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   BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82   

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BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82 (https://dejure.org/1983,366)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 (https://dejure.org/1983,366)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82 (https://dejure.org/1983,366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen Disziplinarverfahren - Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen - Ausschluss aus der Gewerkschaft ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur gerichtlichen Nachprüfung vereinsrechtlicher Disziplinarverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 337
  • NJW 1984, 906
  • NJW 1984, 918
  • ZIP 1983, 1195
  • MDR 1983, 997
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von einer Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126; Urt. v. 19.1.1981 - II ZR 20/80, LM BGB § 39 Nr. 16).

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).

    Im Urteil vom 13. Juni 1966 (WM 1966, 772, 773; insoweit in BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] nicht abgedruckt) hat der Senat in einem obiter dictum ausgeführt, aus dem Rechtssatz, daß das Gericht nur zu prüfen habe, ob sich der Beschluß auf eine Vorschrift der Satzung "stützt", ergebe sich umgekehrt, daß die Feststellung des zu beurteilenden Sachverhalts und die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift zu den Maßnahmen gehöre, die ein Verein in Ausübung seiner Verbandsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die grundsätzlich gerichtlich nicht nachgeprüft werden könne.

  • BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von einer Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126; Urt. v. 19.1.1981 - II ZR 20/80, LM BGB § 39 Nr. 16).

    Die gegen diese Rechtsprechung im Schrifttum (vgl. Anm. v. Herschel in AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 7; Säcker/Rancke, AuR 1981, 1) und in dem von der Beklagten in der Revisionsinstanz vorgelegten Rechtsgutachten neuerdings wieder erhobene Kritik zeigt keine Gesichtspunkte auf, die der Senat nicht schon berücksichtigt hat.

    Die unterschiedlichen Auffassungen beruhen im wesentlichen darauf, daß nach Ansicht des Senats § 20 Abs. 2 BetrVG in der geltenden Fassung nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG verstößt (vgl. zuletzt Urt. v. 19.1.1981 aaO), während im angeführten Schrifttum die Tendenz besteht, den Grundrechtsschutz der Gewerkschaft weiter auszudehnen, um auf diese Weise deren Privatautonomie der Zuständigkeit des einfachen Gesetzgebers zu entziehen.

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Für diese ist vielmehr wesentlich, daß die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts zu den Maßnahmen gehört, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich nur in engen Grenzen nachgeprüft werden kann (BGHZ 47, 381, 384).
  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der persönliche Eindruck eines Zeugen darf bei einem Richterwechsel nur berücksichtigt werden, wenn er im Protokoll niedergelegt und in die Verhandlung eingeführt worden ist (BGHZ 32, 233; 53, 245, 257).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der persönliche Eindruck eines Zeugen darf bei einem Richterwechsel nur berücksichtigt werden, wenn er im Protokoll niedergelegt und in die Verhandlung eingeführt worden ist (BGHZ 32, 233; 53, 245, 257).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).
  • BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55

    Wesen und Nachprüfung einer Vereinsstrafe

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).
  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von einer Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126; Urt. v. 19.1.1981 - II ZR 20/80, LM BGB § 39 Nr. 16).
  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Gegenüber Disziplinarentscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit wird der gebotene Rechtsschutz des der Verbandsstrafgewalt unterworfenen Personenkreises vielmehr unter gleichzeitiger Respektierung des Selbstbestimmungsrechts privat-autonomer Verbände nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 265, 276 f.; 87, 337, 343; 47, 172 ff., 381 ff., jeweils m.w.N.) dadurch gewährleistet, daß die ordentlichen Gerichte diese Entscheidungen über § 1041 ZPO hinaus auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks (BGHZ 105, 306), die Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbandes entsprechenden Verfahrens, die Fehlerfreiheit der dem Spruch zugrundeliegenden Tatsachenermittlungen sowie bei sozial mächtigen Verbänden wie dem Beklagten auf ihre Billigkeit (sonst auf grobe Unbilligkeit) überprüfen.
  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auch und gerade dann, wenn man unter solchen Rücksichten im Einzelfall eine Lockerung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Begründung eines Ausschließungsbeschlusses (zu dieser Pflicht Sauter/Schweyer a.a.O. Rdnr. 104 und Reichert/Dannecker/Kühr a.a.O. Rdnr. 1208), wie oben angedeutet, für zulässig hält, ist jedoch an dem Mindesterfordernis festzuhalten, das die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluß führen sollen, wenigstens im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, daß sich der Auszuschließende in angemessener Form verteidigen kann, daß die zur Entscheidung aufgerufenen Mitglieder nicht im unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen und daß nach der Abstimmung für die gerichtliche Überprüfung eindeutig feststeht, aufgrund welcher von der Mitgliederversammlung als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluß erfolgt ist (zu diesem Konkretisierungserfordernis, vgl. bereits BGHZ 102, 265, 274 f.), damit das Gericht darüber befinden kann, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGHZ 87, 337, 345).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Seit langem anerkannt ist, daß die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 87, 337, 343 m.w.N.).

