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   BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61   

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https://dejure.org/1962,422
BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61 (https://dejure.org/1962,422)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1962 - II ZR 117/61 (https://dejure.org/1962,422)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 (https://dejure.org/1962,422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung - Gegenüberstehende Forderungen - Klagforderung - Grundurteil - Summarische Prüfung - Betragsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 304
    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1618
  • MDR 1962, 889
  • VersR 1962, 746
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53

    Vergleich über Rückerstattungsanspruch

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • RG, 15.01.1943 - VII 104/42

    1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Bei einer Aufrechnung des (Wider-)Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen darf die (Wider-)Klageforderung nur dann dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn anzunehmen ist, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigt (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618; Zöller/Vollkommer aaO. § 304 Rdn. 8).
  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Bei dieser Sachlage hätten die eingeklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden können, wenn die Vorinstanzen festgestellt hätten, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigen (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618 = LM ZPO § 304 Nr. 19; Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 NJW-RR 1994, 379 unter 4).
  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Im Zivilprozeß ist anerkannt, daß ein Grundurteil nur ergehen darf, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der verbleibende Anspruch der Höhe nach Null überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW 1962, 1618 ; BGH VersR 1967, 599).
  • BGH, 24.07.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts - Tod des Verzichteten

    Bei dieser Sachlage hätten die eingeklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden können, wenn die Vorinstanzen festgestellt hätten, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigen (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618 = LM ZPO § 304 Nr. 19; Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - NJW-RR 1994, 379 unter 4).
  • BGH, 13.07.1967 - VII ZR 128/65

    Entschädigung für Aufbauten auf einem Grundstück - Auslegung eines Mietvertrages

    Erforderlich ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine hohe Wahrscheinlichkeit (III ZR 67/50 vom 14. Dezember 1950 = LM Nr. 2 zu § 304 ZPO; VI ZR 138/59 vom 4. November 1960 = LM Nr. 16 zu § 304 ZPO; II ZR 117/61 vom 14. Juni 1962 = NJW 1962, 1610 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S]).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 3/98

    Urteil bei Aufrechnung des Auftraggebers mit Mängelbeseitigungskosten gegenüber

    Dieser Gefahr kann nur durch ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit den von der Beklagten geltend gemachten Gegenforderungen begegnet werden (vgl. BGH NJW 1962, 1618 ), welches mit einem Teilurteil hinsichtlich der Werklohnforderung, die durch die erklärte Aufrechnung keinesfalls berührt ist, zu verbinden ist.
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

    Das Berufungsgericht durfte den Einwand mitwirkenden Verschuldens der Klägerin nur dann dem Betragsverfahren überlassen, wenn es nach summarischer Prüfung zum Ergebnis kommen konnte, daß die Klageforderung auf keinen Fall vom etwa zu berücksichtigenden Mitverschulden der Klägerin voll aufgezehrt werde (vgl. BGHZ 1, 34, 36; 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618; 1968, 2105 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.02.1966 - II ZR 230/63

    Vorkaufsrecht an einem Aktienpaket - Aufhebung eines Vorkaufsrechts durch einen

    Ob im Hinblick auf das Vorbringen der Beklagten noch eine genügende Wahrscheinlichkeit besteht, daß ein ersatzfähiger Schaden in einer gewissen Höhe tatsächlich eingetreten ist, wäre gegebenenfalls bereits vor Erlaß eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs (§ 304 ZPO) zu prüfen (BGH VersR 1962, 746).
  • OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95

    Frist zur Vorbehaltsbegründung nach § 16 Nr. 3 Abs. 5 S. 2 VOB/B

    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 2/67

    Wirksamkeit eines Vergleichs - Erledigung beiderseitiger Ansprüche - Sinn und

  • BGH, 06.03.1975 - VII ZR 243/72

    Anspruch auf Vergütung für zusätzliche Einsatztage - Prüfung einer Rechnung -

  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer

  • OLG Braunschweig, 13.07.1972 - 1 U 22/72
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 196/75

    Erfordernis des Bestehens des geltend gemachten Anspruchs für ein Zwischenurteil

  • BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 32/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Verletzung von Rechten

  • BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 158/61
  • BGH, 10.07.1968 - I ZR 124/66

    Übertragung der Auswertungsrechte an mehreren Filmen unter Abschluss eines

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