Rechtsprechung
BFH, 24.05.2000 - II R 62/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfügung der Vorerbin - Substanz der Erbschaft - Gutschrift auf Privatkonto - Anteilige Gewinne - Entnahmebeschränkungen des Gesellschaftsvertrages - Entnahmebeschlusses des Beirats - Vermögen der Gesellschaft - Stamm der Erbschaft
- Judicialis
AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 2113 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 2113 Abs. 1; ; BGB § 2113; ; BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 100; ; BGB § 99 Abs. 2; ; HGB § 167 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vor-/Nacherbschaft - Erlöschen der Schenkungsteuer wegen eines Rückforderungsrechtes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
- Besteuerung des Nacherben
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.12.1995 - 4 K 3779/92
- BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.06.1996 - IV R 80/95
Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass die auf diesem Konto verbuchten Gewinnanteile nicht an den Risiken der Gesellschaft teilnahmen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1993 II R 96/91, BFHE 172, 523, BStBl II 1994, 88, und vom 27. Juni 1996 IV R 80/95, BFHE 181, 148, BStBl II 1997, 36) und deshalb als echte Forderungen der Gesellschafterin anzusehen sind. - BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 220/88
Einbringen von Nachlaßgegenständen als Einlage in eine KG durch einen Vorerben
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Sie konnten nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag entnommen werden und waren deshalb Nutzungen i.S. des § 2111 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 100, 99 Abs. 2 BGB (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Oktober 1980 II ZR 268/79, BGHZ 78, 177, 188, und vom 21. November 1989 IVa ZR 220/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 514). - BGH, 06.10.1980 - II ZR 268/79
Zur Wirksamkeit der Zustimmung eines Gesellschafter-Vorerben zu Änderungen des …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Sie konnten nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag entnommen werden und waren deshalb Nutzungen i.S. des § 2111 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 100, 99 Abs. 2 BGB (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Oktober 1980 II ZR 268/79, BGHZ 78, 177, 188, und vom 21. November 1989 IVa ZR 220/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 514). - BFH, 03.11.1993 - II R 96/91
Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass die auf diesem Konto verbuchten Gewinnanteile nicht an den Risiken der Gesellschaft teilnahmen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1993 II R 96/91, BFHE 172, 523, BStBl II 1994, 88, und vom 27. Juni 1996 IV R 80/95, BFHE 181, 148, BStBl II 1997, 36) und deshalb als echte Forderungen der Gesellschafterin anzusehen sind.
- FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Schenkungsteuer - Kann der Beschenkte eine Zahlung zur Abfindung eines …
An der weiteren Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass der Übertragungsgegenstand tatsächlich herausgegeben wird (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39), fehlt es jedoch im vorliegenden Fall.Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG …und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).
- FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 232/11
Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückgabe der Schenkung/Verzögerungsrüge
Die Rückgabe könnte auch an Rechtsnachfolger der verstorbenen Schenkerin - hier an die Nachlasspflegerin - ohne Verbleib bei dem Beschenkten - hier dem Kläger - bewirkt werden (vgl. BFH vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39; Meincke, ErbStG, 15. A., § 29 Rd. 6). - FG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 3 K 209/14
Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtung keine erwerbsmindernde Gegenleistung …
Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39).§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist auch bei gesetzlichen Herausgabeansprüchen Dritter anzuwenden, denn die Vorschrift betrifft nicht nur Ansprüche auf Rückleistung (an den Leistenden) sondern erfasst alle Fälle eines Rückforderungsrechts, wobei nicht entscheidend ist, dass das Geschenk an den Geber zurückgelangt, sondern dass es nicht beim Empfänger verbleiben kann (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39-41).
- OLG München, 02.09.2009 - 20 U 2151/09
Testamentsvollstreckung: Umfang des Fruchtziehungsrechts eines Vorerben
Bezogen auf den Nachlassteil "Schlossbrauerei A. GmbH & Co. KG" entspricht das materielle Nutzungsrecht des Klägers - vorbehaltlich der testamentarischen Kappungsgrenze - grundsätzlich seinem Entnahmeanspruch als Kommanditist gemäß § 169 HGB, modifiziert durch die gesellschaftsvertraglichen Regelung in den Verträgen vom 01.04.1972 (B 9) und vom 06.10.1995 (B 10) (BFH vom 24.05.2000 ZEV 2001, 77, 78).Auch in diesem Fall müssen die Tilgungen unverändert zur Minderung des Bilanzgewinns der Kommanditgesellschaft führen, wodurch die Fruchtziehungsmöglichkeit des Vorerben, also des Klägers, die in seinem Entnahmerecht als Kommanditist besteht (BFH vom 24.05.2000 ZEV 2001, 77), - wie bereits dargestellt - entfällt.
- FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07
Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer
Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39). - FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08
Änderung eines Schenkungsteuerbescheides unter Berücksichtigung bei dem Wert des …
Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2001, 39).Entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob das Kapitalgeschenk später wieder herausgegeben worden ist, allein der Umstand, dass es nicht beim Empfänger verblieben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 a. a. O.).
- FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung keine Schenkung unter …
Liegt der Erlöschenstatbestand vor, hat die Finanzbehörde die bisherige Steuerfestsetzung aufgrund rückwirkenden Ereignisses gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben beziehungsweise zu ändern (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteile vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 …und vom 11. November 2009 II R 54/08, BFH/NV 2010, 896;… vgl. auch Meincke ErbStG 16. Auflage 2012 § 29 Rdn. 2;… Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter ErbStG 5. Auflage 2014 § 29 Rz. 80). - LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07
Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung …
Da die Entscheidung nur von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängig war, handelte es sich lediglich um eine Konkretisierung der gesellschaftlichen Treuepflicht, wie sie auch in dem für den Kommanditisten nicht anwendbaren (§ 169 Abs. 1 Satz 1 HBG) § 122 HGB niedergelegt ist (BFH, Urteil vom 24. Mai 2000 - II R 62/97 -). - FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07
Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/ …
c) Die Aufhebung der Grundstücksschenkung nach erfolgter Grundbuchumschreibung (oben A II 6) führt dann nicht zum rückwirkenden Erlöschen der Schenkungsteuer gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn es - wie hier - an einem dafür vorausgesetzten Rückforderungsrecht fehlt, gemäß dem das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben könnte (vgl. BFH vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 222; FG München vom 2. März 2005 4 K 2756/03, [...]). - FG Düsseldorf, 13.12.1995 - 4 K 3779/92
Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides; Herausgabepflicht wegen eines …
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