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   BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05   

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https://dejure.org/2006,957
BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05 (https://dejure.org/2006,957)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2006 - II ZB 1/05 (https://dejure.org/2006,957)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - II ZB 1/05 (https://dejure.org/2006,957)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines anwaltlichen Organisationsverschuldens - Widereinsetzung in den vorigen Stand - Streichung einer Frist im Fristenkalender eines Anwalts - Schuldhafte Versäumung einer Frist

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Fristenkontrolle in Kanzlei

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Zuständigkeit mehrerer Büroangestellter für Fristennotierung und -überwachung als anwaltliches Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von Fristen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle durch bestimmte Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko wegen Organisationsverschuldens

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Fristenkontrolle durch eine bestimmte Person

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko wegen Organisationsverschuldens

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristenkontrolle durch eine bestimmte Person

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Fristenkontrolle durch eine bestimmte Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1520
  • MDR 2006, 599
  • FamRZ 2006, 619 (Ls.)
  • VersR 2007, 1391
  • BB 2006, 689
  • AnwBl 2006, 357
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZB 7/78

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Fristablauf - Organisation - Urlaub -

    Auszug aus BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
    a) Von einem für die Fristversäumung ursächlichen anwaltlichen Organisationsverschulden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen nicht festgestellt werden kann, dass nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es möglich ist, dass mehrere Büroangestellte und unzulässigerweise sogar eine noch auszubildende Kraft (BGH, Beschl. v. 20. Juni 1978 - VI ZB 7/78, VersR 1978, 959, 960) hierfür zuständig sind (BGH, Beschl. v. 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92, NJW 1992, 3176 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.07.1992 - XII ZB 55/92

    Organisationsverschulden bei Fristüberwachung

    Auszug aus BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
    a) Von einem für die Fristversäumung ursächlichen anwaltlichen Organisationsverschulden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen nicht festgestellt werden kann, dass nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es möglich ist, dass mehrere Büroangestellte und unzulässigerweise sogar eine noch auszubildende Kraft (BGH, Beschl. v. 20. Juni 1978 - VI ZB 7/78, VersR 1978, 959, 960) hierfür zuständig sind (BGH, Beschl. v. 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92, NJW 1992, 3176 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.01.1993 - VII ZB 18/92

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt worden ist (BGH, Beschl. v. 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772, 773).
  • BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Versehens

    Auszug aus BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
    c) Da das Wiedereinsetzungsbegehren des Klägers nicht daran scheitert, dass im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden konnte, welches die Ursache der versehentlichen Friststreichung war, kommt es entgegen der Ansicht der Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2004 (VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006) nicht an, der zufolge es zur Glaubhaftmachung eines Versehens der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten, nicht bedarf.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04

    Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung

    a) Ein Rechtsanwalt darf mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, nicht dagegen noch auszubildende Kräfte (Festhaltung Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - XII ZB 53/00 - FuR 2001, 273 und BGH Beschluss vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt jedoch mit der Notierung und Überwachung der Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, keinesfalls hingegen noch auszubildende Kräfte (Senatsbeschluss vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 27 und BGH, Beschluss vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520, 1521).

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche

    Von einem für die Fristversäumung ursächlichen anwaltlichen Organisationsverschulden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen nicht festgestellt werden kann, dass nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es möglich ist, dass mehrere Personen hierfür zuständig sind (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 - NJW 1992, 3176 mwN und vom 17. Januar 2007 - XII ZB 166/05 - NJW 2007, 1453; BGH Beschlüsse vom 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98 - VersR 2000, 515; vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520, 1521).

    Da somit die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versäumt worden ist, hat das Berufungsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu Recht zurückgewiesen (BGH Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520; vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773; vom 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98 - VersR 2000, 515) und die Berufung somit zu Recht verworfen.

