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   BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03   

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https://dejure.org/2004,8249
BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03 (https://dejure.org/2004,8249)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2004 - II ZB 11/03 (https://dejure.org/2004,8249)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - II ZB 11/03 (https://dejure.org/2004,8249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen eine willkürliche Entscheidung durch ein Gericht - Entscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters als willkürlich - Übertragung einer Rechtssache an ein Gericht bei gesetzlich vorgeschriebender ...

  • Judicialis

    ZPO § 577 Abs. 4 Satz 1 n. F.; ; ZPO § 568 Satz 2 n. F.; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2 n. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03
    Da der Begriff der Grundsätzlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im weitesten Sinne zu verstehen ist und die Zulassungsgründe der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung umfaßt (BGH aaO; BGH, Beschl. v. 11. September 2003 - XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712; Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02, BGH-Report 2004, 329), fehlte dem Einzelrichter die Kompetenz für seine Zulassungsentscheidung.
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03
    Da der Begriff der Grundsätzlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im weitesten Sinne zu verstehen ist und die Zulassungsgründe der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung umfaßt (BGH aaO; BGH, Beschl. v. 11. September 2003 - XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712; Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02, BGH-Report 2004, 329), fehlte dem Einzelrichter die Kompetenz für seine Zulassungsentscheidung.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03
    Die trotz unrichtiger Anwendung des § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO n.F. statthafte (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, ZIP 2003, 1561) Rechtsbeschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht.
  • BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04

    Gebühren eines Rechtsanwalts für die Führung eines Prozesses als

    Auf die - vom Einzelrichter zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassene - Rechtsbeschwerde des Klägers hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben (II ZB 11/03) und die Sache an das Beschwerdegericht (Einzelrichter) zurückverwiesen, weil die Beschwerdeentscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen und damit objektiv willkürlich war.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 8 W 251/02

    Gebührenermäßigung bei Prozessvertretung des Insolvenzverwalters einer im

    Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens - BGH II ZB 11/03 - zu tragen.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 6 W 156/04

    Maßgeblichkeit des Ortes der Belegenheit der Masse in einem Insolvenzverfahren,

    Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens - BGH II ZB 11/03 - zu tragen.
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