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   BFH, 04.09.1996 - II R 77/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12105
BFH, 04.09.1996 - II R 77/94 (https://dejure.org/1996,12105)
BFH, Entscheidung vom 04.09.1996 - II R 77/94 (https://dejure.org/1996,12105)
BFH, Entscheidung vom 04. September 1996 - II R 77/94 (https://dejure.org/1996,12105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer - Ermittlung des Umfangs der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1983, GrEStG § 8, GrEStG § 9
    Einheitlicher Vertrag; Einheitliches Vertragswerk; Faktischer Zwang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1990 - II R 169/87

    Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs -

    Auszug aus BFH, 04.09.1996 - II R 77/94
    Auch dem vom FG zitierten Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87 (BFH/NV 1991, 263) kann man das Erfordernis einer auf die Verschaffung des Grundstücks als einheitlichen Leistungsgegenstand gerichteten vertraglichen Abrede nicht entnehmen.
  • BFH, 05.02.1992 - II R 159/88

    Grunderwerbsteuerpflicht eines notariell beurkundeten Vertrages

    Auszug aus BFH, 04.09.1996 - II R 77/94
    Die Entscheidung ist in BFH/NV 1992, 767 veröffentlicht.
  • BFH, 24.04.2013 - II R 53/10

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines

    Im Übrigen setzt das tatsächliche, einvernehmliche Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite nicht voraus, dass sich diese zur Erbringung einer gemeinsamen Leistung verabreden (BFH-Entscheidungen vom 4. September 1996 II R 77/94, BFH/NV 1997, 260; vom 8. April 1999 II B 84/98, BFH/NV 1999, 1506).
  • BFH, 08.04.1999 - II B 84/98

    Grundstückserwerb; abgestimmtes Verhalten mehrerer Vertragspartner auf der

    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision rügt das FA, das FG sei von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. September 1996 II R 77/94 (BFH/NV 1997, 260) abgewichen.

    Der vom FA herausgestellte Rechtssatz des FG und die wiedergegebenen Ausführungen des BFH in dem Urteil in BFH/NV 1997, 260 weichen nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voneinander ab.

    Er enthält keine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 260.

  • FG Düsseldorf, 23.11.2011 - 7 K 417/10

    Bauerrichtungskosten in Bemessung für GrESt einzubeziehen!

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH Urteil vom 11. Mai 1994 II R 77/94, BFH/NV 1994, 901) ist nicht hinreichend deutlich geworden, ob das Merkmal der objektiven Erkennbarkeit eigene Bedeutung hat, oder nur dazu dient, das Zusammenwirken auf der Veräußererseite objektiv festzustellen.
  • BFH, 27.10.1999 - II R 3/97

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Bereits mit Urteilen vom 18. Oktober 1989 II R 143/87 (BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183) sowie vom 4. September 1996 II R 77/94 (BFH/NV 1997, 260) hat der Senat entschieden, daß diese Abstimmung auch über den Makler, der für die verschiedenen Vertragspartner auf der Veräußererseite tätig ist, herbeigeführt werden kann.
  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 108/96
    Denn in Frage steht insoweit die Einheitlichkeit der Leistung, also der Leistungsgegenstand oder Gegenstand des Erwerbsvorgangs in Bezug auf den Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 04.09.1996 II R 77/94 und 62/94, BFH/NV 1997, 260 und 308).
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