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   BFH, 05.05.2004 - II R 63/00   

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https://dejure.org/2004,3138
BFH, 05.05.2004 - II R 63/00 (https://dejure.org/2004,3138)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2004 - II R 63/00 (https://dejure.org/2004,3138)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - II R 63/00 (https://dejure.org/2004,3138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BewG § 19 Abs. 4; ; BewG § 132 Abs. 1; ; BewG § 132 Abs. 2; ; GrStG § 42 Abs. 1; ; GrStG § 43 Abs. 2 Nr. 2; ; GrStG § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    EW-Feststellung für Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet mit nur zum Teil steuerbefreiten Wohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Bundesländer ? Feststellung des Einheitswerts 1935 für Grundstück in den neuen Bundesländern ? Mietwohngrundstück mit einer Einheit für gewerbliche Zwecke ? Unterbleiben der Feststellung ? Maßgeblichkeit der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 42 ff. GrStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Einheitswertes; Möglichkeit der Grundsteuerfestsetzung mittels einer Ersatzbemessungsgrundlage

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 132 Abs 1, BewG § 22 Abs 4, BewG § 2 Abs 1, BewG § 75 Abs 1 Nr 2, GrStG § 43
    Einheitsbewertung; Geschäftsgrundstück; Grundsteuerbefreiung; Grundvermögen; Mietwohngrundstück; Neue Bundesländer; Wegfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 361
  • BB 2004, 1782
  • DB 2004, 2299 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1993 - II B 183/92

    Keine Entscheidung über Schachtelprivileg nach § 102 BewG im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - II R 63/00
    Sieht das Einzelsteuergesetz (hier das allein in Betracht kommende Grundsteuergesetz) Regelungen vor, die die Steuerfestsetzung ohne gesonderte Feststellung ermöglichen und damit eine gesonderte Feststellung entbehrlich machen, schließt dies die Zulässigkeit einer gesonderten Feststellung aus (s. hierzu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1993 II B 183/92, BFHE 172, 530, BStBl II 1994, 150).
  • BFH, 26.09.1980 - III R 67/78

    Der steuerbefreite Teil eines Grundstückes bleibt bei der bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - II R 63/00
    Es trifft zwar zu, dass regelmäßig in solchen Fällen ein Einheitswert (nur) für den der Besteuerung unterliegenden (nicht steuerbefreiten) Teil des Grundstücks (hier: Grundstücksart: "Geschäftsgrundstück") festzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1980 III R 67/78, BFHE 131, 524, BStBl II 1981, 208).
  • FG Berlin, 24.05.2000 - 2 K 2324/98

    Einheitsbewertung des Grundvermögens in den neuen

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - II R 63/00
    Sie beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 13. Juli 2000 2 K 2324/98 sowie die Einheitswertbescheide auf den 1. Januar 1991 und 1. Januar 1993 jeweils vom 26. März 1997 und die Einspruchsentscheidungen vom 11. Juni 1998 aufzuheben.
  • BFH, 20.12.2006 - II R 51/05

    Einheitswert: Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Aus den von der Klägerin angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 63/00 (BFHE 206, 361, BStBl II 2004, 701) und II R 65/00 (BFH/NV 2004, 1376) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 05.05.2004 - II R 65/00

    Einheitswert für Grundstücke im Beitrittsgebiet

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren II R 63/00, das den Prozessbeteiligten bekannt ist, Bezug genommen.
  • FG Berlin, 31.08.2005 - 2 K 2295/02

    Rechtmäßigkeit der Feststellung von Einheitswerten für Mietwohngrundstücke von

    Auch aus den BFH-Urteilen vom 5. Mai 2004 II R 63/00 (BFHE 206, 361, BStBl II 2004, 701) und II R 65/00 (BFH/NV 2004, 1376) ergibt sich nichts zu Gunsten der Klägerin, weil insoweit die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 2 BewG unerörtert blieben.
  • FG Sachsen, 30.03.2006 - 2 K 109/03

    Fortschreibung des Einheitswerts für ein in den neuen Bundesländern belegenes

    Bei dieser Steuerberechnungs- und Erhebungsmethode bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung des Einheitswertes des Grundstückes (s. zu Mietwohngebäuden, BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 II R 65/00, BFH/NV 2004, 1376 ; II R 63/00, BStBl. II 2004, 701), so dass der Einheitswertbescheid vom 2. Juli 2002 aufzuheben war.
  • FG Münster, 25.02.2005 - 9 K 861/02

    Keine Kürzung beim Gewerbeertrag um nichtabziehbare Betriebsausgaben aus

    Zwar hat der I. Senat des BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 14. Juli 2004 I R 17/03 BFH/NV 2004, 1328 Zweifel an der Vereinbarkeit des § 3 c EStG im Hinblick auf einen Verstoß gegen die gemäß Art. 52 i.V.m. Art. 58 und 73b EGV (Art. 43 i.V.m. Art. 48 und Art. 56 EG) garantierten Grundfreiheiten (Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit) geäußert.
  • FG Berlin, 20.10.2005 - 2 K 2295/02

    Verfassungsmäßigkeit der höheren Grundsteuerbelastung bei der

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