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   BFH, 27.09.2012 - II R 45/10   

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https://dejure.org/2012,36816
BFH, 27.09.2012 - II R 45/10 (https://dejure.org/2012,36816)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2012 - II R 45/10 (https://dejure.org/2012,36816)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2012 - II R 45/10 (https://dejure.org/2012,36816)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • openjur.de

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 9 S 2 Halbs 2
    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • Bundesfinanzhof

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 8 ErbStG 1997 vom 24.03.1999, § 7 Abs 1 Nr 9 S 2 Halbs 2 ErbStG 1997 vom 24.03.1999
    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • rewis.io

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 und 9
    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • datenbank.nwb.de

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts in der Schenkungsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schenkungsteuerliche Behandlung der Ausschüttung eines US Trusts während dessen Bestehen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Besteuerung von Trust-Ausschüttungen an inländische Begünstigte - Doppelbesteuerung durch Einkommen- und Schenkungsteuer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 540
  • BB 2012, 3041
  • BStBl II 2012, 84
  • BStBl II 2013, 84
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.04.1982 - II R 148/79

    Amerikanisches Erbrecht - Reinnachlaß - Trust - Trustvermögen - Nachlaßsteuer -

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - II R 45/10
    Der Gesetzgeber hatte die ausdrückliche Absicht, die bis dahin bestehende Rechtslage, wonach die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1982 II R 148/79, BFHE 136, 133, BStBl II 1982, 597, und vom 7. Mai 1986 II R 137/79, BFHE 147, 70, BStBl II 1986, 615, jeweils m.w.N.), zu ändern.

    Zwar konnte nach früherer Rechtslage bei Übertragung eines Vermögensstammrechts bereits der Erwerb des Anspruchs auf zukünftige Erträge der Besteuerung unterworfen werden, wobei der Wert des Anspruchs gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13 bis 15 des Bewertungsgesetzes zu kapitalisieren war (zur alten Rechtslage vgl. BFH-Urteil in BFHE 136, 133, BStBl II 1982, 597).

  • BFH, 07.05.1986 - II R 137/79

    Erbschaftsteuer - Verstorbener US-Bürger - Übergang von Vermögen auf Trust -

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - II R 45/10
    Der Gesetzgeber hatte die ausdrückliche Absicht, die bis dahin bestehende Rechtslage, wonach die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1982 II R 148/79, BFHE 136, 133, BStBl II 1982, 597, und vom 7. Mai 1986 II R 137/79, BFHE 147, 70, BStBl II 1986, 615, jeweils m.w.N.), zu ändern.

    Der Gesetzgeber beabsichtigte ausdrücklich eine Abgrenzung zu der im Urteil des Senats in BFHE 147, 70, BStBl II 1986, 615 zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung, wonach ein der deutschen Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb erst mit dem Erlöschen der Zwischennutzungsrechte eintrete.

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 37/07

    Schenkungsteuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus einem US-Trust unter

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - II R 45/10
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 162 veröffentlicht.
  • BFH, 03.07.2019 - II R 6/16

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht

    Der Senat hatte zwar für einen common law trust, der der gesetzgeberische Anlass der Vorschrift war, entschieden, dass Zwischenberechtigte alle Personen seien, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 16).

    bb) Im Hinblick auf die Funktion des Zwischenberechtigten hatte der Senat sinngemäß ausgeführt, dass der Endberechtigte eines von einem Dritten errichteten Trusts, der während der Laufzeit des Trusts Ausschüttungen erhält, diese als Zwischenberechtigter erwirbt, da anderenfalls die Vermögenssubstanz und die Vermögenserträge des Trusts vor Auflösung steuerfrei ausgezahlt werden könnten (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 17).

    aaa) Die Vorschrift wurde geschaffen, um auch die Bindung von Vermögen in den in anglo-amerikanischen Staaten gebräuchlichen Formen des sog. common law trust zu erfassen, die nach der damaligen Rechtsprechung zunächst weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb geführt hatte (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13; in BFH/NV 2014, 1554, Rz 11, m.w.N.).

    Abgesehen von den Überlegungen, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84 angestellt hat, lässt die Gesetzessystematik keine Rückschlüsse auf das Verständnis des Begriffs zu.

  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - 7 K 2471/12

    Schenkungsteuerpflicht der Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine

    Nach der Entstehungsgeschichte sollten mit dem unbestimmten Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" vor allem typische und in den angloamerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust erfasst werden (BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13).

    Für den Fall eines Trusts nach amerikanischem Recht hat der BFH entschieden, dass der Begriff des Zwischenberechtigten i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG alle Personen umfasst, die während dessen Bestehens Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (BFH-Urteil vom 27. September 2012, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 16, m.w.N.).

  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2033/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines USamerikanischen Trusts

    aa) Die für Annahme einer Vermögensmasse ausländischen Rechts erforderliche Vermögensbindung ist bei einem Trust anzunehmen, wenn der Errichter bestimmt hat, dass die Verwalter des Trusts das Vermögen im Interesse der später Begünstigten verwalten und auf diese im Rahmen einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Vermögensnachfolge übertragen sollen (BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).

