Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.1977

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2824
BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung von Nachforderungen des Finanzamts - Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer - Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Würdigung der Bekundungen eines Zeugen - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Wenn eine Person bei ihrer Vernehmung vor dem Gericht ausgesagt hat, so ist im Regelfall ohnehin keine Partei dadurch beschwert, daß der Vernommene, als Zeuge statt als Partei bezeichnet worden ist (BGH, Urt. v. 7.1.52 - III ZR 197/51, LM DBG § 27 Nr. 2 unter II 3; Urt. v. 27.6.68 - VII ZR 142/67, WM 1968, 1099, 1100 unter VII 1 a).
  • BGH, 13.03.1968 - VIII ZR 217/65
    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Das würde allerdings dann nicht gelten, wenn es die Aussagen, so wie sie in der Niederschrift festgehalten sind, anders hätte verstehen wollen als das Landgericht (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.68 - VIII ZR 217/65, LM ZPO § 398 Nr. 6 unter II 2 a).
  • BGH, 27.06.1968 - VII ZR 142/67

    Rückzahlung eines Darlehens - Aufrechnung mit Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Wenn eine Person bei ihrer Vernehmung vor dem Gericht ausgesagt hat, so ist im Regelfall ohnehin keine Partei dadurch beschwert, daß der Vernommene, als Zeuge statt als Partei bezeichnet worden ist (BGH, Urt. v. 7.1.52 - III ZR 197/51, LM DBG § 27 Nr. 2 unter II 3; Urt. v. 27.6.68 - VII ZR 142/67, WM 1968, 1099, 1100 unter VII 1 a).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Dann jedoch greift die gesetzliche Regelung ein, wonach der Arbeitgeber (auch der frühere) grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer hat, wenn er (Arbeitgeber) als Haftschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen worden ist (stand. Rspr. d. BAG, vgl. BAG 9, 105; 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB m. Anm. Hartz).
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Dann jedoch greift die gesetzliche Regelung ein, wonach der Arbeitgeber (auch der frühere) grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer hat, wenn er (Arbeitgeber) als Haftschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen worden ist (stand. Rspr. d. BAG, vgl. BAG 9, 105; 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB m. Anm. Hartz).
  • BGH, 26.11.1984 - II ZR 20/84

    Erfüllungsort für Ansprüche einer GmbH aus dem Anstellungsverhältnis mit dem

    Nach § 38 Abs. 3 , § 41a Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen: Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, indem er den Lohn in voller Höhe an den Arbeitnehmer auszahlt, und leistet er nunmehr die Lohnsteuer als Haftender (§ 42d EStG ) für Rechnung des Steuerschuldners aus eigenem Vermögen, so hat dieser ihm die Aufwendungen gemäß §§ 670, 611, 675 BGB zu erstatten (vgl. Senatsurteil vom 23.5.1977 - II ZR 1/76 = WM 1977, 1007, 1008).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1977 - II ZR 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,11973
BGH, 24.11.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,11973)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,11973)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,11973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,11973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 02.07.2008 - IV ZB 5/08

    Zustellung bei Inhaftierung des GmbH-Geschäftsführers generell in Geschäftsräumen

    Der Verlust der Wohnungseigenschaft ist Folge einer Verlagerung des räumlichen Lebensmittelpunktes an einen anderen Ort (so bereits BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 f. und ständig; vgl. MünchKomm-ZPO/Häublein aaO Rdn. 6 ff. m.w.N.), die mit dem Haftantritt - je nach Dauer - verbunden sein kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 1 S 10.18

    Annahmeverweigerung im Sinne der ZPO § 179 S 3; Vermittlung der persönlichen

    Maßgebend ist vielmehr das tatsächliche Wohnen, d.h. ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft (BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, Rn. 11, juris; Schultzky in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 178, Rn. 4; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Auflage 2016, § 180, Rn. 3a).

    Geeignete Gesichtspunkte können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen sowie die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, Rn. 12, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17

    Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als

    Entscheidend ist vielmehr das tatsächliche Wohnen, d.h. ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, Juris Rn. 11; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 178, Rn. 4).

    Geeignete Gesichtspunkte können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen sowie die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - a.a.O. -, Juris Rn. 12).

  • LAG Hessen, 23.06.2006 - 10 Sa 1140/05

    Ersatzzustellung - Geschäftsraum - Wohnung

    Entscheidend ist vielmehr, ob er tatsächlich dort wohnt, d.h., ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den betreffenden Räumen lebt und auch schläft (BGH 24. November 1977 - II ZR 1/76 - NJW 1978, 1858; Hess. LAG 24. Januar 2000 - 16 Sa 1531/99 - LAGE § 181 ZPO Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der

    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 348/99 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 4.7.1983 - 9 B 10275/83 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.10.2007 - 1 L 193/07 -, NordÖR 2007, 491, 492; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 178 Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 19 B 15.1257

    Verpflichtung zur Höhenbegrenzung von Sträuchern im Rahmen einer

    Es genügt die Existenz einer Wohnung, in der der Kläger überwiegend lebt (vgl. BGH, U. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 sowie die Gründe des Senatsbeschlusses vom 26.11.2015).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 D 115/16

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Löschung personenbezogener Daten

    9 Die Frage, ob gegenüber dem seit XX.XXXXXXXXXXXXXX in Untersuchungshaft befindlichen Antragsteller am 2. Dezember 2015 eine Zustellung des Widerspruchsbescheids - so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss - über dessen Wohnadresse bewirkt werden konnte (vgl. HessVGH, Beschl. v. 1. Juli 1991 - 9 UE 627/91 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, juris) oder eine wirksame Zustellung nur über die Justizvollzugsanstalt L...... (so im Fall des Antritts einer zweimonatigen Freiheitsstrafe: BGH, Urt. v. 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, juris) hätte erfolgen dürfen, bedarf der Entscheidung in der Hauptsache.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Im Übrigen wäre eine dann durch Einwurf in einen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung erfolgte Ersatzzustellung nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Satz 1 VwVfG M-V i.V.m. § 180 ZPO unwirksam, da sie vorausgesetzt hätte, dass der Antragsteller unter der Anschrift ... 5 in ... im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich wohnte (vgl. BFH, Beschl. v. 10.08.2005 - XI B 237/03 -, juris; Beschl. v. 16.12.2004 - II B 164/03 -, juris; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 - zitiert nach juris; LAG Köln, Beschl. v. 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 -, juris; BayObLG, Beschl. v. 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004, 2 ObOWi 7/04 -, DAR 2004, 281 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht