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   BFH, 14.12.2005 - II R 63/04   

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https://dejure.org/2005,8443
BFH, 14.12.2005 - II R 63/04 (https://dejure.org/2005,8443)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2005 - II R 63/04 (https://dejure.org/2005,8443)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - II R 63/04 (https://dejure.org/2005,8443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 169; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; ; VStG § 15; ; VStG § 15 Abs. 1; ; VStG § 16; ; VStG § 17; ; VStG § 18; ; VStG § 19; ; VStG § 19 Abs. 1; ; VStG § 19 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 149 § 370 Abs. 1 Nr. 2; VStG § 15 Abs. 1 § 19
    Hinterziehung von VSt - Unterlassen der Abgabe der Erklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Zurechnung fremden Geldes; Erhebung einer Steuernachzahlung durch das Finanzamt gegenüber dem vermögensverwaltenden Schwager hinsichtlich des verwalteten Vermöges; Bestimmung der Tatbestandvoraussetzungen einer Steuerhinterziehung; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 370, VStG § 15, VStG § 16 Abs 1, VStG § 19 Abs 1
    Festsetzungsverjährung; Neuveranlagung; Steuererklärung; Steuerhinterziehung; Vermögen; Vermögensteuer; Zurechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - II R 63/04
    Daher ist der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige es unterlassen hat, eine Steuererklärung abzugeben, zu der er kraft Gesetzes verpflichtet ist (vgl. BGH-Beschluss vom 7. November 2001 5 StR 395/01, BStBl II 2002, 259, 262).

    Maßgebend ist, wann die zuständige Finanzbehörde die Veranlagungsarbeiten für den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitraum abgeschlossen hat (vgl. dazu BGH in BStBl II 2002, 259, unter II.).

    Bei Abschluss der Veranlagungsarbeiten für den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitraum, der gemäß dem BGH-Beschluss in BStBl II 2002, 259 den Zeitpunkt der Beendigung darstellt, können die Steueransprüche für die vorausgegangenen Neu- bzw. Nachveranlagungszeiträume bereits festsetzungsverjährt sein.

    Der steuerliche Verkürzungserfolg ist dann insoweit eingetreten (vgl. BGH-Beschluss in BStBl II 2002, 259, unter II.2.b aa).

  • BFH, 23.07.2001 - II B 73/00

    Steuerhinterziehung - VSt-Hinterziehung bei Neuveranlagung

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - II R 63/04
    So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 23. Juli 2001 II B 73/00 (BFH/NV 2001, 1532) bereits klargestellt, dass sich eine auf einen Hauptveranlagungszeitpunkt begangene Steuerhinterziehung --im damals zu entscheidenden Fall durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung-- auf alle Kalenderjahre des betreffenden Hauptveranlagungszeitraums erstreckt, weil die Vermögensteuer gemäß § 15 Abs. 1 VStG nicht nur für das Jahr des Hauptveranlagungszeitpunkts, sondern für alle Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums festgesetzt wird.

    Mit dem Beschluss in BFH/NV 2001, 1532 hat der BFH, bezogen auf eine Neuveranlagung und eine unvollständige Erklärung auf den folgenden Hauptveranlagungszeitpunkt ausgesprochen, dass die Abgabe der unvollständigen Erklärung den objektiven Tatbestand einer Hinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht nur bezüglich der auf den Hauptveranlagungszeitpunkt festzusetzenden Steuer erfüllt, sondern auch bezüglich der Steuer für die vorausgegangenen Kalenderjahre, und zwar insoweit, als diese Steuer im Wege einer Neuveranlagung heraufzusetzen gewesen wäre.

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89

    Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - II R 63/04
    Pflichtwidrig handelt, wer einer Rechtspflicht zur Offenbarung steuerrechtlich erheblicher Tatsachen nicht nachkommt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Februar 1990 3 StR 317/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 177).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - II R 63/04
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aus dem Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) für Steuern, deren Festsetzung auf Steuererklärungen beruht, die Notwendigkeit ab, die Steuerpflichtigen nicht nur materiell-rechtlich gleichmäßig zu belasten, sondern auch einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch gesetzgeberische Maßnahmen abzustützen (Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).
  • BFH, 26.01.2007 - II B 28/06

    VSt: grundsätzliche Bedeutung und ausgelaufenes Recht

    Auch der BFH hat ausgesprochen, dass bei der Vermögensteuer die Funktion der Steuererklärungen auf Hauptveranlagungszeitpunkte, auch den Verwaltungsvollzug durch Neuveranlagungen auf jeweils vorausgegangene Stichtage und erst recht durch Nachveranlagungen auf derartige Stichtage zu ermöglichen, dem Gebot der Belastungsgleichheit entspreche (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II B 68/05, BFH/NV 2005, 1977).
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 221/05

    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze liegt insoweit nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061, 1064).
  • BFH, 29.10.2008 - II R 25/06

    Pflicht zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2005 II R 63/04 (BFH/NV 2006, 1061) kann sich das FA nicht berufen, da es an eine Erklärungspflicht auf den nachfolgenden Hauptfeststellungszeitpunkt anknüpft, an der es im Streitfall gerade fehlt.
  • BFH, 26.01.2007 - II B 29/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (hier:

    Auch der BFH hat ausgesprochen, dass bei der Vermögensteuer die Funktion der Steuererklärungen auf Hauptveranlagungszeitpunkte, auch den Verwaltungsvollzug durch Neuveranlagungen auf jeweils vorausgegangene Stichtage und erst recht durch Nachveranlagungen auf derartige Stichtage zu ermöglichen, dem Gebot der Belastungsgleichheit entspreche (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II B 68/05, BFH/NV 2005, 1977).
  • BFH, 13.11.2006 - II B 163/05

    Freie Beweiswürdigung

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze liegt insoweit nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061, 1064).
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 218/05

    Urteil ohne Gründe; Steuerhinterziehung

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze liegt insoweit nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061, 1064).
  • BFH, 13.11.2006 - II B 164/05

    NZB: fehlende Urteilsbegründung als Verfahrensmangel

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze liegt insoweit nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061, 1064).
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 219/05

    Freie Beweiswürdigung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze liegt insoweit nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061, 1064).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 1370/05

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Vermögensteuer-Neuveranlagung

    Im Streitfall hat das FA Frau S jedoch erst am 13. November 2001 und damit nach Ablauf der sich aus § 170 Abs. 1 i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO ergebenden zehnjährigen Festsetzungsfrist zur Abgabe der Vermögensteuererklärung für die Neuveranlagung auf den 1.1.1990 aufgefordert (zur Hinterziehung der Vermögensteuer auf Neuveranlagungszeiträume durch Unterlassen trotz fehlender Aufforderung zur Erklärungsabgabe vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061).
  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung

    Da die Vermögenssteuer gem. § 15 Abs. 1 VStG nicht nur für das Jahr des Hauptveranlagungszeitpunkts, sondern für alle Jahre des Hauptveranlagungszeitraums festgesetzt wird, setzt sich die für den Hauptveranlagungszeitpunkt (hier u.a. 01.01.1993) festgestellte Steuerhinterziehung grundsätzlich auf alle Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums, hier 1994, fort (BFH, Urteil vom 14.12.2005, II R 63/04, NV 2006, 1062).
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