    Auch hat sich der Errichter XY keine Widerrufsmöglichkeit vorbehalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

    Zwischenberechtigte sind nämlich alle Personen, die - wie im Streitfall die Klägerin - während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540 m.w.N.).

    Wäre im Streitfall keine Ausschüttung des Trusts an die Klägerin erfolgt, wäre - entgegen dem vom BFH in BFH/NV 2014, 1554 zu beurteilenden Sachverhalt - zwar eine ertragsteuerliche Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG durchgeführt worden, der Schenkungsteuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG wäre jedoch nicht erfüllt gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Es handelte sich um eine Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, derzufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).

    Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel vollzogen, indem er beim Zwischenberechtigten die (schrittweise) Auskehrung von Vermögen und Erträgen der Besteuerung unterworfen hat (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 24; BTDrucks 14/443, S. 41).

  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2034/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

    aa) Die für Annahme einer Vermögensmasse ausländischen Rechts erforderliche Vermögensbindung ist bei einem Trust anzunehmen, wenn der Errichter bestimmt hat, dass die Verwalter des Trusts das Vermögen im Interesse der später Begünstigten verwalten und auf diese im Rahmen einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Vermögensnachfolge übertragen sollen (BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).

    Auch hat sich der Errichter XY zu seinen Lebzeiten nur eine - von der Zustimmung der Verwalter des Trusts abhängige - Widerrufsmöglichkeit vorbehalten und nach dem Tod des XY war der Trust unwiderruflich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

    Zwischenberechtigte sind nämlich alle Personen, die - wie im Streitfall die Klägerin - während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540 m.w.N.).

    Wäre im Streitfall keine Ausschüttung des Trusts an die Klägerin erfolgt, wäre - entgegen dem vom BFH in BFH/NV 2014, 1554 zu beurteilenden Sachverhalt - zwar eine ertragsteuerliche Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG durchgeführt worden, der Schenkungsteuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG wäre jedoch nicht erfüllt gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

  • BFH, 21.07.2014 - II B 40/14

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

    Nach der Entstehungsgeschichte sollten mit dem unbestimmten Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" vor allem typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust erfasst werden (BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13).

    c) Für den Fall eines Trusts nach amerikanischem Recht hat der BFH entschieden, dass der Begriff des Zwischenberechtigten i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG alle Personen umfasst, die während dessen Bestehens Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 16, m.w.N.).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 13/19

    Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

    Es handelte sich um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH, derzufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).

    Soweit der BFH die für den Vermögensübergang auf einen Trust erforderliche Vermögensbindung an die Vermögensverwaltung im Interesse der später Begünstigten gekoppelt hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13), handelte es sich lediglich um eine auf den Begünstigten statt auf den Errichter bezogene Wortwahl ohne abweichende Bedeutung.

  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Es handelte sich um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH, der zufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).

    b) Die nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG erforderliche Vermögensbindung ist bei einem Trust dann anzunehmen, wenn der Errichter bestimmt hat, dass die Trustverwalter das Vermögen im Interesse der später Begünstigten verwalten und auf diese im Rahmen einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Vermögensnachfolge übertragen sollen (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13).

  • FG Hessen, 10.02.2014 - 1 V 2602/13

    Zwischenberechtigte bei Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung

    Das zu § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ergangene Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. September 2012 (II R 45/10) betreffe die schenkungsteuerliche Behandlung eines us-amerikanischen Trusts.

    Denn auch wenn der Gesetzgeber durch Einfügung des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG speziell "typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust" erfassen wollte (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BStBl II 2013, 84), ist der Begriff der Vermögensmasse derart weit gefasst, dass keine ernsthaften Zweifel daran bestehen, dass auch eine ausländische Stiftung hierunter fällt.

    Daher hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27. September 2012 (II R 45/10 BStBl II 2013, 84) - losgelöst vom früheren Begriffsverständnis - als Zwischenberechtigte eines Trusts alle Personen angesehen, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten.

  • FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 2239/14

    Anforderungen an die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Erbschaftsteuer

    Die für Annahme einer Vermögensmasse ausländischen Rechts erforderliche Vermögensbindung ist bei einem Trust anzunehmen, wenn der Errichter bestimmt hat, dass die Verwalter des Trusts das Vermögen im Interesse der später Begünstigten verwalten und auf diese im Rahmen einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Vermögensnachfolge übertragen sollen (BFH, Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).

    Steuerbarer Erwerb eines Zwischenberechtigten ist alles, was die berechtigten Personen nach dem Ermessen der Treuhänder oder auf Grund eigenen Rechtsanspruchs vor der Auflösung des Trusts aus dem Vermögen oder den Erträgen erhalten (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).

    Eine Rückwirkung ist damit nicht verbunden, weil das Gesetz nur künftige Erwerbe der Besteuerung unterwirft (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb

  • FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErBStG, § 9 Abs. 1

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2019 - 3 K 41/17

    Zugehörigkeit von Vermögen eines ausländischen Trusts zum Nachlass der

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