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   BFH, 08.02.2000 - II R 9/98   

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BFH, 08.02.2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übertragungsvertrag - Miteigentumsanteil an bebautem Grundstück - Schenkung - Schenkungssteuer

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 925 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 925 Abs. 1; ; BGB § 925 Abs. 2; ; BGB § 873 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 925; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9, ErbStG § 29
    Aufhebung; Grundstücksübertragung; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 518
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 26.11.1997 - III 535/96

    Entstehung der Schenkungsteuerpflicht; Abgabe der Auflassung und

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 674 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Selbst wenn eine Vertragsauslegung ergäbe, dass die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Vertrages weder das schuldrechtliche noch das dingliche Geschäft als solches beträfe, läge hierin zumindest die Vereinbarung einer Vollzugshemmung des Inhalts, dass der Kläger von der mit der Auflassung und der Eintragungsbewilligung grundsätzlich verbundenen Möglichkeit, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (§ 185 Abs. 1 BGB) bzw. die Eigentumsänderung herbeizuführen, nicht schon unmittelbar nach Erklärung der Auflassung Gebrauch machen durfte, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Regelung: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1988 V ZR 10/88, BGHZ 106, 108, m.w.N.; Medicus, Deutsche Notar-Zeitschrift 1990, 275, 279; Kanzleiter in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 925 Rdnr. 27).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Die freigebige Zuwendung (Schenkung) eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320, m.w.N.) ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte auf Grund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken.
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 518).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    a) Mit Rücksicht auf den von § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG vorausgesetzten Leistungserfolg setzt die Ausführung der Grundstücksschenkung voraus, dass der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und der Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).

    Daher ist eine Grundstücksschenkung noch nicht ausgeführt, wenn aufgrund vertraglicher Abrede der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen darf (BFH in BFH/NV 2000, 1095).

  • BFH, 28.06.2007 - II R 12/06

    Übertragung von Wirtschaftsgütern zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich

    Der Erwerb ist somit auf diesen Tag aufschiebend befristet gewesen (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921; vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00

    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung;

    Nach Ansicht der Klägerin wird diese Rechtsansicht auch durch das Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2000, 1095 gestützt.

    Eine Grundstücksschenkung sei nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., und der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 386 trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung solange nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange sich der Beschenkte - so wie hier - schuldrechtlich verpflichtet habe, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen.

    Eine Grundstücksschenkung ist trotz der Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich vertraglich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen oder aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen noch nicht in der Lage ist, die Eintragung beim Grundbuchamt zu beantragen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in EFG 2000, 386 und Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in BFH/NV 2000, 1095 ).

    Fraglich ist zudem, ob diese Entscheidung noch mit der neueren Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit dem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., im Einklang steht.

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    Vielmehr ist die Grundstücksschenkung bereits ausgeführt, wenn der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und die Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 8. Februar 2000 II 9/98, BFH/NV 2000, 1095, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 870; FG Nürnberg vom 26. April 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, DStRE 2008, 102); das heißt wenn die Auflassung gemäß § 925 BGB in gehöriger Form beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch gemäß § 19 Grundbuchordnung (GBO) bewilligt hat (vgl. BFH vom 12. Januar 2006 II B 66/05, BFH/NV 2006, 947; vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320); das heißt hier am 23. Mai 2005 (oben A II 1) und nicht - wie die Klägerin (ohne Erläuterung) vorträgt - erst am 2. Juli 2005.

    Nur bei einer - hier bei dem GbR-Anteil nicht gegebenen - Vereinbarung eines späteren Ausführungszeitpunkts wäre die Schenkung noch nicht sogleich bewirkt worden (vgl. BFH vom 8. Februar 2000 II R 9/98, HFR 2000, 357, BFH/NV 2000, 1095, DStRE 2000, 870).

  • BFH, 26.10.2005 - II R 53/02

    Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2000 - 4 K 7297/98

    Ausführungszeitpunkt der Zuwendung; Zeitpunkt der Ausführung eines

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  • FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17

    § 97 I Nr. 2, IV ErbStG

    Denn damit hat die Zuwendende alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan, während der Antragsteller jederzeit die Eintragung im Grundbuch als Eigentümer beantragen und damit den Eintritt der - dinglichen - Rechtsänderung herbeiführen konnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Nicht erforderlich ist, dass der Beschenkte den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellt (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1990 II R 150/88, BStBl. II 1991, 320 undvom 08.02.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00

    Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vom Schenker bewilligt worden ist (BFH-Urteile vom 26.9.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, und vom 8.2.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095 ).
  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2002 - 13 K 60/00

    Zeitpunkt der Bedarfsbewertung; Grundstücksbewertung bei Betriebsaufspaltung;

  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20

    Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei

  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • LG Paderborn, 28.04.2000 - 2 O 132/00

    Formbedürftigkeit des Anspruchs auf Zahlung einer break-up fee aus einem "Letter

  • FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 4712/97

    Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung bei rückzuübertragendem Grundstück

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden

  • FG München, 24.07.2002 - 4 K 4764/00

    Zur Abgrenzung einer steuerpflichtigen Rückschenkung von einer Rückgängigmachung

  • FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 4 K 3585/02

    Gemischte freigebige Zuwendung; Verzicht; Vorerwerb; Nießbrauch; Freibetrag;

  • FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96

    Vollzug einer Grundstücksschenkung

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