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   BFH, 30.05.2001 - II R 6/98   

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BFH, 30.05.2001 - II R 6/98 (https://dejure.org/2001,2700)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2001 - II R 6/98 (https://dejure.org/2001,2700)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - II R 6/98 (https://dejure.org/2001,2700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Stammeinlage - Übernahmeerklärung - Unternehmenspachtvertrag - Verbindlichkeit - Schenkungssteuer - Erbschaftsteuer

  • Judicialis

    ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG 1974 § ... 12 Abs. 1; ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 5; ; ErbStG 1974 § 1 Abs. 2; ; ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 3; ; ErbStG 1974 § 10 Abs. 1; ; GmbHG § 57 Abs. 1; ; GmbHG § 55 ff.; ; GmbHG § 35 Abs. 1; ; BewG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § 9; ; BewG § 109 Abs. 1; ; BewG § 10; ; EStG § 5 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden Gesellschafter?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Beteiligung; Freigebige Zuwendung; Kapitalgesellschaft; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.1996 - II R 83/92

    Keine (mittelbare) Zuwendung an Gesellschafter bei Erhöhung des Werts der

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Mit Urteil vom 19. Juni 1996 II R 83/92 (BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616) habe der Bundesfinanzhof (BFH) bei nahezu identischem Sachverhalt entschieden, die neuen Gesellschafter hätten ihre Anteile durch die Leistung der Stammeinlagen originär erworben; die durch die Unternehmenspacht erhaltene Chance, künftig Gewinne zu erzielen, habe lediglich den Wert dieser Anteile erhöht, aber keine Vermögensverschiebung zugunsten der neuen Gesellschafter bewirkt.

    Entgegen der Ansicht des FG mache es auch keinen entscheidenden Unterschied, dass im Streitfall die Kläger im Zuge einer Kapitalerhöhung Gesellschafter der GmbH geworden sind, während dem BFH-Urteil in BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616 eine Gesellschaftsgründung zugrunde gelegen habe.

    Dieser durch die Beteiligung am Gesellschaftervermögen vermittelte bloße Wertzuwachs ist auf der Seite des Entreicherten unter dem Gesichtspunkt einer Gegenleistung schenkungsteuerrechtlich ebenso unbeachtlich, wie der Vermögenszuwachs des Gesellschafters bei den Sachverhalten, über die der Senat mit den Urteilen vom 25. Oktober 1995 II R 67/93 (BFHE 179, 157, BStBl II 1996, 160) sowie in BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616 zu entscheiden hatte.

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Da § 11 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) für die Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Wert sich nicht aus weniger als ein Jahr zurückliegenden Verkäufen ableiten lässt, ausnahmsweise die Berücksichtigung der Ertragsaussichten vorschreibt --ansonsten gilt gemäß § 12 Abs. 1 und 5 ErbStG 1974 i.V.m. den §§ 9 und 109 Abs. 1, § 10 BewG auch für den Bereich der Erbschaftsteuer der mit § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) übereinstimmende Grundsatz, dass der die Ertragsaussichten verkörpernde Geschäftswert nur anzusetzen ist, wenn er entgeltlich erworben wurde--, können bei einer Betriebsverpachtung die mit der Bewirtschaftung des gepachteten Betriebs verbundenen Ertragsaussichten beim Pächter nicht unbeachtet bleiben (vgl. zu ähnlichen Erwägungen im Ertragsteuerrecht Urteil des BFH vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFH/NV 1998, 1160, unter I. 2. d, sowie Urteil des FG München vom 3. Dezember 1998 11 K 4970/96, EFG 2000, 431).
  • BFH, 25.10.1995 - II R 67/93

    Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile infolge einer Zuwendung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Dieser durch die Beteiligung am Gesellschaftervermögen vermittelte bloße Wertzuwachs ist auf der Seite des Entreicherten unter dem Gesichtspunkt einer Gegenleistung schenkungsteuerrechtlich ebenso unbeachtlich, wie der Vermögenszuwachs des Gesellschafters bei den Sachverhalten, über die der Senat mit den Urteilen vom 25. Oktober 1995 II R 67/93 (BFHE 179, 157, BStBl II 1996, 160) sowie in BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616 zu entscheiden hatte.
  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65

    Vertretung der GmbH bei Vornahme eines Sozialakts

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Die Umsetzung vollzieht sich überdies ohne Einschaltung des Geschäftsführers der Gesellschaft als Vertretungsorgan i.S. des § 35 Abs. 1 GmbHG, weil seine organschaftlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss eines Übernahmevertrages wegen dessen korporationsrechtlichen Charakters nicht ausreichen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. November 1967 II ZR 68/65, BGHZ 49, 117).
  • FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96

    Besteuerung des Geschäftswerts bei Veräußerung eines Betriebs nach erklärter

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Da § 11 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) für die Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Wert sich nicht aus weniger als ein Jahr zurückliegenden Verkäufen ableiten lässt, ausnahmsweise die Berücksichtigung der Ertragsaussichten vorschreibt --ansonsten gilt gemäß § 12 Abs. 1 und 5 ErbStG 1974 i.V.m. den §§ 9 und 109 Abs. 1, § 10 BewG auch für den Bereich der Erbschaftsteuer der mit § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) übereinstimmende Grundsatz, dass der die Ertragsaussichten verkörpernde Geschäftswert nur anzusetzen ist, wenn er entgeltlich erworben wurde--, können bei einer Betriebsverpachtung die mit der Bewirtschaftung des gepachteten Betriebs verbundenen Ertragsaussichten beim Pächter nicht unbeachtet bleiben (vgl. zu ähnlichen Erwägungen im Ertragsteuerrecht Urteil des BFH vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFH/NV 1998, 1160, unter I. 2. d, sowie Urteil des FG München vom 3. Dezember 1998 11 K 4970/96, EFG 2000, 431).
  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Dieser Wille ist auf Grund der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemein Verkehrsüblichen zu bestimmen (BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631).
  • FG Saarland, 15.03.2000 - 1 K 92/99

    Betriebsaufspaltung und entgeltliche Übertragung des Geschäftswertes

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Der Bereicherung stünde es nicht entgegen, wenn V ertragsteuerrechtlich Inhaber des die Ertragsaussichten verkörpernden Geschäftswerts geblieben sein sollte (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 25/88, BFHE 158, 97, BStBl II 1989, 982, sowie Schmidt, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2000, § 15 Anm. 878 zur Betriebsaufspaltung, und Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Anm. 262 zur Betriebsverpachtung; kritisch Urteil des FG des Saarlandes vom 15. März 2000 1 K 92/99, EFG 2000, 698).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 25/88

    Kapitalverkehrsteuerbescheid - Selbständige Regelung - Eigenständige Sachverhalte

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Der Bereicherung stünde es nicht entgegen, wenn V ertragsteuerrechtlich Inhaber des die Ertragsaussichten verkörpernden Geschäftswerts geblieben sein sollte (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 25/88, BFHE 158, 97, BStBl II 1989, 982, sowie Schmidt, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2000, § 15 Anm. 878 zur Betriebsaufspaltung, und Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Anm. 262 zur Betriebsverpachtung; kritisch Urteil des FG des Saarlandes vom 15. März 2000 1 K 92/99, EFG 2000, 698).
  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Anders als bei Kapitalgesellschaften, denen das Gesellschaftsvermögen zuzurechnen ist, sind bei einer Personenhandelsgesellschaft Inhaber des gesamthänderisch gebundenen Vermögens die einzelnen Gesellschafter (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81).
  • BFH, 14.07.1982 - II R 125/79

    Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
    Die Ermittlung der Bereicherung des Klägers durch das FA und das FG entspricht allerdings nicht den vom Senat entwickelten Grundsätzen über die gemischte Schenkung, wonach der im Verhältnis des Verkehrswerts der Leistung des V zum Verkehrswert der Gegenleistung ermittelte Teil des Steuerwerts der Leistung den steuerpflichtigen Erwerb i.S. des § 10 Abs. 1 ErbStG 1974 darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BFHE 136, 303, BStBl II 1982, 714).
  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    Für diese Beurteilung ist maßgebend, dass die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschafter als Folge der Entstehung eines neuen Anteils oder neuer Anteile eine geringere quotale Beteiligung vermitteln und durch die proportionale Teilhabe des neuen Geschäftsanteils am bisherigen Vermögen der GmbH eine Wertminderung erfahren (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).