    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrundegelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGHZ 87, 337, 345); die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar seien (BGHZ 87, 337, 345; 47, 381, 384).

  • LG Bremen, 31.01.2013 - 7 O 24/12
    Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen sind nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. BGHZ 87, 337 [Tz. 19]; 102, 265 [Tz. 15]; BGH, NJW 1997, S. 3368).

    Bei der inhaltlichen Überprüfung der angegriffenen Vereinsmaßnahme ist der eingeschränkte Prüfungsmaßstab der Gerichte zu beachten, der in seinem Ausgangspunkt auf der Erwägung fußt, dass sich die Mitglieder durch den Eintritt in den Verein freiwillig der Vereinsgewalt unterwerfen und es angesichts dessen auch gerechtfertigt ist, dass die Vereinsgewalt in der Vereinssphäre eine autonome Wirksamkeit entfaltet (BGHZ 87, 337 [Tz. 19]).

    Die Feststellung der Tatsachen, die der Vereinsentscheidung zu Grunde gelegt werden, ist daher im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar (BGHZ 87, 337 [Tz. 19]; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 25 Rn. 23).

    Die Subsumtion des festgestellten Sachverhaltes unter die herangezogene Vereinsvorschrift gehört zu den Maßnahmen, die der Verein eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich nicht nachzuprüfen sind (BGHZ 87, 337 [Tz. 19]).

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Entgegen der im vorliegenden Rechtsstreit von der Beklagten vertretenen Ansicht ist aus der Entscheidung BGHZ 87, 337 nicht zu entnehmen, daß der Senat an diesen Grundsätzen nicht mehr festhalte.

    a) Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben zwar in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. BGHZ 87, 337, 343 m. w. Nachw.).

    b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet.

  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Beschlüsse eines Vorstands einer Genossenschaft über den Ausschluss eines Mitgliedes unterliegen aufgrund der durch Art. 9 GG und den §§ 25 ff. BGB geschützten Autonomie jedoch grundsätzlich nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung ( BGH , Urteil vom 09.06.1997, Az.: II ZR 303/95, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3368 f.; BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; BGH , Urteil vom 30.05.1983, Az.: II ZR 138/82, u.a. in: NJW 1984, Seiten 918 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; KG Berlin , Beschluss vom 22.02.2005, Az.: 5 U 226/04, u.a. in: KG-Report 2005, Seiten 590 ff.; OLG Koblenz , Urteil vom 26.06.2003, Az.: 5 U 1621/02, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 361 f.; OLG Hamm , Urteil vom 25.04.2001, Az.: 8 U 139/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1480 ff.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 1994, Seiten 251 f.; OLG Hamm , NJW-RR 1993, Seiten 1535 f.; OLG Köln , Urteil vom 15.01.1992, Az.: 11 U 161/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 136 f.; OLG Nürnberg , Urteil vom 27.03.1980, Az.: 8 U 81/78, u.a. in: VersR 1980, Seiten 1137 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris"; AG Essen , Urteil vom 11.05.2010, Az.: 11 C 549/09, u.a. in: "juris" ).

