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   BFH, 27.08.2014 - II R 44/13   

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https://dejure.org/2014,32727
BFH, 27.08.2014 - II R 44/13 (https://dejure.org/2014,32727)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2014 - II R 44/13 (https://dejure.org/2014,32727)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2014 - II R 44/13 (https://dejure.org/2014,32727)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • openjur.de

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, EStG § 17 Abs 2 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 17 Abs 1 S 1
    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • Bundesfinanzhof

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 17 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 17 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • IWW

    § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (Erb... StG), § 17 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 126 Abs. 2 FGO, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; EStG §§ 17 Abs. 2 S. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
    Steuerliche Folgen des verbilligten Erwerbs von Grundbesitz einer GmbH durch ausscheidenden Gesellschafter

  • cpm-steuerberater.de

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine (zusätzliche) Schenkungssteuer wegen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Anteilsveräußerung vereinbarten verbilligten Erwerbs eines Grundstücks

  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • rewis.io

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • rechtsportal.de

    Schenkungsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis an den Veräußerer von Geschäftsanteilen an der das Grundstück veräußernden GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GmbH verkauft verbilligt an Gesellschafter: Keine Schenkungssteuer!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verbilligte Grundstücksverkauf an den ausscheidenden Gesellschafter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis an den Veräußerer von Geschäftsanteilen an der das Grundstück veräußernden GmbH

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den steuerlichen Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorteil aus einem verbilligten Erwerb eines Grundbesitzes kann zum Veräußerungspreis gehören

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbilligter Grundstücksverkauf an ausscheidenden Gesellschafter

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Schenkungsteuer bei verbilligtem Grundstücksverkauf an ausscheidenden Gesellschafter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbilligter Verkauf eines Grundstücks einer GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gemischte Schenkung bei verbilligter Überlassung von Grund und Boden verneint

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 523
  • DNotZ 2015, 35
  • NJ 2015, 235
  • BB 2014, 2774
  • DB 2014, 2573
  • BStBl II 2015, 249
  • NZG 2015, 207
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 97/07

    Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung kein Entgelt für

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie bei Veräußerungen nach § 16 EStG (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9).

    Zum Veräußerungspreis rechnen darüber hinaus auch alle Leistungen, die der Veräußerer nicht als Gegenleistung für den Anteil, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhalten hat, sei es vom Erwerber oder von dritter Seite, selbst wenn es an einer Veranlassung durch den Erwerber fehlt (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und in BFH/NV 2009, 9).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Zum Veräußerungspreis rechnen darüber hinaus auch alle Leistungen, die der Veräußerer nicht als Gegenleistung für den Anteil, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhalten hat, sei es vom Erwerber oder von dritter Seite, selbst wenn es an einer Veranlassung durch den Erwerber fehlt (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und in BFH/NV 2009, 9).
  • BFH, 07.11.2007 - II R 28/06

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Die unmittelbare Zuwendung des Vermögensvorteils aus dem verbilligten Grundstückserwerb an den Anteilsveräußerer würde ertragsteuerrechtlich so beurteilt, als hätte der Anteilserwerber den Vorteil von der GmbH erhalten und diesen an den Anteilsverkäufer weitergegeben (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Sie kann vielmehr auch in der Hingabe anderer Wirtschaftsgüter liegen, wobei diese nach §§ 9 ff. des Bewertungsgesetzes zu bewerten sind (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, BFHE 223, 190, BStBl II 2009, 45).
  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Vermögensvorteile, die ein Steuerpflichtiger durch eine auf Einkünfteerzielung am Markt, also auf einen Hinzuerwerb von Einkommen gerichtete Erwerbshandlung erzielt und die deshalb bei ihm der Einkommensteuer unterliegen, werden von der Vorschrift nicht erfasst (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229).
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Erfolgt die Hingabe teilentgeltlich, ist die erbrachte Gegenleistung von dem so bestimmten Wert der Wirtschaftsgüter abzuziehen (ebenso zu dem als Arbeitslohn zu berücksichtigenden geldwerten Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung BFH-Beschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFH/NV 2014, 1649, Rz 24, 28).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch auch das Entgelt für die Anteilsveräußerung an

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Diese Beurteilung liegt auch dem vom FA angeführten Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2008  12 K 8354/03 B (EFG 2008, 719) zugrunde.
  • FG Münster, 24.10.2013 - 3 K 103/13

    VgA an nahestehende Person des Gesellschafters nicht schenkungsteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 27.08.2014 - II R 44/13
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 301 veröffentlicht.
  • BFH, 20.01.2016 - II R 40/14

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    d) Hat eine GmbH einen eigenen Anteil durch eine (gemischte) verdeckte Einlage erhalten, schließt dies nach den für das Verhältnis der Einkommensteuer zur Schenkungsteuer geltenden Grundsätzen (BFH-Urteil vom 27. August 2014 II R 44/13, BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249; BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, und vom 2. September 2015 II B 146/14, BFH/NV 2015, 1586, Rz 6 ff., m.w.N.) die Annahme aus, sie habe den Anteil auch durch eine (gemischte) freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erworben (Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 140).
  • FG Münster, 28.05.2019 - 2 K 2271/17
    Im Rahmen des sich anschließenden Klage- und Revisionsverfahrens entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 27.08.2014, Az.: II R 44/13, dass keine der Schenkungsteuer unterliegende gemischt-freigebige Zuwendung der GmbH an EM gegeben sei.

    Zur Begründung führte er aus, dass gemäß den Ausführungen des BFH in der mündlichen Verhandlung vom 27.08.2014 in dem Revisionsverfahren II R 44/13 der Vermögensvorteil in Höhe von 248.000,00 EUR aus dem am 14.12.2007 notariell beurkundeten Erwerb der Grundstücke I-Straße ... und L-Str.

    Diesen Vorgang nahm der Beklagte nach dem Urteil des BFH vom 27.08.2014 in dem Verfahren gegen den Schenkungsteuerbescheid, Az.: II R 44/13, zum Anlass, den Einkommensteuerbescheid 2007 der Kläger gemäß § 174 Abs. 4 AO zu korrigieren.

    Nach dem Urteil des BFH vom 27.08.2014, Az.: II R 44/13, zählt dieser Vorgang aber zu dem Veräußerungspreis im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG aufgrund der Anteilsveräußerung des EM an VI und dessen Ehefrau.

    Da sich nach dem oben gesagten für eine irrige Beurteilung im Sinne des § 174 Abs. 4 AO die steuerrechtliche Folgerung objektiv nachträglich als unzutreffend erweisen muss, ist es unerheblich, dass der Schenkungsteuerbescheid ursprünglich in voller Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des BMF im Schriftsatz vom 08.08.2014 an den zweiten Senat des BFH in dem Verfahren II R 44/13 erging.

    Dritter kann auch die Kapitalgesellschaft sein, insbesondere wenn sie vom Anteilserwerber zu der Leistung veranlasst wurde (vgl. Weber-Grellet , in: Schmidt, EStG, 37. Auflage 2018, § 17 Rn. 135; Gosch/Ortel , in: Kirchhof, EStG, 17. Auflage 2018, § 17 Rn. 72; BFH, Urteil vom 27.08.2014, Az.: II R 44/13, Rn. 12 - zitiert nach juris).

    Die Gegenleistung kann auch in Form einer Sachleistung erfolgen, die mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist (vgl. Weber-Grellet , in: Schmidt, EStG, 37. Auflage 2018, § 17 Rn. 138; BFH, Urteil vom 27.08.2014, Az.: II R 44/13, Rn. 13, m.w.N. - zitiert nach juris).

