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   BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12   

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https://dejure.org/2013,38437
BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12 (https://dejure.org/2013,38437)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2013 - II ZB 16/12 (https://dejure.org/2013,38437)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2013 - II ZB 16/12 (https://dejure.org/2013,38437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingangsstempel als Beweis für einen verspäteten Einwurf eines fristwahrenden Schriftsatzes in einen Nachtbriefkasten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingangsstempel als Beweis für einen verspäteten Einwurf eines fristwahrenden Schriftsatzes in einen Nachtbriefkasten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berufungsfrist und der Nachtbriefkasten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf eines fristwahrenden

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12
    Der Beweis einer Unrichtigkeit der darin bezeugten Tatsachen ist zwar zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO) und hieran dürfen nach ständiger Rechtsprechung wegen der Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge auch keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 5).

    b) Danach ist es auch bei vollständiger Überprüfung durch den erkennenden Senat nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht nach Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel sich durch die als in jeder Hinsicht glaubhaft angesehene Aussage des für die Leerung des Nachtbriefkastens zuständigen Justizangestellten, des Zeugen N., gehindert sieht, den als in sich widerspruchsfrei und an sich nachvollziehbar bezeichneten Angaben des als Zeugen vernommenen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu folgen (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603).

    Das Berufungsgericht hat den in zulässiger Weise (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 6) vorsorglich gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gleichfalls rechtsfehlerfrei abgelehnt, weil die Beklagten nicht glaubhaft gemacht haben, dass sie ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachbriefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 7).

    c) Diesem Ergebnis steht das Urteil des V. Zivilsenats vom 17. Februar 2012 (V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701) nicht entgegen.

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 80/06

    Anforderungen an den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs einer Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachbriefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 7).

    Allein die kaum jemals völlig auszuschließende Möglichkeit, dass ein Nachtbriefkasten aus technischen Gründen nicht funktioniert oder bei der Abstempelung Fehler unterlaufen, reicht zur Führung des Gegenbeweises nicht aus (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZB 35/11

    Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist: Widerlegung der

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12
    Allerdings bleibt es auch im Rahmen des bei der Prüfung nach § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu beachtenden Freibeweisverfahrens dabei, dass der dem Rechtsmittelführer obliegende Beweis für die rechtzeitige Begründung des Rechtsmittels zur vollen, den Anforderungen des § 286 ZPO genügenden Überzeugung des Gerichts geführt sein muss (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, NJW-RR 2012, 509 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11

    Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Nichtwahrung einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12
    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 18).
  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Dies folgt bereits daraus, dass der auf den Anträgen der Klägerin auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vom 18. November 2013 angebrachte Eingangsstempel des Nachtbriefkastens, der als Eingangsdatum den 19. November 2013 ausweist, gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis für einen verspäteten Einwurf der Schriftsätze in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts (vgl. etwa BGH 19. November 2013 - II ZB 16/12 - Rn. 8) erbringt.

    Auch wenn hieran wegen der Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH 19. November 2013 - II ZB 16/12 - aaO) , ist der Gegenbeweis allerdings nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11 - Rn. 11 mwN) .

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