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   BFH, 31.03.2004 - II R 62/01   

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https://dejure.org/2004,7645
BFH, 31.03.2004 - II R 62/01 (https://dejure.org/2004,7645)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2004 - II R 62/01 (https://dejure.org/2004,7645)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2004 - II R 62/01 (https://dejure.org/2004,7645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage beim Grundstückskauf - Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen als Gegenleistung - Zukünftig bebautes Grundstück als Gegenstand eines Erwerbsvorgangs - Angebot eines bis (annähernd) zur Baureife ...

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Abgestimmtes Verhalten im Sinne eines einheitlichen Vertragswerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Bauerrichtungskosten; Einheitlicher Leistungsgegenstand; Einheitlicher Vertrag; Einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer; Grundstückserwerb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang im vorstehend bezeichneten Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 333).

    Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen Angebots durch den Erwerber indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag (oder den Verträgen) über die Gebäudeerrichtung; dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (BFH-Urteile in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 334; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).

  • BFH, 28.10.1998 - II R 36/96

    GrESt; Grundstück mit noch errichtendem Gebäude

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Dazu ist erforderlich, dass die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (BFH-Urteile vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55; vom 28. Oktober 1998 II R 36/96, BFH/NV 1999, 667; vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883).

    Das einen objektiv engen sachlichen Zusammenhang indizierende Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite setzt nicht voraus, dass bei Abschluss des Grundstücksgeschäfts eine unumkehrbare Festlegung des Erwerbers auf einen bestimmten Bauunternehmer erfolgt ist (BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 II R 39/95, BFH/NV 1998, 213 --nur Leitsatz--, juris-Dokument STRE975101260; in BFH/NV 1999, 667).

  • BFH, 20.02.1991 - II R 96/88

    Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstandes des Erwerbsvorgangs -

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Dazu ist erforderlich, dass die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (BFH-Urteile vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55; vom 28. Oktober 1998 II R 36/96, BFH/NV 1999, 667; vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen Angebots durch den Erwerber indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag (oder den Verträgen) über die Gebäudeerrichtung; dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (BFH-Urteile in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 334; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).
  • BFH, 04.09.1996 - II R 62/94
    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Entscheidend ist vielmehr, dass der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (so BFH-Urteil vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308).
  • BFH, 14.03.1990 - II R 169/87

    Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs -

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Eine Aufhebung der Bindung der Kläger, wie sie etwa im Fall einer Insolvenz der auf der Veräußererseite auftretenden Personen eintreten kann (dazu z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263), ist nicht eingetreten.
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Dabei ist für den Umfang der Bemessungsgrundlage entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590; vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/91

    Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuerveranlagung

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Die Anwendung des § 16 Abs. 3 GrEStG kommt nur in Betracht, wenn der Erwerber nach Aufhebung des Gebäudeerrichtungsvertrages in seiner Entscheidung über die Vergabe des Bauerrichtungsvertrages wieder völlig frei geworden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1994 II R 29/91, BFH/NV 1995, 260).
  • BFH, 16.07.1997 - II R 39/95
    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Das einen objektiv engen sachlichen Zusammenhang indizierende Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite setzt nicht voraus, dass bei Abschluss des Grundstücksgeschäfts eine unumkehrbare Festlegung des Erwerbers auf einen bestimmten Bauunternehmer erfolgt ist (BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 II R 39/95, BFH/NV 1998, 213 --nur Leitsatz--, juris-Dokument STRE975101260; in BFH/NV 1999, 667).
  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
    Dabei ist für den Umfang der Bemessungsgrundlage entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590; vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken

  • BFH, 19.05.1993 - II R 29/92

    - Die Weiteranwendung des GrEStG DDR bis zum 31. Dezember 1990 ist

  • BFH, 24.01.1990 - II R 94/87

    Grunderwerbsteuer auf Gesamtaufwand: Bericht über laufende Verfassungsbeschwerden

  • BFH, 27.10.1999 - II R 3/97

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand

  • BFH, 28.03.2012 - II R 57/10

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag

    Ob ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren Vereinbarungen besteht, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (BFH-Urteil vom 31. März 2004 II R 62/01, nicht veröffentlicht).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13

    Einheitliches Vertragswerk gemeinsames Hinwirken der auf der Veräußererseite

    Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (siehe auch: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, juris).

    Eines schriftlichen Vertrages der auf der Veräußererseite verbundenen bzw. auftretenden Personen bedarf es dabei nicht (siehe: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 11 K 11139/08

    Bestimmung des grunderwerbsteuerlichen Erwerbsgegenstandes bei Übereignung eines

    Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (siehe auch: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, juris).

    Eines schriftlichen Vertrages der auf der Veräußererseite verbundenen bzw. auftretenden Personen bedarf es dabei nicht (siehe: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 19.03.2010 - II B 130/09

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher, aus Grundstück und Gebäude bestehender

    Für einen grunderwerbsteuerrechtlich einheitlichen Leistungsgegenstand ist ausreichend, wenn die Einbindung des Grundstücksverkäufers über einen von ihm als Mittelsperson eingeschalteten Dritten --im Streitfall L bzw. die B-GmbH-- herbeigeführt wird (BFH-Urteil vom 31. März 2004 II R 62/01, nicht amtlich veröffentlicht).
  • FG Köln, 25.09.2012 - 5 K 757/12

    Bemessungsgrundlage, einheitliches Vertragswerk

    Ein Zusammenwirken zwischen Grundstücksveräußerer und Baufirma kann auch dann gegeben sein, wenn der Veräußerer nicht unmittelbar auftritt, sondern sich durch einen von ihm beauftragten Makler in das Bebauungskonzept einbinden lässt (Urteil des BFH vom 31.03.2004 II R 62/01, nv, juris).
  • FG Münster, 23.04.2015 - 8 K 2116/12

    Einheitlicher Vertragsgegenstand bei Erwerb eines Erbbaurechts, für das der

    Entscheidend ist, dass dem Projektanbieter das Grundstück durch den Grundstückseigentümer oder den für diesen handelnden Dritten derart an die Hand gegeben wurde, dass er den Zugang zum Grundstück regulieren und ein einheitliches Angebot über den Erwerb des bebauten Grundstücks unterbreiten kann (vgl. BFH Urteil vom 31.03.2004 II R 62/01, juris).
  • FG Hamburg, 21.01.2002 - III 62/01

    Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks hinsichtlich der Einbeziehung des für

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