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BFH, 27.10.1999 - II R 74/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Notwendige Beiladung - Bilanz - Bewertung - Immaterielles Wirtschaftsgut - Firma - Firmenwert - Grenzpendler
- Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; BewG § 95 Abs. 1; ; BewG § 109; ; BewG § 10; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, § 60 Abs. 3 S. 1
Sonderbetriebsvermögen; notwendige Beiladung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.06.1997 - 13 K 4061/94
- BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 19.07.1994 - VIII R 59/93
Notwendigkeit der Beiladung eines Kommanditisten
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Das Unterlassen der notwendigen Beiladung führt ohne weitere Sachprüfung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 59/93, BFH/NV 1995, 684).Damit ist die ebenfalls fehlende notwendige Hinzuziehung des F zum Vorverfahren nach § 360 Abs. 3 AO 1977 geheilt (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359, 360, sowie in BFH/NV 1995, 684).
- BFH, 19.05.1987 - VIII R 382/83
Gründe für die Beiladung von Dritten zu einer Verhandlung
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Insbesondere kann eine an sich notwendige Beiladung nicht vom Erfolg des Rechtsmittels abhängig gemacht werden (BFH-Beschluß vom 19. Mai 1987 VIII R 382/83, BFH/NV 1988, 161). - BFH, 14.06.1988 - VIII R 368/83
Zur doppelten Klagebefugnis bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Ihr läßt sich auch nicht entnehmen, daß sie zusätzlich im Namen des F als Kommanditist erhoben werden sollte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 368/83, BFHE 154, 201, BStBl II 1988, 1008; von Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 48 FGO Anm. 130).
- BFH, 22.03.1995 - IV B 66/94
Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Lediglich dann, wenn die Klage offensichtlich unzulässig oder über die streitige Rechtsfrage bereits in einem (anderen) Grundlagenbescheid bestandskräftig entschieden worden ist, kann ausnahmsweise von der Beiladung abgesehen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 22. März 1995 IV B 66/94, BFH/NV 1995, 986). - BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Damit ist die ebenfalls fehlende notwendige Hinzuziehung des F zum Vorverfahren nach § 360 Abs. 3 AO 1977 geheilt (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359, 360, sowie in BFH/NV 1995, 684). - BFH, 28.10.1987 - II R 224/82
Immaterielle Wirtschaftsgüter - Leseringe - Belieferungsrechte - Geworbene …
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Für den zweiten Rechtsgang weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 28. Oktober 1987 II R 224/82 (BFHE 151, 198, BStBl II 1988, 50) sowie vom 13. September 1989 II R 1/87 (BFHE 158, 446, BStBl II 1990, 47) hin, wonach ein Wirtschaftsgut "schwebende Geschäfte" gegenüber dem Geschäftswert als werthaltige greifbare Einheit nicht abgegrenzt werden kann, wenn es sich bei den schwebenden Geschäften um für das zu bewertende Unternehmen typische Vertragsgestaltungen des täglichen Geschäftsverkehrs handelt, es sei denn, sie sind als solche gesondert veräußert oder ihre selbständige Bewertungsfähigkeit ist durch auf sie gemachte konkrete Aufwendungen anerkannt worden. - BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Lediglich dann, wenn die Klage offensichtlich unzulässig oder über die streitige Rechtsfrage bereits in einem (anderen) Grundlagenbescheid bestandskräftig entschieden worden ist, kann ausnahmsweise von der Beiladung abgesehen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 22. März 1995 IV B 66/94, BFH/NV 1995, 986). - BFH, 13.09.1989 - II R 1/87
Provisionszahlungen an Handelsvertreter für die Beschaffung von Aufträgen …
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Für den zweiten Rechtsgang weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 28. Oktober 1987 II R 224/82 (BFHE 151, 198, BStBl II 1988, 50) sowie vom 13. September 1989 II R 1/87 (BFHE 158, 446, BStBl II 1990, 47) hin, wonach ein Wirtschaftsgut "schwebende Geschäfte" gegenüber dem Geschäftswert als werthaltige greifbare Einheit nicht abgegrenzt werden kann, wenn es sich bei den schwebenden Geschäften um für das zu bewertende Unternehmen typische Vertragsgestaltungen des täglichen Geschäftsverkehrs handelt, es sei denn, sie sind als solche gesondert veräußert oder ihre selbständige Bewertungsfähigkeit ist durch auf sie gemachte konkrete Aufwendungen anerkannt worden. - BFH, 09.05.1979 - I R 100/77
Beiladung - Zulässigkeit der Klage - Absehen von einer Beiladung
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Das FG hat insoweit keinen Ermessensspielraum, in dessen Rahmen es Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen dürfte (BFH-Urteil vom 9. Mai 1979 I R 100/77, BFHE 128, 142, BStBl II 1979, 632). - BFH, 10.11.1993 - II R 2/93
Beiladung bei Streit über den Einheitswert des Betriebsvermögens einer KG (§ 48 …
Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Er ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO in der bis Ende 1995 geltenden Fassung (nunmehr § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO i.d.F. des Grenzpendlergesetzes --GrenzPG-- vom 24. Juni 1994, BGBl 1, 1395) auch klagebefugt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1993 II R 2/93, BFH/NV 1994, 223).
- FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03
Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut
Typische Vertragsgestaltungen des täglichen Geschäftsverkehrs sind darüber hinaus gegegenüber dem Geschäftswert als werthaltige greifbare Einheit nicht abgrenzbar und damit kein selbständiges immaterielles Wirtschaftgut, es sei denn, sie sind als solche gesondert veräußert oder ihre selbständige Bewertungsfähigkeit ist durch auf sie gemachte konkrete Aufwendungen anerkannt worden (BFH-Urteile vom 13. September 1989 II R 1/87, BFHE 158, 446, BStBl II 1990, 47;vom 27. Oktober 1999 II R 74/97, [...]).