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BGH, 15.11.1999 - II ZB 2/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässige Beschwerde - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Unvereinbarkeit mit der Rechtsordnung - Beweislastverteilung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 4, § 119
Keine Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Prozeßkostenhilfeverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 178/94
"B.Z./Berliner Zeitung"; Titelschutz für jeweils nur in einem Teil Deutschlands …
Auszug aus BGH, 15.11.1999 - II ZB 2/99
Von greifbarer Gesetzwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn eine Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1353). - BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …
Auszug aus BGH, 15.11.1999 - II ZB 2/99
Von greifbarer Gesetzwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn eine Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1353).