    Es ist aber andererseits auch anerkannt, dass die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder sogar willkürlich ist ( BGH , Urteil vom 09.06.1997, Az.: II ZR 303/95, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3368 f.; BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; BGH , Urteil vom 30.05.1983, Az.: II ZR 138/82, u.a. in: NJW 1984, Seiten 918 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; KG Berlin , Beschluss vom 22.02.2005, Az.: 5 U 226/04, u.a. in: KG-Report 2005, Seiten 590 ff.; OLG Köln , Urteil vom 15.01.1992, Az.: 11 U 161/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 136 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).

    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat die herrschende Rechtsprechung zudem entschieden, dass die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind ( BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; BGH , Urteil vom 30.05.1983, Az.: II ZR 138/82, u.a. in: NJW 1984, Seiten 918 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; KG Berlin , Beschluss vom 22.02.2005, Az.: 5 U 226/04, u.a. in: KG-Report 2005, Seiten 590 ff. ); die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die eine Genossenschaft in Ausübung ihrer Eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar ist ( BGH , Urteil vom 09.06.1997, Az.: II ZR 303/95, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3368 f.; BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; BGH , Urteil vom 30.05.1983, Az.: II ZR 138/82, u.a. in: NJW 1984, Seiten 918 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; KG Berlin , Beschluss vom 22.02.2005, Az.: 5 U 226/04, u.a. in: KG-Report 2005, Seiten 590 ff. OLG Koblenz , Urteil vom 26.06.2003, Az.: 5 U 1621/02, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 361 f.; OLG Köln , Urteil vom 15.01.1992, Az.: 11 U 161/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 136 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).

  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen zur Rechtsverfolgung

    Es umfasst unter anderem die Befugnis des Vereins, gegenüber seinen Mitgliedern nach Maßgabe der Satzung Vereinsstrafen zu verhängen, insbesondere sie aus dem Verein auszuschließen (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2016 - II ZR 25/15, BGHZ 212, 70 Rn. 37; vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 Rn. 12, 31; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19; LG Oldenburg, JZ 1989, 593, 594; LG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 39, juris Rn. 11; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Aufl., § 25 Rn. 7, 13, 27; Staudinger/Schwennicke, BGB, 2019, § 25 Rn. 11).

    Die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt werden, müssen durch eine objektive und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtete Ermittlung zutreffend festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 336, juris Rn. 6; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19).

    cc) Die Einhaltung dieser Verfahrensgarantien durch die zuständigen Vereinsorgane - so auch durch ein etwa bestehendes vereinsinternes Gericht (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, juris Rn. 31; vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 17; vom 20. September 2016 - II ZR 25/15, BGHZ 212, 70 Rn. 22) - unterliegt der uneingeschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, juris Rn. 6; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19).

    Zur Gewährleistung des gebotenen Rechtsschutzes des von der Ausschließungsentscheidung betroffenen Vereinsmitglieds prüfen die staatlichen Gerichte aber nach, ob die Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob ein elementaren, rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Vereins entsprechendes Verfahren eingehalten wurde, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Ermittlung zutreffend festgestellt worden sind und ob die Maßnahme grob unbillig oder willkürlich ist (BGH, Urteile vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, juris Rn. 31; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, juris Rn. 6; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19).

  • KG, 22.02.2005 - 5 U 226/04

    Vereinsrecht: Stimmrechtsausschluss bei Entscheidung über Vereinsausschluss

    Seit langem anerkannt ist, dass die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 87, 337 [343]).

    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGHZ 87, 337 [345]); die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar seien (BGHZ 87, 337 [345]; BGHZ 47, 381 [384]).

  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Die Gründe, die der Senat im Urteil vom 30. Mai 1983 (BGHZ 87, 337, 343 f.) dafür angeführt hat, daß die Tatsachenermittlung im Vereins rechtlichen Disziplinarverfahren der Nachprüfung durch die staatlichen Gerichte unterliegen muß, gelten ebenso für die Überprüfung des Sachverhalts, auf den die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs gestützt wird.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Eine weitergehende gerichtliche Überprüfung erfolgt bei Monopolverbänden und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist; in einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis über die grobe Unbilligkeit und Willkürlichkeit hinaus auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 6, 22 bei juris; Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 43/87 , Rn. 15 bei juris - Gewerkschaftsfremde Liste ; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 19 bei juris).

