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   BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59   

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https://dejure.org/1961,2022
BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59 (https://dejure.org/1961,2022)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1961 - II ZR 126/59 (https://dejure.org/1961,2022)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1961 - II ZR 126/59 (https://dejure.org/1961,2022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilungsabkommen zwischen einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und einem Haftpflichtversicherer - Begründung neuer Sozialversicherungspflichten durch eine Systemänderung - Bestehen von Schadensersatzansprüchen zum Unfallzeitpunkt - Teilungsabkommen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 250
  • MDR 1962, 115
  • VersR 1962, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 122/59

    Zeitpunkt des Rechtsübergangs bei gesetzlichen Erweiterungen der Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59
    Diese Unterscheidung ist nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (BGH VersR 1953, 209; 1954, 537; 1955, 393; 1960, 830)nur für die Frage von Bedeutung, ob die Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten nach § 1542 RVO schon im Zeitpunkt des Unfalls oder erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Systemänderung auf den Sozialversicherer übergehen.

    Nach der Entscheidung des VI. Zivilsenats (BGH VersR 1960, 830) enthält selbst das Neuregelungsgesetz vom 23. Februar 1957 (RGBl I 45) trotz des Übergangs von der statischen zur dynamischen Rente keine Systemänderung der Sozialversicherung mit der Begründung neuer Ansprüche, für die es bisher an einer gesetzlichen Grundlage gefehlt hätte.

  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59
    Nach dem klaren Wortlaut des Teilungsabkommens, das vom Revisionsgericht frei nachprüfbar ist, weil es sich bei Teilungsabkommen um typische Abreden handelt (BGHZ 20, 385), hat die Beklagte der Klägerin in den Abkommensfällen die Hälfte aller Aufwendungen der Klägerin zu ersetzen.

    Es handelt sich um einen vorweggenommenen Rahmenvergleich mit dem Ziel der Regulierung künftiger Schadensfälle "ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage" (vgl. BGHZ 20, 385, 390) [BGH 28.05.1956 - II ZR 77/55].

  • LG Mannheim, 22.02.1961 - 3 O 190/60
    Auszug aus BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59
    Dann kann aber erst recht nicht davon gesprochen werden, daß § 8 des III. Teils des Gesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1071), der lediglich die Erhöhung der ohnehin zu zahlenden Witwenrente von 1/5 auf 2/5 des Jahresarbeitsverdienstes des Ehemanns bereits mit Vollendung des 45., statt, wie bisher, des 60. Lebensjahres der Witwe eintreten läßt, eine Systemänderung der Sozialversicherung darstelle (so auch Wussow NJW 1961, 1874).
  • BGH, 30.04.1955 - VI ZR 35/54
    Auszug aus BGH, 02.11.1961 - II ZR 126/59
    Diese Unterscheidung ist nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (BGH VersR 1953, 209; 1954, 537; 1955, 393; 1960, 830)nur für die Frage von Bedeutung, ob die Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten nach § 1542 RVO schon im Zeitpunkt des Unfalls oder erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Systemänderung auf den Sozialversicherer übergehen.
  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    aa) Bei den gegenseitigen, entgeltlichen Verträgen gehört der Gedanke der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung zur Geschäftsgrundlage, auch wenn dies bei den Vertragsverhandlungen nicht besonders angesprochen oder bedacht worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58, NJW 1959, 2203; BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 126/59, NJW 1962, 250, 251; Urteil vom 6. April 1995 - IX ZR 61/94, BGHZ 129, 236, 253; Urteil vom 8. Mai 2002 - XII ZR 8/00, NJW 2002, 2384, 2385; Urteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 175/02, NJW-RR 2005, 236, 237; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 3. Aufl., § 313 Rn. 34; NK-BGB/Krebs, 2. Aufl., § 313 Rn. 62; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 313 Rn. 25).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Dieser Zeitpunkt ist grundsätzlich für den Forderungsübergang auch wegen solcher Leistungen maßgebend, für die ihrer Höhe nach die gesetzlichen Grundlagen erst später durch Verbesserungen im Leistungsgefüge, etwa zur Anpassung an allgemeine Veränderungen im Lohn- und Preisgefüge (BGHZ 19, 177, 183 ff; Senatsurteil vom 25. März 1953 - VI ZR 13/52 = LM RVO § 1542 Nr. 5), durch Umstellung auf eine dynamisierte Berechnungsmethode (Senatsurteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 122/59 = VersR 1960, 830 und vom 20. Februar 1962 - VI ZR 120/61 = VersR 1962, 467), durch Vorverlegung des Zeitpunkts für den Bezug einer höheren Rente (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1962 - VI ZR 120/61 = aaO; BGH Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 126/59 = VersR 1962, 19, 20) oder durch Veränderung von Berechnungsmodalitäten aus anderen Gründen geschaffen werden.
  • BGH, 23.09.1963 - II ZR 118/60

    Ausschluß der Prüfung der Haftungsfrage in einem Teilungsabkommen zwischen

    Die Revision wendet gegen diese - in der Revisionsinstanz frei nachprüfbare (vgl. BGH VersR 1962, 19 [BGH 02.11.1961 - II ZR 126/59] ) - Auslegung des Teilungsabkommens ein, der Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage beziehe sich lediglich auf die Frage des Haftungsumfangs.
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 147/76

    Rechtliche Stellung der zwischen Sozialversicherungsträgern und

    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, daß die zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern abgeschlossenen Teilungsabkommen in der Regel typische Verträge seien, die als solche vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden können (BGH 20, 385; 40, 108; VersR 1960, 988; 1962, 19 = NJW 1962, 250).
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