Rechtsprechung
   BFH, 27.10.1982 - II R 70/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15689
BFH, 27.10.1982 - II R 70/81 (https://dejure.org/1982,15689)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1982 - II R 70/81 (https://dejure.org/1982,15689)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - II R 70/81 (https://dejure.org/1982,15689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,15689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 27.10.1982 - II R 70/81
    NV: Kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag gewährt werden, ist der Ablauf der Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO dann ohne Bedeutung, wenn das Gericht innerhalb der Jahresfrist hätte entscheiden können (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.1978 VII R 92/74).4.
  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 27.10.1982 - II R 70/81
    NV: Die Revisionsbegründungsfrist wird nicht dadurch verlängert, daß wegen der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1971 VII R 108/69).3.
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Dem hat sich der II. Senat des BFH angeschlossen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1982 II R 70/81, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • BFH, 03.11.1999 - VI R 97/98

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daran ändert sich nichts dadurch, daß wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt war (st.Rspr. seit BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224; vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1982 II R 70/81, nicht veröffentlicht, und BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 I R 111/93, BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht