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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14   

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https://dejure.org/2015,20564
BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,20564)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2015 - II ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,20564)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,20564)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 294 ZPO
    Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes durch eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, § 294 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 139 ZPO, § 236 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines dem Kläger zuzurechnenden Anwaltsverschuldens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds

  • rewis.io

    Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes durch eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines dem Kläger zuzurechnenden Anwaltsverschuldens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds

  • datenbank.nwb.de

    Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes durch eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1715
  • FamRZ 2015, 715
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 Rn. 11; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7, jew. mwN).

    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 27.11.2014 - I ZB 37/14

    Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in die Frist zur

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Ihre Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Glaubhaftmachungsmitteln umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - I ZB 37/14, juris Rn. 14).

    Die Rechtsbeschwerde weist zwar zu Recht darauf hin, dass es zur Glaubhaftmachung nicht erforderlich ist, zusätzliche Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, die das Versehen an der Fristversäumung erklären können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - I ZB 37/14, juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Beantragt der Prozessbevollmächtigte eine Fristverlängerung, so muss das beantragte Fristende bei oder alsbald nach Einreichung des Verlängerungsantrags im Fristenkalender eingetragen und als vorläufig gekennzeichnet werden, damit das wirkliche Ende der Frist festgestellt werden kann (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108, jew. mwN).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108, jew. mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, WM 2014, 2388 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108, jew. mwN).
  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Dies gilt aber dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, WM 2015, 410 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 Rn. 11; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7, jew. mwN).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14
    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 142 f.).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 5 mwN).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn - wie vorliegend - konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 7; Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, NJW 2015, 349 Rn. 14).

    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Ihre Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Glaubhaftmachungsmitteln umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12).

  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9, vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 13, vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2021 - V ZB 34/21, NJW 2022, 1180 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715; Beschluss vom 27. Januar 2015 - II ZB 21/13, NJW 2015, 2038 Rn. 4 beide mwN).
  • BGH, 11.04.2017 - II ZB 5/16

    Wiedereinsetzungsgesuch wegen plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten;

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, mit Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1115 Rn. 5).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend anzusehen (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, WM 2015, 440 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 7).

    Ihre Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Glaubhaftmachungsmitteln umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2016 - 21 U 21/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    aa) Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind im Sinne von § 236 Abs. 2 S. 1 HS 2 i.V.m. § 294 ZPO glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2015, III ZB 56/14 zitiert nach juris Rz. 13, Beschluss vom 14.07.2015, II ZB 27/14, zitiert nach juris Rz.9).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 14.07.2015, II ZB 27/14, zit. nach juris, Rz. 16 m.w.N.) ist es dem Prozessbevollmächtigten ohne weiteres möglich, anhand seines Fristenkalenders den Geschehensablauf solcherart glaubhaft zu machen.

  • BGH, 15.02.2018 - I ZB 51/17

    Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen

    Dazu müssen alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist vorgetragen und gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht werden; nach dem Ablauf der Frist dürfen nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, erläutert oder vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Juli 2015 - I ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 13; Beschluss vom 16. August 2016 - V ZB 19/16, NJW 2016, 3312 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 12 A 697/15

    Bewilligungsanspruch eines Auszubildenden von Vorausleistungen des Studentenwerks

    vgl. dazu, dass die gerichtliche Feststellung der Glaubhaftmachung dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens unterliegt und eine umfassende Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles erfordert, auch BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 -, juris Rn. 17, und vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.
  • LG Stuttgart, 15.01.2018 - 19 O 181/16

    Gerichtliche Festsetzung der Dolmetscherentschädigung: Voraussetzungen für die

    So sind die Rechtsfragen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. u.a. BGH NJW 2009, 3037; Beschluss vom 14. Juli 2015, II ZB 27/14; Beschluss vom 19.06.2017, AnwZ (Brfg) 13/17), weshalb eine Entscheidung des Beschwerdegerichts auch insoweit nicht erforderlich ist.
  • VG Koblenz, 21.04.2023 - 4 L 295/23

    Fahrerlaubnisrecht - Widerlegung des Inhalts einer eidesstattliche Versicherung

    Der Inhalt dieser Versicherung ist nämlich nicht glaubhaft, da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass er der Wahrheit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14 -, juris, OS 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - II ZB 27/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,69669
BGH, 05.11.2014 - II ZB 27/14 (https://dejure.org/2014,69669)
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BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - II ZB 27/14 (https://dejure.org/2014,69669)
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