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   BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03   

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BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55

    Kranzgeld. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Mangels einer das Rechtsbeschwerdegericht bindenden Zulassung kommt eine Aufhebung und Zurückverweisung wegen der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässigen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter in Sachen, denen er, wie hier, grundsätzliche Bedeutung zumißt (Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02 im Anschluß an BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, WM 2003, 701-702) nicht in Betracht.
  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Mangels einer das Rechtsbeschwerdegericht bindenden Zulassung kommt eine Aufhebung und Zurückverweisung wegen der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässigen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter in Sachen, denen er, wie hier, grundsätzliche Bedeutung zumißt (Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02 im Anschluß an BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, WM 2003, 701-702) nicht in Betracht.
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Denn eine nachträgliche Zulassung würde im gegebenen Fall nicht, wie in § 321 ZPO vorausgesetzt, eine unterbliebene Entscheidung nachholen, sondern entgegen § 318 ZPO der bereits getroffenen Entscheidung widersprechen und sie abändern, da das Beschwerdegericht in dem Ausgangsbeschluß die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zugelassen hat (Sen.Beschl. v. 24. November 2003 - II ZB 37/02, z.V.b.).
  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 34/03

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    II ZB 34/03 II ZB 35/03.
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 546 ZPO a.F. eine im Berufungsurteil unterbliebene Zulassung der Revision nicht durch Ergänzungsurteil nachgeholt werden kann (BGHZ 44, 395), kann auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht nachträglich durch Ergänzungsbeschluß erfolgen.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es grundsätzlich nicht gehindert, den Urteilstenor unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO von Amts wegen im Wege des Berichtigungsbeschlusses zu ergänzen (vgl. für den Fall, dass eine getroffene Entscheidung falsch in den Urteilstenor aufgenommen wurde BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 19 bis 21, BAGE 114, 313; für das zivilgerichtliche Verfahren vgl. etwa BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - XI ZR 187/13 - Rn. 7; 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 - zu II 2 der Gründe; 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen eine Umdeutung gerichtlicher Entscheidungen möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 187/13, NJW-RR 2014, 1118 Rn. 7; Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Rn. 23; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03, FamRZ 2004, 530 Rn. 7; Beschluss vom 7. März 1995 - XI ZB 1/95, NJW 1995, 1561 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09

    Haftzuschlag; Anknüpfungspunkt; Haft; Verfahren; Beschwerde; Zulassung;

    Die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung der Beschwerde ist jedoch in den Gesetzeswortlaut nicht aufgenommen worden, so dass die nachträgliche Zulassung von der überwiegenden Meinung abgelehnt wird (BGH, FamRZ 2004, 530 = NJW 2004, 779; OLGR Saarbrücken 2005, 513; LG Koblenz, FamRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKomm-RVG/E. Schneider, § 33 Rn. 87; vgl. AnwKommRVG/Schnapp, § 56 Rn. 17; Hartmann, KostG, § 33 RVG Rn. 21; Geroid/Schmidt/Madert, § 33 Rn. 19; a.A. Hartung/Römermann/Hartung, § 56 Rn. 31).
  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 34/03

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    II ZB 34/03 II ZB 35/03.
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2005 - 6 WF 8/05

    Nachholung der Beschwerdezulassung

    Die in der durch den Beschluss vom 13. Januar 2005 berichtigten und ergänzten Entscheidung vom 16. November 2004 nicht enthaltene Beschwerdezulassung konnte nicht rechtswirksam nachgeholt werden (BGH, FamRZ 2004, 530; FamRZ 2004, 531).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2020 - L 4 AS 602/19

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung der

    Der Gesetzgeber hat für die Rechtsbeschwerde im Unterschied zur Revision ausdrücklich auf Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde verzichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 - m.w.N.; zitiert nach juris).
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