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   BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14   

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https://dejure.org/2015,39227
BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14 (https://dejure.org/2015,39227)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - II ZB 28/14 (https://dejure.org/2015,39227)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - II ZB 28/14 (https://dejure.org/2015,39227)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 3 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-) Streitwerts einer Auskunftsklage; Schätzung des wirtschaftlichen Interesses der klagenden Partei an der Erteilung der Auskunft nach freiem Ermessen

  • kanzlei.biz

    Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach wirtschaftlichem Interesse

  • rewis.io

    Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Bestimmung des (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-) Streitwerts einer Auskunftsklage; Schätzung des wirtschaftlichen Interesses der klagenden Partei an der Erteilung der Auskunft nach freiem Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeits- oder Rechtsmittelstreitwert einer Auskunftsklage?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert einer Auskunftsklage über Namen und Adressen der Mitgesellschafter in einer Fondsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert einer Auskunftsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert einer Auskunftsklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Höhe des Streitwerts einer Auskunftsklage hinsichtlich der Namen und Adressen der Mitgesellschafter einer Fondsgesellschaft

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 1

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert einer Auskunftsklage gegen eine Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie bemisst sich der Streitwert einer Auskunftsklage? (IBR 2016, 1036)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 70
  • MDR 2016, 348
  • WM 2016, 75
  • NZG 2016, 114
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2014 - III ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Schiedsspruchs bei Schiedsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14
    Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - III ZB 75/13, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13

    Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5 mwN).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Einen Aspekt bildet dabei der Hauptsacheanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, wobei der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur mit einem Teilwert des Hauptsacheanspruchs zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.4.2018 - IX ZB 62/17 -, Rn. 10, juris; BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - XII ZB 127/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Er ist ebenfalls nach § 3 ZPO zu schätzen, wobei anhand des Tatsachenvortrags der klagenden Partei von ihren Vorstellungen auszugehen ist, die sie sich über den Wert ihres Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. BGH, NZG 2016, 114 Rn. 8).

    Der Wert des Auskunftsanspruchs ist allerdings nicht identisch mit dem Leistungsanspruch, sondern in der Regel nur mit einem Teilwert des Anspruchs zu bemessen, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll (BGH, NZG 2016, 114 Rn. 8; BGH, Beschl. v. 04.02.2015 - III ZR 62/14, BeckRS 2015, 3149 Rn. 2).

    Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (BGH, NZG 2016, 114 Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.09.2009 - 9 WF 89/09, NJOZ 2010, 1685).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16

    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

    Das enthebt den Berufungsführer aber nicht von seiner Obliegenheit, für die Schätzung erforderliche Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 28/14, MDR 2016, 348 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 12 U 29/20

    Der Wert des Auskunftsanspruchs ist in der Regel nur mit einem Teilwert des

    Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - II ZB 28/14, Rn. 8 m.w.N., juris; BeckOK ZPO/Wulf, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 511 Rn. 18.5; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 3 Rn. 23 Stichwort: Auskunft).
  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Darin hatte er im Kern ausgeführt, der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft diene, bilde nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 17.11.2015 - II ZB 28/14) - einen Anhaltspunkt für den nach § 3 ZPO zu schätzenden Zuständigkeitsstreitwert.
  • OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines

    Einen Aspekt bildet dabei der Hauptsacheanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, wobei der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur mit einem Teilwert des Hauptsacheanspruchs, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs, zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17 -, Rn. 10, juris; BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 28/14 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23

    Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto

    Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat und welches nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen ist (BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14 -, Rn. 8, juris; Herget in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 3 ZPO, Rn. 16.28).
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 243/14

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung

    Der (Zuständigkeits- und Rechtsmittel-)Streitwert der Auskunftsklage beträgt 22.045,30 EUR (25 vH von 8.903 Mandaten = 2.225 Mandate; diese multipliziert mit dem Differenzbetrag in Höhe von mindestens 49, 54 EUR pro Mandat ergibt 110.226,50 EUR; davon 20 vH sind 22.045,30 EUR; vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 28/14, ZIP 2016, 70 Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014, III ZB 75/13, juris Rn. 9 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17. November 2015, II ZB 28/14, juris Rn. 8; Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3 Rn. 16.28).
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