Rechtsprechung
BFH, 22.09.2004 - II R 45/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GrEStG § 1 Abs. 1; ; GrEStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 1 Abs. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 3; ; GrEStG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; GrEStG § 1 Abs. 6 Satz 2; ; GrEStG § 11 Abs. 1; ; GrEStG § 23; ; GrEStG § 23 Abs. 4; ; GrEStG § 23 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 90a; ; FGO § 121
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG
- datenbank.nwb.de
Erwerbsvorgang bei Vorvertrag nur verwirklicht, wenn aus diesem selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 3027/00
- BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.09.1986 - II R 136/84
Erwerbsvorgang - Grunderwerbsteuer - Verwirklichung
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.). - BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86
Zustandekommen eines Architektenvertrages
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Ein solcher begründet für beide Vertragsteile oder auch nur einen von ihnen lediglich die Verpflichtung, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Dezember 1987 VII ZR 307/86, BGHZ 102, 384). - BFH, 08.02.2000 - II R 51/98
Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.).
- BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70
Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Ein Ausnahmefall, in dem ausnahmsweise aufgrund sinn- und interessengemäßer Auslegung des Vorvertrags eine Auflassungspflicht unmittelbar aus dem Vorvertrag anzunehmen sein kann (dazu BGH-Urteil vom 21. April 1972 V ZR 42/70, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 1189), ist nicht gegeben. - BFH, 29.10.1986 - II R 59/85
Sportverein - Gemeinnützigkeit - Erwerb von Grundstücke - Schlittschuhbahn - …
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes bildet --wie insbesondere § 1 Abs. 6 Satz 1 GrEStG zeigt-- jeder Erwerbsvorgang einen in sich abgeschlossenen Steuerfall, der je für sich zu besteuern ist und dessen gesetzliche Tatbestandsmerkmale je für sich gesondert zu würdigen sind (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 II R 59/85, BFHE 147, 540, BStBl II 1987, 133). - BFH, 31.05.1972 - II R 162/66
Vertrag - Vorvertrag - Optionsvertrag - Abschluß eines Kaufvertrags - Erklärung …
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn ausnahmsweise bereits aus dem Vorvertrag selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 II R 162/66, BFHE 106, 367, BStBl II 1972, 828). - FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 3027/00
Zeitpunkt der Verwirklichung eines Erwerbsvorganges; Grunderwerbsteuer
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 113 veröffentlicht.
- BFH, 27.11.2013 - II R 11/12
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Zustiftung - Unentgeltliche …
Ein bloßer Anspruch auf Abschluss eines Vorvertrags genügt nicht, es sei denn, dass aus dem Vorvertrag selbst ausnahmsweise auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137, m.w.N.). - FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14
Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?
Dies liegt nur dann vor, wenn aus dem Vertrag auf die Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137 m.w.N.) Kann aus einer Vereinbarung nur auf den Abschluss eines Verpflichtungsgeschäfts geklagt werden, liegt nur ein Vor- bzw. Optionsvertrag vor, der keine Grunderwerbsteuer auslöst (…vgl. Hofmann, GrEStG, 11. Auf. § 1 Rz. 30). - FG Schleswig-Holstein, 08.03.2012 - 3 K 118/11
Festsetzung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Errichtung einer …
Dies liegt nur dann vor, wenn aus dem Vertrag auf die Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137 m. w. N.).
- FG Düsseldorf, 29.07.2013 - 7 K 563/13
Aufschiebend bedingte Gegenleistung - Erhöhung des Grunderwerbsteuersteuersatzes …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Erwerbsvorgang verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.; vom 22. September 2004 II R 45/02 BFH/NV 2005, 1137). - FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 547/10
Grundstücksübertragung aufgrund gerichtlichen Vergleichs; Regelungsinhalt eines …
Dies liegt nur dann vor, wenn aus dem Vertrag auf die Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 22.09.2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1341 m.w.N.). - FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 2083/14
Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach dem Steuersatz von fünf Prozent i.R.e. …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Erwerbsvorgang verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.; vom 22. September 2004 II R 45/02 BFH/NV 2005, 1137).