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   BFH, 10.08.1977 - II R 89/77   

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https://dejure.org/1977,248
BFH, 10.08.1977 - II R 89/77 (https://dejure.org/1977,248)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1977 - II R 89/77 (https://dejure.org/1977,248)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1977 - II R 89/77 (https://dejure.org/1977,248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der Lage - Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften - Rechtsmittelbelehrung - Unentschuldbarkeit - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56, § 115 Abs. 3, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 14
  • DB 1977, 2216
  • BStBl II 1977, 769
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.10.1973 - VIII R 219/72

    Revision - Zulassung - Bedingung - Zulässigkeit

    Auszug aus BFH, 10.08.1977 - II R 89/77
    Im übrigen wäre die Einlegung der Revision vor ihrer Zulassung durch das FG unzulässig gewesen (vgl. Entscheidung des BFH vom 10. Oktober 1973 VIII R 219/72, BStBl II 1974, 34 - nur Leitsatz -).
  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    b) Es muß von einem Steuerberater (Prozeßbevollmächtigten) erwartet und diesem zugemutet werden, nach Zustellung des seiner Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses die dann gegebene verfahrensrechtliche Lage sorgfältig zu prüfen (Beschluß des BFH vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).

    In den Fällen der Fristversäumnis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern --wie im Streitfall-- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Frist für die Einlegung der Revision eindeutig ist.

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Nach ständiger Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zählt die Wahrung der prozessualen Fristen zu den wesentlichen Aufgaben eines Rechtsanwalts, die er grundsätzlich eigenverantwortlich zu überwachen hat (vgl BGH VersR 1976, 962; BVerwG NJW 1992, 852; BAG NJW 1996, 1302; BFHE 123, 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 12 = NJW 1998, 1886).
  • BFH, 23.03.1995 - X R 36/95

    Grundvoraussetzung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach dem Urteil des BFH vom 10. August 1977 II R 89/77 (BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769) muß von einem Rechtsanwalt (Prozeßbevollmächtigten) erwartet und diesem zugemutet werden, nach Zustellung des seiner Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses die dann gegebene verfahrensrechtliche Lage sorgfältig zu prüfen.

    In den Fällen der Fristversäumis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern -- wie im Streitfall -- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Revisionseinlegungsfrist eindeutig ist.

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

    Im Streitfall beruht die Fristversäumung darauf, daß die Klägerin und ihr Berater, dessen Verschulden sich die Klägerin zurechnen lassen muß (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluß vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769), davon ausgegangen sind, es sei lediglich ein Bescheid ergangen und das durchgeführte Vorverfahren habe sich auch auf den Pauschalierungsbescheid erstreckt.
  • BFH, 30.12.2002 - VIII R 66/00

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Dabei muss sich ein Steuerpflichtiger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 6, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder

    Schließlich hat das FG die Revisionsschrift unverzüglich sogar per Telefax bereits am Vormittag des 28. März 2001 an den BFH weitergeleitet, so dass eine Mitverantwortung des FG für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492; Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125, 126; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; ferner BFH-Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. März 1978 VI ZB 18/77, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1486 zur Beachtung von Gesetzesänderungen).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Das Verschulden ihrer Vertreter ist der Klägerin zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung; Beschluß des BFH vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).
  • BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Unterbrechung des Insolvenzverfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das Verschulden des Vertreters (Prozessbevollmächtigten) dem Vertretenen nicht nur bei verschuldeter Fristversäumung in dessen Steuerverfahren (§ 110 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung --AO 1977--), sondern auch in dessen Klageverfahren zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Urteil vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und dazu Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Tz. 19).
  • BFH, 28.04.2003 - V B 184/02

    Keine Wiedereinsetzung, wenn durch die Büroorganisation eines Stb. keine

    Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Kläger gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).
  • BFH, 26.03.2003 - V B 167/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Das darin liegende Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten ist dem Kläger zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).
  • BFH, 21.02.2002 - VI B 258/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung -

  • BFH, 18.08.2000 - III B 40/00

    Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BFH, 18.02.2000 - X R 15/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsfrist

  • BFH, 10.08.1993 - V B 201/91

    Lieferung oder Leistung bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle auf

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 144/85

    Auswirkungen einer versäumten Rechtsmittelfrist wegen unzulänglicher Organisation

  • BFH, 04.06.1997 - IX R 20/97

    Möglichkeit der wiederholten Wahrnehmung des Revisionsrechts nach Ablauf der

  • BFH, 27.03.1996 - VIII B 33/95

    Kostentragungspflicht bei Nichteinlegung der Revision nach Zulassung infolge

  • BFH, 07.02.1992 - III R 57/91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßbevollmächtigten für den

  • BFH, 12.11.1996 - II K 1/93

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens

  • FG München, 02.07.2002 - 13 K 4973/01

    Öffentliche Zustellung; Bekanntgabe im Ausland; Einkommensteuer 1988, 1989, 1990

  • BFH, 17.08.1988 - III B 174/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BFH, 11.12.1985 - I R 380/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist durch

  • BFH, 11.03.1992 - II R 19/90

    EDV-Versagen und Wiedereinsetzung

  • BFH, 09.04.1991 - V R 88/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung

  • BFH, 13.05.1992 - III R 74/91

    Feststellung von Verschulden bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 28.01.1993 - IX B 41/92

    Frist für die Einlegung einer Beschwerde

  • BFH, 14.12.1988 - I R 87/88

    Anforderungen an das Unterschriftserfordernis bei der Revisionseinlegung

  • BFH, 08.05.1985 - I R 20/85

    Hinweis auf die mögliche nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer des

  • FG München, 18.03.2002 - 6 K 2670/00

    Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Frist zur Vollmachtvorlage

  • BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86

    Einlegung einer Revision durch Benennung als "Nichtzulassungsbeschwerde"

  • BFH, 07.09.1983 - II R 72/83
  • FG Hessen, 25.04.1997 - 6 K 648/93

    Bezeichnung des falschen Beklagten in der Klageschrift; Möglichkeit einer

  • FG Hamburg, 16.01.1997 - I 202/94

    Zulässigkeit einer Klage bei nicht fristgemäßer Vorlage einer Vollmacht;

  • BFH, 24.01.1991 - IV B 4/91
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.02.1978 - II R 89/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,21766
OVG Saarland, 17.02.1978 - II R 89/77 (https://dejure.org/1978,21766)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.02.1978 - II R 89/77 (https://dejure.org/1978,21766)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Februar 1978 - II R 89/77 (https://dejure.org/1978,21766)
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