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   BFH, 19.06.1996 - II R 86/93   

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https://dejure.org/1996,6914
BFH, 19.06.1996 - II R 86/93 (https://dejure.org/1996,6914)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1996 - II R 86/93 (https://dejure.org/1996,6914)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - II R 86/93 (https://dejure.org/1996,6914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückstellungen für die Zusage einer Witwenrente als Betriebsschuld - Abzugsfähigkeit einer Darlehensverbindlichkeit zwischen Ehegatten bei Ermittlung des Einheitswertes eines gewerblichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückstellung für Witwenversorgung an Unternehmerehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 97, BewG § 104
    Betriebsvermögen; Darlehensverhältnis zwischen Ehegatten; Pensionsverpflichtung; Schulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.11.1971 - III R 87/68

    Einzelfirma - Ehegatte des Inhabers - Darlehn - Einheitsbewertung des

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Da ein Wirtschaftsgut, das nach § 2 Abs. 1 BewG nicht zur wirtschaftlichen Einheit gehört, auch nach § 26 BewG nicht in diese Einheit einbezogen werden kann (vgl. Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 8. Aufl., § 26 BewG Anm. 1), ergibt sich folglich auch aus § 26 BewG keine andere Beurteilung (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1971 III R 87/68, BFHE 104, 246, BStBl II 1972, 210).

    Hatte der Ehegatte eines Gesellschafters der Personengesellschaft ein Darlehen gewährt, konnte die Gesellschaft nach der BFH- Rechtsprechung ihre Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens bei der Einheitsbewertung ihres Betriebsvermögens als Schuld abziehen, hingegen konnte die Forderung des Ehegatten des Gesellschafters nicht als Wirtschaftsgut der Gesellschaft behandelt werden (s. BFH-Urteile in BFHE 104, 246, BStBl II 1972, 210, und in BFHE 97, 561, BStBl II 1970, 197).

    Vor dem 1. Januar 1989 war es danach weder bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft noch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmers gerechtfertigt, von dem Ansatz betrieblicher Schulden gegenüber dem Ehegatten eines Gesellschafters oder Einzelunternehmers abzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1973 III R 40/73, BFHE 111, 158, BStBl II 1974, 79, und in BFHE 104, 246, BStBl II 1972, 210).

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 32/93

    Versorgungszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten (§ 6 a EStG )

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Diese hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 32/93 (BFHE 174, 146) als unbegründet zurückgewiesen.

    Der BFH hat mit seinem in der Einkommensteuersache der Klägerin ergangenen Urteil in BFHE 174, 146 die Bildung einer Rückstellung für die Zusage der Witwenversorgung abgelehnt.

    Der Senat nimmt insoweit zur Begründung auf die Entscheidung des XI. Senats in BFHE 174, 146 Bezug.

  • BFH, 31.10.1969 - III R 145/66

    Personengesellschaft - Ehegatte eines Gesellschafters - Hingabe eines Darlehns -

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Die Anwendung des § 26 BewG setzt also zunächst voraus, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 BewG für die Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit aufgrund örtlicher Gewohnheit, tatsächlicher Übung, Zweckbestimmung und wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit gegeben sind (s. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1969 III R 145/66, BFHE 97, 561, BStBl II 1970, 197).

    Hatte der Ehegatte eines Gesellschafters der Personengesellschaft ein Darlehen gewährt, konnte die Gesellschaft nach der BFH- Rechtsprechung ihre Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens bei der Einheitsbewertung ihres Betriebsvermögens als Schuld abziehen, hingegen konnte die Forderung des Ehegatten des Gesellschafters nicht als Wirtschaftsgut der Gesellschaft behandelt werden (s. BFH-Urteile in BFHE 104, 246, BStBl II 1972, 210, und in BFHE 97, 561, BStBl II 1970, 197).

  • BFH, 29.10.1973 - III R 40/73

    Verfassungsmäßigkeit der Norm - Ehegatten - Alleineigentum - Zwecke des

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Vor dem 1. Januar 1989 war es danach weder bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft noch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmers gerechtfertigt, von dem Ansatz betrieblicher Schulden gegenüber dem Ehegatten eines Gesellschafters oder Einzelunternehmers abzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1973 III R 40/73, BFHE 111, 158, BStBl II 1974, 79, und in BFHE 104, 246, BStBl II 1972, 210).
  • BFH, 07.12.1984 - III R 35/79

    Betriebsvermögen - Bewertungsgesetz

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Dem steht auch das von der Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung zitierte BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 III R 35/79 (BFHE 143, 87, BStBl II 1985, 236) nicht entgegen.
  • BFH, 27.06.1990 - II R 179/87

    Zum Abzug von Bonusverbindlichkeiten durch Banken

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Eine Schuld ist nur abzugsfähig, wenn sie am Feststellungszeitpunkt rechtlich entstanden und noch nicht erloschen war und wenn der Schuldner ernstlich damit rechnen muß, daß der Gläubiger die Erfüllung verlangen wird (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1990 II R 179/87, BFHE 160, 573, BStBl II 1990, 878, m. w. N.).
  • BFH, 14.03.1969 - III R 108/67

    Maßgeblichkeit der Einheitswerte bei der Veranlagung von Forderungen und Schulden

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH werden im Verhältnis zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich keine Forderungen und Schulden anerkannt, es sei denn, daß zwischen den Beteiligten regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen (vgl. BFH- Urteil vom 14. März 1969 III R 108/67, BFHE 95, 546, BStBl II 1969, 480).
  • BFH, 05.05.1993 - II R 60/90

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und Stuttgarter

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Sind also nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen gemäß § 6 a Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG die Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung zu verneinen, kann wegen der identischen Voraussetzungen in § 104 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BewG auch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens die Pensionszusage nicht als Betriebsschuld abgezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1993 II R 60/90, BFH/NV 1994, 529).
  • BFH, 17.05.1963 - III 406/58 S

    Berücksichtigung einer privaten Schuld im Rahmen der Bewertung des

    Auszug aus BFH, 19.06.1996 - II R 86/93
    Zwar sei das Klagebegehren insoweit auf eine Erhöhung der festgestellten Einheitswerte gerichtet, doch sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Feststellung, ob eine Schuld zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Betriebs gehöre, im Verfahren über die Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens abschließend zu entscheiden (BFH- Urteil vom 17. Mai 1963 III 406/58 S, BFHE 77, 571, BStBl III 1963, 530).
  • FG Hessen, 21.04.2005 - 3 K 5387/00

    Keine Einbeziehung von allein dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörendem

    § 26 BewG stellt insofern eine Durchbrechung der vorgenannten Grundregel dar und ermöglicht damit für das Gesamtgrundstück eine einheitliche Bewertung (vgl. zum systematischen Zusammenhang zwischen § 2 Abs. 1 und 2 BewG einerseits und § 26 BewG andererseits: BFH-Urteile vom 29.10.1973 III R 40/73 BStBl II 1974, 79, und vom 19.06.1996 II R 86/93 BFH/NV 1997, 14).
  • BFH, 22.09.1999 - II R 1/99

    Einheitsbewertung des BV; Grundbesitz im Beitrittsgebiet

    Denn eine Schuld ist nach § 103 BewG nur abzugsfähig, wenn sie am Feststellungszeitpunkt bestanden hat (BFH-Urteile vom 19. Juni 1996 II R 86/93, BFH/NV 1997, 14, und vom 27. Juni 1990 II R 179/87, BFHE 160, 573, BStBl II 1990, 878, m.w.N.).
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