Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2008 - II ZB 24/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13774
BGH, 12.03.2008 - II ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,13774)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - II ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,13774)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - II ZB 24/07 (https://dejure.org/2008,13774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines unzulässigen Musterfeststellungsantrag durch Beschluss bei gleichzeitiger Abweisung der zugrundeliegenden Klage; Möglichkeit des Ingangsetzens eines Musterfeststellungsverfahrens in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    KapMuG § 1; ; KapMuG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; KapMuG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; KapMuG § 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 1 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit eines Musterfeststellungsantrags; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung durch Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.2007 - II ZB 15/07

    Unzulässigkeit eines Musterfeststellungsantrags nach Berufungseinlegung im

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - II ZB 24/07
    Wie der Senat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 (II ZB 15/07, ZIP 2008, 137, Tz. 7 ff.) entschieden hat, ist ein Musterfeststellungsantrag u.a. dann zurückzuweisen, wenn der Rechtsstreit nach Einlegung der Berufung nicht mehr in der ersten Instanz anhängig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht