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   BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79   

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BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79 (https://dejure.org/1980,1295)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1980 - II ZR 1/79 (https://dejure.org/1980,1295)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1980 - II ZR 1/79 (https://dejure.org/1980,1295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 312
  • NJW 1981, 2576
  • MDR 1980, 651
  • VersR 1980, 619
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.1977 - II ZR 67/75

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Sportbootführer

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Damit steht nicht, wie die Revision meint, in Widerspruch, daß in § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinnSchG auf die Worte "die Forderungen aus dem Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung oder eines Lotsen" der Klammerzusatz "§§ 3, 4 Nr. 3, § 7" folgt, da es sich hierbei nur um die beispielhafte Aufzählung einzelner Haftungsbestimmungen handelt (BGHZ 19, 82, 83; 69, 62, 65; RGZ 105, 198, 200; 127, 72, 76).

    Ferner hat er bei der Prüfung eines Anspruchs aus § 823 BGB (wegen nautischen Verschuldens) gegen einen Schiffseigner-Schiffer ebenfalls § 117 BinnSchG herangezogen und die Anwendung von § 852 Abs. 1 BGB verneint (BGHZ 69, 62 f.).

  • RG, 27.09.1922 - I 530/21

    Schaden bei Binnenschiffahrt; Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum fallen unter die Vorschrift des § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinnSchG nicht nur die Ansprüche aus einem außervertraglichen, sondern auch diejenigen aus einem vertraglichen Verschulden der Schiffsbesatzung (RGZ 105, 198, 199/200; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt 1918 S. 426; Vortisch/Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht 3. Aufl. BSchG § 117 Anm. 3 b; Bartholomeyczik, Binnenschiffahrtsrecht 2. Aufl. BSchG § 117 Anm. 1; Lindeck, Das Binnenschiffahrtsrecht S. 165; Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 4. Aufl. S. 389; Bemm/Kortendick, Rheinschiffahrtspolizeiver Ordnung 1970 S. 47).

    Damit steht nicht, wie die Revision meint, in Widerspruch, daß in § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinnSchG auf die Worte "die Forderungen aus dem Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung oder eines Lotsen" der Klammerzusatz "§§ 3, 4 Nr. 3, § 7" folgt, da es sich hierbei nur um die beispielhafte Aufzählung einzelner Haftungsbestimmungen handelt (BGHZ 19, 82, 83; 69, 62, 65; RGZ 105, 198, 200; 127, 72, 76).

  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 227/68

    Verunreinigung des Grundwassers

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat diese Frage allgemein dahin entschieden, daß dies nach der insoweit heranzuziehenden Regelung des § 852 Abs. 1 BGB in drei Jahren von dem Zeitpunkt an geschehe, in welchem der Verletzte von der Entstehung des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt habe (BGHZ 57, 170, 176).
  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Alsdann hat der erkennende Senat den Anspruch, der dem Eigentümer einer Schiffahrtsstraße auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Suche und Bergung des von einem Schiff verlorenen Ankers gegen dessen Eigner nach §§ 677, 683 BGB zuzubilligen ist, in die Verjährungsregelung des § 117 BinnSchG einbezogen (Urt. v. 10.4.1969 - II ZR 239/67, VersR 1969, 562).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78

    GOA - Schiffseigentümer - Rettung - Gefahr - Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Weiter hat er entschieden, daß für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Ersatz von Aufwendungen und Schäden, die einem Schiffseigentümer infolge des Einsatzes seines Fahrzeugs bei der Rettung der in Gefahr geratenen Besatzung eines anderen Fahrzeugs erwachsen sind, die einjährige Verjährungsfrist des § 117 BinnSchG entsprechend gilt (Urt. v. 9.7.1979 - II ZR 192/78, VersR 1979, 958).
  • OLG Schleswig, 25.10.1978 - 9 U 153/77
    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Das Berufungsgericht - dessen Urteil in VersR 1979, 999 f. abgedruckt ist - geht offenbar davon aus, daß die Beklagte auf Grund des Rahmenvertrages vom 6. März 1969 nur für ein grobes Verschulden der Besatzung ihres MS "O." haftet.
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 219/53

    Verjährung im Binnenschiffahrtsrecht

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Damit steht nicht, wie die Revision meint, in Widerspruch, daß in § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinnSchG auf die Worte "die Forderungen aus dem Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung oder eines Lotsen" der Klammerzusatz "§§ 3, 4 Nr. 3, § 7" folgt, da es sich hierbei nur um die beispielhafte Aufzählung einzelner Haftungsbestimmungen handelt (BGHZ 19, 82, 83; 69, 62, 65; RGZ 105, 198, 200; 127, 72, 76).
  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77

    Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Nur dann käme eine Inhaber- oder Mitinhaberschaft der Beklagten im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 WHG in Betracht (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes - BGHZ - bestimmte Urteil v. 29.11.1979 - III ZR 101/77 = VersR 1980, 280 f.).
  • RG, 08.01.1930 - I 211/29