  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, dass die Partei das Verschulden einer Bürokraft ihres Prozessbevollmächtigten nicht zu vertreten hat, wenn die einzelnen Schritte der Fristenkontrolle eindeutig zugewiesen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520, 1521 unter II 2 a Rn. 5; vom 17. Januar 2007 - XII ZB 166/05 - NJW 2007, 1453 unter II 1 Rn. 12 f).
  • BSG, 10.12.2014 - B 1 KR 11/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumnis der Frist zur Einlegung der

    Von einem für die Fristversäumung ursächlichen anwaltlichen Organisationsverschulden ist danach auszugehen, wenn nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen nicht festgestellt werden kann, dass nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es möglich ist, dass mehrere Personen hierfür zuständig sind (vgl BGH Beschluss vom 20.11.1980 - IVa ZB 12/80 - VersR 1981, 276, 277; BGH Beschluss vom 8.7.1992 - XII ZB 55/92 - NJW 1992, 3176; BGH Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZR 396/98 - VersR 2000, 515, 516; BGH Beschluss vom 6.2.2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520 RdNr 5; BGH Beschluss vom 17.1.2007 - XII ZB 166/05 - NJW 2007, 1453 RdNr 12 f; BGH Beschluss vom 3.11.2010 - XII ZB 177/10 - NJW 2011, 385 RdNr 9; dem sich anschließend BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 9 S 25; s ferner Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 67 RdNr 8c; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 67 RdNr 32) .
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt wurde (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773 und vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - VersR 2007, 1391).
  • BSG, 05.07.2016 - B 6 KA 46/16 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Prozessbevollmächtigten;

    Von einem für die Fristversäumung ursächlichen anwaltlichen Organisationsverschulden wäre auszugehen, wenn nicht nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich wäre, sondern mehrere Personen hierfür zuständig wären (vgl BGH Beschluss vom 6.2.2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520 RdNr 5; BGH Beschluss vom 17.1.2007 - XII ZB 166/05 - NJW 2007, 1453 RdNr 12f; BGH Beschluss vom 3.11.2010 - XII ZB 177/10 - NJW 2011, 385 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 9 S 25).
  • LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06

    Betriebsratswahlanfechtung

    Das Vorbringen im form- und fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag (§§ 234 Abs. 1 und Abs. 2, 236 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, 87 Abs. 2 i. V. m. 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, 520 ZPO) ist geeignet, fehlendes - der Antragstellerin und Beschwerdeführerin allein zurechenbares - Verschulden ihrer Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 233 ZPO) zu begründen, da sie vorgetragen und ausreichend glaubhaft gemacht hat, dass allein eine langjährig tätige und bewährte - belehrte und kontrollierte - Verwaltungskraft den Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist versehentlich falsch notiert hatte - welches Verschulden somit der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzurechnen ist (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. zuletzt etwa BGH, B. v. 23.05.2006, NJW 2006, S. 2638 f; B. v. 06.02.2006, NJW 2006, S. 1520 f; B. v. 20.12.2005, VersR 2006, S. 812; siehe auch Born, NJW 2005, S. 2042 f/2045 f).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 3 U 7/10

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Ein zurechenbares Eigenverschulden des Anwalts kann sich jedoch aus einer mangelhaften Büroorganisation ergeben, namentlich bei einer unterlassenen Abgrenzung von Zuständigkeitsbereichen und einem Fehlen klarer Anweisungen (BGH NJW 1992, S. 3176; BGH NJW 2006, S. 1520 f.).
  • BGH, 20.03.2018 - VIII ZB 31/17

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig verworfen worden ist, gewahrt sein müssen (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05, NJW 2006, 1520 Rn. 2 ff.; vom 4. April 2006 - VI ZB 45/04, juris Rn. 2 ff.; vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 2 ff.; vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 5 ff.), sind nicht erfüllt.
  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 13 UF 94/18
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 1520, Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2017 - 6 A 11309/17

    Berufungszulassungsantrag; Fristversäumung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 2 U 170/21

    Wiedereinsetzung in eine abgelaufene Berufungsbegründungsfrist; Begriff des

  • OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von

  • OLG Brandenburg, 09.04.2019 - 13 UF 91/18

    Wiedereinsetzung bei Postverlust - hohe Anforderungen an

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11

    Berufung (zurückgewiesen), Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 2 A 435/11

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beruhen

  • OLG Brandenburg, 09.01.2017 - 13 UF 164/16
  • LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12
  • BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der

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