  • BFH, 13.09.2017 - II R 42/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 2013 II R 6/12 (BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930) und vom 27. August 2014 II R 44/13 (BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249) stünden einer Festsetzung von Schenkungsteuer gegen den Kläger ebenfalls nicht entgegen.
  • FG Münster, 22.10.2015 - 3 K 986/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung

    Es fehlt in einem solchen Fall an der Freigebigkeit (vgl. BFH, Urteil vom 27.08.2014 II R 44/13, BStBl. II 2015, 249; vgl. auch BFH, Beschlüsse vom 02.09.2015 II B 146/14, juris; vom 12.09.2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229; Meßbacher-Hönsch, jurisPR-SteuerR, 51/2014, Anm. 4).
  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

    d) Der BFH hat zur Frage der Doppelbelastung eines Steuerpflichtigen mit Einkommensteuer und Schenkungsteuer mit Urteil vom 27. August 2014 II R 44/13 (BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249, Rz 10) unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09 (BFH/NV 2012, 229) entschieden, dass Vermögensvorteile, die ein Steuerpflichtiger durch eine auf Einkünfteerzielung am Markt, also auf einen Hinzuerwerb von Einkommen gerichtete Erwerbshandlung erzielt und die deshalb bei ihm der Einkommensteuer unterliegen, von § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) nicht erfasst werden, da es in einem solchen Fall an der Freigebigkeit fehlt.
  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der

    Aus diesem Grund stehen die Urteile des BFH vom 30. Januar 2013 II R 6/12 (BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930) sowie vom 27. August 2014 II R 44/13 (BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249) einer Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Kläger nicht entgegen.
  • FG Köln, 14.05.2014 - 9 K 879/12

    Erwerb eigener Anteile durch GmbH

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache sowie wegen des anhängigen Revisionsverfahrens zur Frage der schenkungssteuerlichen Beurteilung von nicht ausgeglichenen Leistungsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern (Az.: II R 44/13) zuzulassen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - 4 K 1274/20

    Freigebige Zuwendung zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft nach

    Zwar hat der BFH zur Frage der Doppelbelastung eines Steuerpflichtigen mit Einkommensteuer und Schenkungsteuer entschieden, dass Vermögensvorteile, die ein Steuerpflichtiger durch eine auf Einkünfteerzielung am Markt, also auf einen Hinzuerwerb von Einkommen gerichtete Erwerbshandlung erzielt und die deshalb bei ihm der Einkommensteuer unterliegen, von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht erfasst werden, da es in einem solchen Fall an der Freigebigkeit fehlt (BFH, Urteil vom 27. August 2014 - II R 44/13 -, BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249; BFH, Beschluss vom 2. September 2015 - II B 146/14 -, BFH/NV 2015, 1586).
  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

    Diesem kann aber gerade, worauf das FG Düsseldorf im Urteil vom 19.08.2010, Az. 14 K 364/08 AO, zutreffend hingewiesen hat, keine gesetzliche Wertung der Form entnommen werden, dass entrichtete Schenkungsteuern nicht bei der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer als der Entzug von Liquidität angesehen werden können, als der sie auf Grund der sachlichen Verknüpfung und der im Tatbestand der freigiebigen Zuwendung auf der einen und der Erfassung als betrieblich veranlasste Einnahmen auf der anderen Seite nachvollzogenen Wechselseitigkeit (siehe hierzu bspw. BFH, Urteil vom 13.09.2017, II R 54/15, BFHE 260, 181, BStBl. II 2018, 292; BFH, Urteil vom 27.08.2014, II R 44/13, BFHE 246, 523, BStBl. II 2015, 249; BFH, Beschluss vom 06.12.2013, VI B 89/13, BFH/NV 2014, 511; BFH, Beschluss vom 12.09.2011, VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229; Meßbacher-Hönsch, ZEV 2018, 182; Crezelius, ZEV 2015, 392) erscheinen.
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 769/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Auszahlung von Tantiemen in 100-Euro-Goldmünzen

    Die Zuwendung der Chance, die Goldmünzen zum Münzwert zu realisieren, stellt keinen schenkungssteuerrechtlichen Vorgang dar (BFH vom 27. August 2014 II R 44/13, BFH/NV 2014, 2000).
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