    Finden die Verjährungsvorschriften in § 117 Nr. 7, § 118 des

    Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
    Damit steht nicht, wie die Revision meint, in Widerspruch, daß in § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinnSchG auf die Worte "die Forderungen aus dem Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung oder eines Lotsen" der Klammerzusatz "§§ 3, 4 Nr. 3, § 7" folgt, da es sich hierbei nur um die beispielhafte Aufzählung einzelner Haftungsbestimmungen handelt (BGHZ 19, 82, 83; 69, 62, 65; RGZ 105, 198, 200; 127, 72, 76).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Für das ähnlich zu beurteilende Verhältnis der kurzen Verjährungsfrist des § 117 BinnSchG zur Verjährungsregelung des § 852 BGB hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, daß Ansprüche nach § 22 WHG, auf die grundsätzlich § 852 BGB Anwendung findet (Senatsurteil BGHZ 57, 170, 176), dann nach § 117 BinnSchG verjähren, wenn die Verwirklichung eines Tatbestandes des § 22 WHG in einem engen Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb steht (BGHZ 76, 312, 317).
  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

    Ansprüche gem. § 3 BSchG fallen schon nach dem Wortlaut der Vorschrift in den Anwendungsbereich der - gegenüber § 852 BGB a.F. vorrangigen (vgl. Vortisch/Bemm, § 117 BSchG Rn1, Rn 16; BGHZ 69, 62 ff.; 76, 312 ff.; Senat, ZfB 1996, Nr. 5, S.43 f.) - Sondervorschrift des § 117 Nr. 7 BSchG.
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit

    Eine Angleichung der für Deliktsansprüche geltenden Verjährungsfrist an die kürzere gesetzliche Verjährungsfrist für konkurrierende vertragliche Ansprüche, wie sie der Bundesgerichtshof in anderen Fällen angenommen hat (vgl. u.a. BGHZ 47, 53, 55; 54, 264, 267; 61, 227, 231 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72]; 98, 235, 237 f., BGH, Urt. v. 6.11.1991 - XII ZR 216/90, Umdr. S. 6 - zur Veröffentlichung bestimmt (jeweils zu § 558 BGB) ; BGHZ 76, 312, 318 (zu § 117 BinnSchG) ; 86, 234, 239 f. (zur Haftungsbeschränkung nach § 660 HGB a.F.)) könnte daher nur aus zwingenden Gründen in Betracht kommen.
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 180/86

    Wasservergiftung - § 22 WHG, Untersuchungskosten bei Wasserprobe durch

    Die Schadstoffe sind daher nicht nur zufällig in den Rhein gelangt, was allerdings kein Einleiten darstellen würde (BGHZ 55, 180, 184; 62, 351, 357; vgl. auch BGHZ 76, 312, 316).
  • OLG Köln, 04.12.2001 - 15 U 60/01

    Transportrecht: Pflichten des Schiffsführers

    Erneut hat der BGH in einer Entscheidung vom 17.3.1980 (- II ZR 1/79 -, NJW 1981, 2576 [2577] a.E. deutlich gemacht, dass der Sinn der kurzen Verjährung des § 117 Abs. 1 BSchG gerade darin liegt, eine rasche Aufklärung der Unfallursachen zu fördern.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10929/06

    Brand- und Katastrophenschutz: Verjährung des Kostenersatzanspruchs

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung wendet allerdings die kurze Verjährungsfrist des § 117 BinSchG auch auf solche Ansprüche entsprechend an, die zwar keinen Bezug zu den Haftungsvorschriften des Binnenschifffahrtsgesetzes haben, jedoch in einem engen Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb stehen und bei denen eine schleunige Abwicklung, insbesondere wegen der sonst bei der Aufklärung des Sachverhalts zu erwartenden Schwierigkeiten, erforderlich erscheint (vgl. BGHZ 76, 312 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 16.02.2015 - 1 Bf 63/14

    Verjährungsvorschriften im BinSchG; Verhältnis zu landesrechtlichen Regelungen

    Entgegen der Ansicht des Klägers hilft der Rückgriff auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes oder anderer Zivilgerichte nicht weiter, in denen eine über den Wortlaut von § 117 BinSchG hinausgehende Anwendung der Verjährungsvorschriften im Wege der Analogie bejaht wird (vgl. insbesondere BGH, Urt. v. 17.3.1980, II ZR 1/79, BGHZ 76, 312,317 f. = juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81

    Hemmung der Verjährung

    Dem steht nicht wie die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. März 1980 - II ZR 1/79 (BGHZ 76, 312 f) meint, entgegen, daß die kurzen Verjährungsfristen des Binnenschiffahrtsgesetzes eine schleunige Abwicklung der aus dem Schiffsbetrieb entspringenden Forderungen herbeiführen sollen, weil mit ihnen vielfach ein gesetzliches Pfandrecht verbunden ist oder sie nach Ablauf eines längeren Zeitraums nicht mehr zuverlässig geprüft werden können.
  • OLG Köln, 25.10.2011 - 3 U 8/11

    Haftung bei Auffahren eines Binnenschiffs auf ein vorausfahrendes Motorschiff;

    Die von der Klägerin zu 2. angeführte Verjährungsfrist von 3 Jahren für Ansprüche gemäß § 823 BGB gilt nicht, da es sich bei den §§ 117, 118 Binnenschifffahrtsgesetz um Spezialvorschriften handelt, die den allgemeinen Verjährungsregeln vorgehen und für Ansprüche aus jedem Rechtsgrund gelten (vgl. BGH NJW 1981, 2576, 2577).
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