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   BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06   

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BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06 (https://dejure.org/2006,7652)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2006 - II ZA 1/06 (https://dejure.org/2006,7652)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - II ZA 1/06 (https://dejure.org/2006,7652)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.07.1999 - I B 2/99

    Beschwerde wegen Versagung von PKH

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Die Möglichkeit der Befriedigung einer größeren Zahl von "Kleingläubigern" hat die Klägerin - auch auf entsprechenden Hinweis - ebenfalls nicht hinreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2004 - X ZB 38/03, MittdtschPatAnw 2005, 165; BFH, Beschl. v. 23. Juli 1999 - I B 2/99, iuris Tz. 6; v. 4. April 1995 - V S 1/95, iuris Tz. 10 f.).
  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 87/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Ein solches Interesse liegt vor, wenn eine juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits gehindert ist, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn die Entscheidung einen größeren Kreis der Bevölkerung oder auch des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Wirkungen nach sich ziehen kann, was u.a. dann anzunehmen ist, wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht, oder wenn die unterlassene Rechtsverfolgung Auswirkungen auf eine Vielzahl von "Kleingläubigern" hat (BGH, Beschl. v. 5. November 1986 - X ZR 23/85, NJW 1986, 2058; Beschl. v. 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90, ZIP 1990, 1565; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 116 Rdn. 14 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1985 - X ZR 23/85

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Ein solches Interesse liegt vor, wenn eine juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits gehindert ist, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn die Entscheidung einen größeren Kreis der Bevölkerung oder auch des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Wirkungen nach sich ziehen kann, was u.a. dann anzunehmen ist, wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht, oder wenn die unterlassene Rechtsverfolgung Auswirkungen auf eine Vielzahl von "Kleingläubigern" hat (BGH, Beschl. v. 5. November 1986 - X ZR 23/85, NJW 1986, 2058; Beschl. v. 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90, ZIP 1990, 1565; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 116 Rdn. 14 ff. m.w.Nachw.).
  • BFH, 27.01.1994 - V S 16/93

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Eine Bewilligung nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da der Liquidator keine Partei kraft Amtes ist (BFH, Beschl. v. 27. Januar 1994 - V S 16/93, BFH/NV 1995, 332, 333; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. März 2006 - 2 W 64/05, iuris Tz. 2).
  • BFH, 28.04.1993 - I S 2/93

    Voraussetzungen der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Ebenso wenig ist eine Gefahr für den Fortbestand von Arbeitsplätzen ersichtlich, zumal bereits die - hier vor Jahren beschlossene - Liquidation der Klägerin regelmäßig zum Wegfall der Arbeitsplätze führt (BFH, Beschl. v. 28. April 1993 - I S 2/93, BFH/NV 1994, 55, 56; OLG Frankfurt aaO Tz. 5).
  • OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Wirtschaftlich Beteiligter; GmbH;

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Großunternehmen, Banken, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbare Institutionen, die hier die überwiegende Mehrzahl der Gläubiger darstellen, bedürfen keines sozialen Schutzes unter dem Gesichtspunkt des Interesses der Allgemeinheit im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO (OLG Frankfurt aaO Tz. 7 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 22. Dezember 2000 - 3 W 95/00, iuris Tz. 12 ff.).
  • BFH, 04.04.1995 - V S 1/95

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht der Rechtssache auf

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Die Möglichkeit der Befriedigung einer größeren Zahl von "Kleingläubigern" hat die Klägerin - auch auf entsprechenden Hinweis - ebenfalls nicht hinreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2004 - X ZB 38/03, MittdtschPatAnw 2005, 165; BFH, Beschl. v. 23. Juli 1999 - I B 2/99, iuris Tz. 6; v. 4. April 1995 - V S 1/95, iuris Tz. 10 f.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Der Umstand, dass bei einer Vielzahl von "Kleingläubigern" das Interesse der Allgemeinheit an der Rechtsverfolgung einer juristischen Person bejaht wird, beruht vielmehr allein auf sozialen Erwägungen, die es rechtfertigen, dass eine juristische Person auf Kosten der Staatskasse prozessiert (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli 1973 - 1 BvR 153/69, iuris Tz. 15 ff., 23).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 2 W 64/05

    Prozesskostenhilfe für juristische Person

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Eine Bewilligung nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da der Liquidator keine Partei kraft Amtes ist (BFH, Beschl. v. 27. Januar 1994 - V S 16/93, BFH/NV 1995, 332, 333; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. März 2006 - 2 W 64/05, iuris Tz. 2).
  • BGH, 27.07.2004 - X ZB 38/03

    Bewilligung der ratenfreien Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06
    Die Möglichkeit der Befriedigung einer größeren Zahl von "Kleingläubigern" hat die Klägerin - auch auf entsprechenden Hinweis - ebenfalls nicht hinreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2004 - X ZB 38/03, MittdtschPatAnw 2005, 165; BFH, Beschl. v. 23. Juli 1999 - I B 2/99, iuris Tz. 6; v. 4. April 1995 - V S 1/95, iuris Tz. 10 f.).
  • OLG Köln, 07.11.2019 - 4 W 51/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer in Liquidation befindlichen

    Entsprechend verhielte es sich, wenn der Liquidator Partei des beabsichtigten Rechtsstreits wäre, denn der Liquidator ist entgegen der Annahme der Antragstellerin keine Partei kraft Amtes (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - II ZA 1/06 -, juris Rn. 1 m.w.N.; OLG München a.a.O. Rn. 8; Thüringer OLG a.a.O. unter II.1 a; ferner Schultzky, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 116 Rn. 3).

    Zwar trifft es zu, dass sich die Qualifizierung eines Gläubigers als "Kleingläubiger" nicht nach der (geringen) Höhe der jeweiligen Forderung richtet (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - II ZA 1/06 -, juris Rn. 5).

  • OLG München, 20.02.2019 - 7 W 178/19

    Die Interessen der am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten sind keine

    Selbst wenn aber die Liquidatorin Partei des Rechtsstreits wäre, würde dies an der Unanwendbarkeit des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO nichts ändern, da ein Liquidator ebenfalls keine Partei kraft Amtes ist (BGH, Beschluss vom 19.07.2006 - II ZA 1/06, Rz. 1).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
    Der Liquidator ist schon keine Partei kraft Amtes, die nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO Prozesskostenhilfe erhalten kann (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - II ZA 1/06 -, Rdnr. 1), so dass das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dahinstehen kann.
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   BGH, 18.09.2006 - II ZA 1/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,11175
BGH, 18.09.2006 - II ZA 1/06 (1) (https://dejure.org/2006,11175)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2006 - II ZA 1/06 (1) (https://dejure.org/2006,11175)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2006 - II ZA 1/06 (1) (https://dejure.org/2006,11175)
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  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 87/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZA 1/06
    Eine solche mittelbare Betroffenheit reicht nicht aus, um diese Gläubiger als Kleingläubiger der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung zu berücksichtigen (s. dazu BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90, ZIP 1990, 1565).
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