet sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 65; OVG Schl.-H., Urt. v. 8. März 2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 55; BFH, Urt. v. 22. Mai 2002 - II R 43/00 -, juris Rn. 12).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05

    Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im

    Dies sei auch dem BFH-Urteil vom 18.04.2002 (II R 43/00) im Umkehrschluss zu entnehmen.
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist für die Annahme einer Wohnung für Stichtage ab dem 1. Januar 1974 u.a. wesentlich, dass die Räume eine von anderen Räumen eindeutig baulich getrennte, in sich abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151; vom 22. Mai 2002 II R 43/00, BFH/NV 2003, 7).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2004 - 8 K 460/98

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung nach § 86 BewG

    Nachdem die Urteile des BFH vom 22. Mai 2002 II R 43/00 (BFH/NV 2003, 7) und vom 26. Juni 1998 II R 17/95 (BFH/NV 1999, 282) sich zudem nicht mit der Frage "neuer Wohnbegriff und Wohnfläche mehr als 220 qm" auseinandergesetzt hätten, sei im vorliegenden Rechtsstreit unverändert entscheidungserheblich, ob der derzeit bestehende überlange Hauptfeststellungszeitraum für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im Sachwertverfahren - nachdem bis heute (Stichtag 1. Januar 2003) weitere sieben Jahre gesetzgeberischer Untätigkeit verstrichen seien -, trotz einer zwingend gebotenen differenzierenden, das unterschiedliche Alter der Gebäude berücksichtigenden Regelung noch verfassungsmäßig sei.
  • BFH, 24.11.2004 - II B 175/03

    Bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff; Abgrenzung EFH, ZFH

    Damit ist nicht nur die materiell bewertungsrechtliche Frage des Wohnungsbegriffs, sondern auch im bezeichneten Umfang die Anwendung dieser Rechtsprechung auf vorher errichtete oder geplante Gebäude geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 II R 43/00, BFH/NV 2003, 7; BFH-Beschluss vom 31. Januar 1996 II B 107/95, BFH/NV 1996, 459).
  • BFH, 06.04.2004 - II B 24/03

    Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen der unterschiedlichen Bewertung im

    Die Beschwerde ist insoweit unzulässig, als der Kläger nicht schlüssig darlegt, welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die Rechtsprechung des BFH zum Wohnungsbegriff (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 II R 43/00, BFH/NV 2003, 7, m.w.N.) sowie zur Wohnfläche als Kriterium für die Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 II R 22/92, BFHE 177, 502, BStBl II 1995, 577) vorgebracht werden und eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985).
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