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   BFH, 03.11.1976 - II R 65/67   

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https://dejure.org/1976,926
BFH, 03.11.1976 - II R 65/67 (https://dejure.org/1976,926)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1976 - II R 65/67 (https://dejure.org/1976,926)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1976 - II R 65/67 (https://dejure.org/1976,926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufdeckung eines Fehlers - Aufsichtsbehörde - Grundlage der Steuerfestsetzung - Falsche Bezeichnung - Durchgreifende Rüge - Kenntnis der Aufsichtsbehörde - Schenkung unter Auflage - Festsetzung der Schenkungsteuer - Bewertung eines dauerhaften Nießbrauchsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 86
  • DB 1977, 1030
  • BStBl II 1977, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.11.1954 - III 9/54 S

    Jahreswert einer abzugsfähigen Altenteilslast - Maßgeblichkeit der tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    b) Die Grundsätze des Urteils des BFH vom 5. November 1954 III 9/54 S (BFHE 59, 447, BStBl III 1954, 381 welche die OFD für die Bewertung der Nießbrauchslast für einschlägig hielt, sind für die Schenkungsteuer nicht maßgebend. Unterstellt man (s. II 1), daß es sich bei der Nießbrauchslast um eine Schenkungsauflage handelt, dann ist für die Wertermittlung nicht auf den Zeitpunkt ihrer Vollziehung abzustellen, sondern auf den der Bewirkung der unentgeltlichen Leistung (§§ 518 Abs. 2, 516 Abs. 1 BGB).

    Der in dem Urteil vom 5. November 1954 (BFHE 59, 447) ausgesprochene Grundsatz, daß sich der Jahreswert einer abzugsfähigen wiederkehrenden Last nicht nach den vertraglich vereinbarten, sondern nach den tatsächlichen Leistungen des Verpflichteten richte, trifft daher nicht die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung einer Auflage.

  • BFH, 21.02.1958 - VI 97/56 U

    Ausschluss einer Steuerermäßigung bei der Besteuerung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Soweit die Berichtigung aufgrund des erstgenannten, zu Recht gerügten Fehlers (II 2) für sich allein zu einer höheren Veranlagung führt oder führen würde, ist vielmehr die Steuer im ganzen nachzuprüfen (vgl. Urteil des BFH vom 21. Februar 1958 VI 97/56, BFHE 66, 427, BStBl III 1958, 167); es bleibt demzufolge die Frage, ob der Abzug von 264 000 DM für den Nießbrauchswert ausreicht.
  • BFH, 13.01.1956 - III 200/55 S

    Ermittlung des Jahreswerts ungewisser Nutzungen - Tatsächlich erhaltenen

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Außergewöhnliche Umstände, welche am Stichtag nicht voraussehbar waren, sind in eine auf den genannten Stichtag zurückzubeziehende Prognose nicht einzubeziehen (Urteil vom 13. Januar 1956 III 200/55 S, BFHE 62, 165, BStBl III 1956 62).
  • BFH, 15.10.1964 - III 89/64 U

    Zulässigkeit einer Berichtigung von Bescheiden über Lastenausgleichsabgaben

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Da im berichtigten Steuerbescheid der Ansatz des geschenkten Geschäftsanteils mit dem (lange vor dem Schenkungstag liegenden) Wert vom 31. Dezember 19?? den § 21 ErbStG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 1951 (BGBl I 1951, 764) verletzte und dieser Fehler von der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgedeckt worden war (Urteile des BFH vom 15. Oktober 1964 III 89/64, BFHE 81, 291, BStBl III 1965, 104, und vom 3. Oktober 1975 VI R 141/72, BFHE 117, 136, BStBl II 1976, 52), war die berichtigende Festsetzung mit dem Wert am Schenkungstage dem Grunde nach gerechtfertigt; dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Fehler des zu berichtigenden Bescheides auf einem Irrtum über Tatsachen, auf mangelnder Sachaufklärung oder auf falscher Rechtsanwendung beruhte.
  • BFH, 03.10.1975 - VI R 141/72

    Fehleraufdeckung - Fehlerfeststellung - Aufsichtsbehörde - Ablehnung einer

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Da im berichtigten Steuerbescheid der Ansatz des geschenkten Geschäftsanteils mit dem (lange vor dem Schenkungstag liegenden) Wert vom 31. Dezember 19?? den § 21 ErbStG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 1951 (BGBl I 1951, 764) verletzte und dieser Fehler von der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgedeckt worden war (Urteile des BFH vom 15. Oktober 1964 III 89/64, BFHE 81, 291, BStBl III 1965, 104, und vom 3. Oktober 1975 VI R 141/72, BFHE 117, 136, BStBl II 1976, 52), war die berichtigende Festsetzung mit dem Wert am Schenkungstage dem Grunde nach gerechtfertigt; dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Fehler des zu berichtigenden Bescheides auf einem Irrtum über Tatsachen, auf mangelnder Sachaufklärung oder auf falscher Rechtsanwendung beruhte.
  • BFH, 08.10.1971 - III R 116/68

    Aufteilungsbescheide - Änderungsmöglichkeit - Berichtigung - Aufgedeckter Fehler

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Die OFD hat somit weder einen tatsächlichen noch einen rechtlichen Fehler aufgedeckt, der eine höhere Veranlagung rechtfertigen würde (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1971 III R 116/68, BFHE 104, 123, BStBl II 1972, 157).
  • BFH, 27.11.1974 - II 175/64

    Rentenbezüge - Hinterbliebene - Erblasser - Tod des Erblassers - Satzung -

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Es ist eine der Anwendung des Bewertungsrechts vorgehende Frage des Besteuerungsgrundes, ob die geschuldeten (und nicht durch Unvermögen des Schuldners zur Leistung im Wert beeinträchtigten) oder die erbrachten Leistungen der Bewertung zu unterwerfen sind (vgl. zur Erbschaftsteuer im engeren Sinn Urteil vom 27. November 1974 II 175/64, BFHE 115, 540, BStBl II 1975, 539).
  • BFH, 02.03.1956 - III 110/55 U

    Begriff des Fehlers - Nachträgliches Bekanntwerden einer neuen Tatsache, die zu

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Fehler im Sinne dieser Vorschrift ist jede objektive Unrichtigkeit des zu berichtigenden Bescheides (Urteile vom 2. März 1956 III 110/55 U, BFHE 62, 331, BStBl III 1956, 123, und vom 28. April 1972 III R 62/71, BFHE 106, 1, BStBl II 1972, 742).
  • BFH, 28.04.1972 - III R 62/71

    Fehleraufdeckung durch Aufsichtsbehörde - Erlaß eines Berichtigungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 03.11.1976 - II R 65/67
    Fehler im Sinne dieser Vorschrift ist jede objektive Unrichtigkeit des zu berichtigenden Bescheides (Urteile vom 2. März 1956 III 110/55 U, BFHE 62, 331, BStBl III 1956, 123, und vom 28. April 1972 III R 62/71, BFHE 106, 1, BStBl II 1972, 742).
  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03

    Ermittlung des Wertes eines eingeräumten Nießbrauchs an Anteilen an einer GmbH;

    In einer früheren Entscheidung habe der BFH (Urteil vom 03.11.1976 II R 65/67, BStBl. II 1977, 397) entschieden, daß bei GmbH-Anteilen dann von den mutmaßlichen Ausschüttungen in der Zukunft auszugehen sei, wenn eine in der Vergangenheit mögliche Ausschüttung aus subjektiven Gründen ganz oder teilweise unterblieben sei und der Nießbraucher in der Zukunft eine angemessene oder angemessenere Ausschüttung erzwingen könne.

    Der Schluß, daß dann, wenn in den Vorjahren Ausschüttungen nicht erfolgt sind, auch in den Folgejahren mit Ausschüttungen nicht zu rechnen ist, ist also keineswegs zwingend (vgl. BFH II R 65/67, a. a. O. S. 398 r. Sp., 399 r. Sp.).

    Soweit der BFH im Urteil II R 65/67 (a. a. O. Seite 400 l. Sp.) ausgeführt hat, der Nießbrauchswert sei danach zu bemessen, was der Berechtigte aufgrund dieser Position rechtens geltend machen und durchsetzen konnte, bedeutet dies für den vorliegenden Fall, in dem eine Prognose für die nähere Zukunft zum Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaften anzustellen ist, nach den vorstehenden Ausführungen, nach denen am Stichtag mit zukünftigen Ausschüttungen zu rechnen war, daß damit auch die Klägerin als Gesellschafterin und ihre Tochter als Nießbraucherin die Beteiligung an den Gewinnen der Unternehmen aufgrund ihrer rechtlichen Positionen werden geltend machen und durchsetzen können.

    bei einer ordnungsmäßigen Verwaltung der betreffenden Geschäftsanteile hätten gezogen werden können (BFH II R 65/67, a. a. O. S. 400 r. Sp.; ähnlich auch schon RFH, Urteil vom 9. Dezember 1920 - III A 66/20 - RStBl. 1922, 101: Der Jahreswert ist nicht der Betrag, den der Nutzungsinhaber nach seinen persönlichen Verhältnissen erzielen könnte, sondern der Betrag, der durchschnittlich bei gemeingewöhnlicher Bewirtschaftung voraussichtlich erzielt werden wird).

    Im Hinblick auf das vom Zeugen X geschilderte traditionell zurückhaltende Ausschüttungsverhalten der beiden Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung der von der Klägerseite dargelegten üblichen Ausschüttungsquoten von börsennotierten Kapitalgesellschaften (48 bis 51 %) hält es der Senat für angemessen, wenn im vorliegenden Fall für die dem Stichtag nachfolgenden Jahre davon ausgegangen wird, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Geschäftsanteile (BFH II R 65/67, a. a. O.) jeweils etwa ein Drittel des Jahresergebnisses zur Ausschüttung gelangt.

  • FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 4 K 944/08
    Die vor dem Stichtag gezogenen Nutzungsentgelte geben allenfalls einen A n h a l t, aber nicht mehr (vgl. BFH, Urteil vom 3.11.1976 - II R 65/67- BStBl II 1977, 397; Urteil vom 26.7.1963 - III 13/60 U - BStBl III 1963, 434; Urteil vom 19.4.1962 - III 163/59 U - BStBl III 1962, 270).
  • BFH, 08.06.1977 - II R 79/69

    Vermächtnisnehmer - Einräumung eines Nachlaßnießbrauchs - Wahl der

    Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 3. November 1976 II R 65/67 unter II.3.b, (BFHE 121, 86, BStBl II 1977, 397).
  • BFH, 08.11.1978 - II R 74/72

    Berichtigungsbescheid - Aufhebung eines Berichtigungsbescheid - Erneute

    Fehler im Sinne dieser Vorschrift war jede objektive Unrichtigkeit des zu berichtigenden Bescheides, mochte die Unrichtigkeit auch darauf zurückzuführen sein, daß dem Finanzamt nicht der volle Sachverhalt bekannt war (vgl. das Senats-Urteil vom 3. November 1976 II R 65/67, BFHE 121, 86, 88, BStBl II 1977, 397).
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