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   BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97   

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https://dejure.org/1998,913
BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97 (https://dejure.org/1998,913)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1998 - II ZB 18/97 (https://dejure.org/1998,913)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - II ZB 18/97 (https://dejure.org/1998,913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG 1994, §§ 19, 20, 121
    Verschmelzung einer GmbH auf Alleingesellschafter bei Minderkaufmann

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter - Minderkaufmann - Wirkung der Verschmelzung - Vorzunehmende Eintragung - Eintritt in das Register des Sitzes der übertragenden Kapitalgesellschaft

  • Judicialis

    UmwG 1994 § 19 Abs. 1; ; UmwG 1994 § 20; ; UmwG 1994 § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG (1994) § 19 Abs. 1, § 20, § 121
    Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2536
  • NJW-RR 1998, 1645 (Ls.)
  • ZIP 1998, 1225
  • MDR 1998, 1172
  • FGPrax 1998, 189
  • WM 1998, 1490
  • BB 1998, 1602
  • DB 1998, 1607
  • Rpfleger 1998, 430
  • NZG 1998, 647
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 27.12.1995 - 3 W 263/95

    Keine Verschmelzung auf Minderkaufmann

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97
    Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 27. Dezember 1995 (ZIP 1996, 460) gehindert.
  • OLG Hamm, 24.06.2010 - 15 Wx 360/09

    Verschmelzung einer GmbH auf eine KG

    Der Unzulässigkeit lässt sich auch nicht entgegen halten, dass dasselbe Ergebnis, nämlich die liquidationslose Beendigung der Kommanditgesellschaft, auch auf anderem Weg erreichen ließe, sei es durch den Austritt der Komplementär-GmbH, sei es durch die Verschmelzung der GmbH auf ihren Alleingesellschafter, § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 2536).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00

    Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs -

    Die Umwandlung wurde vielmehr mit der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Handelsregister der übertragenden und damit zugleich aufgelösten GmbH wirksam; deren Vermögen einschließlich ihrer Schulden ging im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kläger als Alleingesellschafter ungeachtet dessen über (§§ 24, 15 i.V.m. § 5 UmwG 1969), ob es bei ihm --wovon im Streitfall auszugehen ist (s. nachfolgend zu b)-- Teil seines unternehmerischen Vermögens oder Teil seines privaten Vermögens wurde, da es sich bei der Regelung des § 15 Abs. 2 i.V.m. § 24 UmwG 1969, nach der ein noch nicht in das Handelsregister eingetragener Alleingesellschafter gemäß den Vorschriften des HGB in das Handelsregister einzutragen war, um eine bloße Ordnungsvorschrift handelte (vgl. auch zur Rechtslage nach dem UmwG 1995 vor Einfügung von § 122 Abs. 2 n.F. durch das Handelsreformgesetz Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Mai 1998 II ZB 18/97, DB 1998, 1607; gl.A. Priester, DB 1996, 413; Heckschen, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1996, 450).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt zwar eine lückenfüllende Gesetzesauslegung und -anwendung in Betracht, wenn sich zweifelslos feststellen lässt, dass der Gesetzgeber - hätte er die Problematik erkannt - eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. zur Verschmelzung einer GmbH auf ihren minderkaufmännisch tätigen Alleingesellschafter BGH NJW 1998, 2536).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Danach ist ein Wille des Gesetzgebers, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen als Einzelrichter im Sinne des § 568 ZPO zu behandeln, nicht ansatzweise erkennbar, so dass sich auch - etwa um dem Gedanken der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen - eine lückenfüllende entsprechende Anwendung der Vorschrift verbietet (vgl. zu §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 UmwG: BGH NJW 1998, 2536).
  • BFH, 22.02.2005 - I R 89/00
    Die Umwandlung wurde vielmehr mit der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Handelsregister der übertragenden und damit zugleich aufgelösten GmbH wirksam; deren Vermögen einschließlich ihrer Schulden ging im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kl. als Alleingesellschafter ungeachtet dessen über (§§ 24, 15 i.V.m. § 5 UmwG 1969), ob es bei ihm -- wovon im Streitfall auszugehen ist (s. nachfolgend zu b) -- Teil seines unternehmerischen Vermögens oder Teil seines privaten Vermögens wurde, da es sich bei der Regelung des § 15 Abs. 2 i.V.m. § 24 UmwG 1969, nach der ein noch nicht in das Handelsregister eingetragener Alleingesellschafter gemäß den Vorschriften des HGB in das Handelsregister einzutragen war, um eine bloße Ordnungsvorschrift handelte (vgl. auch zur Rechtslage nach dem UmwG 1995 vor Einfügung von § 122 Abs. 2 n.F. durch das Handelsreformgesetz BGH v. 4.5.1998 -- II ZB 18/97, DB 1998, 1607 = GmbHR 1998, 835; gl.A. Priester , DB 1996, 413; Heckschen , ZIP 1996, 450).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2001 - 3 W 149/01

    D (A), Abschiebungshaft, Haftantrag, Rücknahme, Kosten, Erledigung der

    Zwar ist durch die als Rücknahme des Haftantrages zu wertende "Aufhebung" der Abschiebungshaft durch die Beteiligte zu 2) das Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen an einer Sachentscheidung nachträglich entfallen, so dass sich die Hauptsache im Beschwerdeverfahren nach Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem Landgericht Landau in der Pfalz erledigt hat und das Rechtsmittel unzulässig geworden ist (vgl. BGH FG-Prax 1998, 189 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99

    Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG

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