    Die Leistung der Einlage durch den Neugesellschafter stellt keine teilweise Gegenleistung, sondern Erwerbsaufwand gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar (BFH-Urteile in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454; in BFH/NV 2002, 26, und in BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845, unter II.2.; ebenso gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. März 2012, BStBl I 2012, 331, Tz 2.1.2 Satz 2, Tz 2.1.4).

    Dieser Wille ist aufgrund der den Altgesellschaftern bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemein Verkehrsüblichen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und in BFH/NV 2002, 26).

    Der Wille zur Freigebigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn es den Altgesellschaftern vorrangig darum ging, für die Kontinuität des Unternehmens zu sorgen (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 26).

  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Der BFH hat dies für den originären Erwerb eines neuen Geschäftsanteils durch einen Dritten im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH für den Fall, dass der gemeine Wert des neuen Geschäftsanteils die zu leistende Einlage übersteigt, bereits entschieden (Urteile vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; vgl. dazu Viskorf, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 910).

    Das reicht für die Annahme des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit aus, ohne dass es darauf ankommt, welche konkreten Motive für V im Vordergrund standen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 26).

    Bei der Stammeinlage handelt es sich nach der Rechtsprechung um gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG abziehbaren Erwerbsaufwand (BFH-Urteile in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und in BFH/NV 2002, 26).

  • BFH, 21.04.2009 - II R 57/07

    Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede

    Die Bereicherung tritt unmittelbar in deren Vermögen ein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 II R 95/92, BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81, sowie vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26, unter II. 2.).
  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    b) Bei der Schenkung eines Geschäftsanteils, der im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neu entsteht, ist die Zuwendung danach nicht vor der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ausgeführt (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 9 ErbStG Rz 23).
  • FG Münster, 18.10.2007 - 3 K 3325/05

    Kapitalerhöhung einer GmbH gegen zu geringes Aufgeld als steuerpflichtige

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Urteil vom 20.12.2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454; BFH, Urteil vom 30.05.2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26) grundsätzlich eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden vorliegen, wenn Dritte im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, zugelassen werden, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen.

    In dieser Ermächtigung liegt der Rechtsgrund für die Bereicherung der Neugesellschafter auf Kosten der Altgesellschafter (vgl. BFH, Urteile vom 20.12.2000, II R 42/99, a.a.O. undvom 30.05.2001, II R 6/98, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 26.11.2003 - 4 K 1210/02

    Schenkungsteuer; Zuwendung; Kapitalgesellschaft; Anteilswert; Bereicherung;

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 30. Mai 2001 - II R 6/98 - vielmehr seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass eine verdeckte Einlage nicht in das Vermögen des Gesellschafters, sondern in das der Gesellschaft gelange und somit eine Bereicherung eines Gesellschafters auf Kosten des verdeckt Einlegenden nicht gegeben sei.

    Denn der für das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zuständige II. Senat des BFH verneint in ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, eine Bereicherung des Gesellschafters bei einer Zuwendung an eine Kapitalgesellschaft (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1995 - II R 67/93 - BStBl II 1996, 160; vom 19. Juni 1996 - II R 83/92 - BStBl II 1996, 616 und vom 30. Mai 2001 - II R 6/98 - BFH/NV 2002, 26).

    Noch im Urteil vom 30. Mai 2001 - II R 6/98 - BFH/NV 2002, 26 hat der II. Senat seine Rechtsprechung - freilich ohne weitere Ausführungen unter Bezugnahme auf die beiden Urteile aus 1995 und 1996 - nochmals bestätigt (in diesem Sinne auch ausdrücklich: Kapp/Ebeling, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, § 7 Rn. 212 a.E), obwohl zahlreiche Stimmen in der Literatur eine andere Auffassung vertraten und auch weiterhin vertreten (vgl. nur Groh, DStR 1999, 1050; Hübner, DStR 1997, 900).

  • FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09

    Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3

    Der BFH habe mehrfach entschieden (Urteile vom 20.12.2000 II R 42/99, BStBl II 2001, 454 und vom 30.05.2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 36), dass bei der Kapitalerhöhung einer GmbH, bei der Dritte zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, die Neugesellschafter mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert seien.

    Nach den Urteilen des BFH vom 20.12.2000 (II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30.05.2001 (II R 6/98, BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigen, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

  • BFH, 07.07.2008 - II B 9/07

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines

    a) Nach den BFH-Urteilen vom 20. Dezember 2000 II R 42/99 (BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30. Mai 2001 II R 6/98 (BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

    c) Hinsichtlich der vom Kläger herausgestellten Frage, ob die in den BFH-Urteilen in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454 und in BFH/NV 2002, 26 entwickelten Rechtsgrundsätze zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Erwerbs neuer GmbH-Geschäftsanteile zum Nennwert auch gelten, wenn der zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassene Nichtgesellschafter schon bisher mittelbar an der GmbH beteiligt war, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung zur Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts.

  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    Ebensowenig führt die Funktionsänderung eines Gebäudes ohne gleichzeitige Mehrung seiner Substanz zu Herstellungskosten im Unterfall der Erweiterung (denkbar z.B. bei der Entfernung von nichttragenden Zwischenwänden zur Schaffung eines zusammenhängenden großflächigen Raumes, in diese Richtung wohl auch Stobbe in Hermann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz. 272 "Verminderung der Substanz", 299. Lfg. 09/2020), sondern indiziert diese allenfalls (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 2001 - X R 55/98 -, BFH/NV 2002, 27 [BFH 30.05.2001 - II R 6/98] , Rz. 12, 16; der BFH bejahte Herstellungskosten für das Einziehen neuer Wände nur unter der weiteren Voraussetzung, dass diese Wände einer Funktionsänderung der betroffenen Räume dienten).
  • FG Nürnberg, 20.09.2007 - IV 277/04

    Steuerpflichtigkeit der Schenkung zukünftiger Geschäftsanteile an eine GmbH;

    Es entnehme dem BFH-Urteil vom 30.05.2001 II R 6/98 (BFH/NV 2002, 26) die Feststellung, dass in allen Fällen, in denen eine Bereicherung in Form von neu entstehenden GmbH-Anteilen in Rede stehe, die Bereicherung zeitlich erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister eintrete.

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 20. Dezember 2000 II R 42/99 (BFHE 194, 435; BStBl. II 2001, 454) und vom 30. Mai 2001 II R 6/98 (BFH/NV 2002, 26) entschieden für den Fall, dass Dritte im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, dass die Dritten mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten des/der Altgesellschafter bereichert sind.

  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

  • BFH, 20.09.2010 - II B 7/10

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige

  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - 4 K 1708/07

    Erhöhung des Werts von GmbH-Anteilen im Rahmen einer kapitalquotenverändernden

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2351/17

    Voraussetzungen einer gemischten Schenkung an Mitgesellschafter durch gegen

  • FG Düsseldorf, 23.02.2005 - 4 K 959/01

    Zulässigkeit der Erhebung von Schenkungssteuer wegen des Erwerbs von

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2352/17

    Gegen einen Wertausgleich erfolgender Verzicht eines Gesellschafters auf die

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.11.2009 - 4 K 1338/05

    Freigebige Zuwendung durch zinsloses Darlehen für Zwecke der Nachlasssanierung -

  • FG Hessen, 10.06.2008 - 1 K 4127/04

    Vorteilsgewährung an eine Kapitalgesellschaft stellt keine freigebige Zuwendung

  • FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06

    Qualifikation einer disquotalen Kapitalerhöhung durch eine erheblich werthaltige

  • FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 451/06

    Erhaltung einer freigiebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und

  • FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 450/06

    Umfang einer freigebigen Zuwendung bei einer disquotalen Kapitalerhöhung durch

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