    Dem Beurteilungs- und Ermessensspielraum eines Monopolverbands sind jedoch umso engere Grenzen gesetzt, je wichtiger die Entscheidung für die andere Partei ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 23 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
  • BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei

  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14

    Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten

  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der

  • LG Bonn, 08.01.2013 - 18 O 63/12

    Wirksamkeit eines Vereinsausschlusses bei Beruhen des Vereinsausschlusses auf

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07

    Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 1621/02

    Gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

  • LG Freiburg, 15.05.2012 - 14 O 46/12

    Fußballverband: Anforderungen an die Bestimmtheit von Regelungen des

  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

  • KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20

    Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Rechtsposition eines

  • OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17

    Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus

  • OLG Hamm, 25.04.2001 - 8 U 139/00

    Vereinsrecht - Ausschluss von Mitgliedern - Nachprüfung durch staatliche Gerichte

  • LG Karlsruhe, 10.10.2002 - 5 S 7/02

    Ehrverletzung eines Fußballtrainers im vereinsrechtlichen Ordnungsverfahren:

  • AG Karlsruhe, 21.05.2007 - 12 C 75/07

    Remis-Vereinbarung und Unsportlichkeit

  • OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97

    Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01

    Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung;

  • OLG Schleswig, 18.04.2008 - 14 U 95/07

    Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus einem Verein

  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitgliedes

  • LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04

    Martin Hohmann

  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 51/91

    Rechtshilfe - Amtshilfe - Verein - Nutzungsverbot - Flugsport - Ausschluß von der

  • OLG München, 17.07.1992 - 26 U 4505/92
  • LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90

    Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß

  • OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00

    Einstweilige Verfügung auf Zulassung zur Fußballbundesliga: Zulassungsablehnung

  • OLG Hamm, 10.07.2023 - 8 U 95/22

    Pflichtwidrige Vereinsmaßnahme; Schadensersatz; gerichtliche Überprüfung von

  • LG Köln, 09.03.2021 - 33 O 98/20

    Zur Wirksamkeit neugefasster Zulassungskritierien einer Sportorganisation zu den

  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 17/93

    Ausschluss aus der Gewerkschaft - Kandidatur auf einer Betriebsratswahlliste, die

  • KG, 28.11.2018 - 24 U 75/18

    Kontrolle von (Doping)-Verbandsstrafen eines Traberzuchtvereins

  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 8 U 193/00

    Vereinsstrafe - Prüfung durch staatliche Gerichte - Tatsachenfeststellung -

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - U (Kart) 11/20
  • OLG Hamm, 13.10.2021 - 8 U 220/20

    Vereinsstrafgewalt; gerichtliche Überprüfung; Schiedsgericht; Verstoß gegen

  • LG Karlsruhe, 31.07.2009 - 6 O 250/08

    Wohnungsgenossenschaft: Ausschluss eines Mitglieds wegen des Vorwurfs von

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.10.2006 - 4 C 355/06

    Beendigung der Mitgliedschaft in einer Partei aufgrund einer der Parteisatzung

  • AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17

    Vereinsausschluss, Platzverbot, Golfclub, vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen,

  • OLG Dresden, 18.12.2003 - W 350/03

    Keine Erfolgsaussicht gegen eine vom Deutschen Leichtathletikverband gegen einen

  • AG Bonn, 14.02.2022 - 118 C 10/21
  • OLG München, 25.03.1993 - 32 U 6501/92

    Rechtlicher Status der Schiedsgerichte der 'Ökologischen Demokratischen Partei'

  • LG Dortmund, 05.07.2022 - 3 O 490/20

    Ringen, verbandsinterner Rechtsweg, Sportgerichtsbarkeit, Grundsatz der

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2021 - U (Kart) 1/21
  • AG Bochum, 14.08.2014 - 40 C 382/14

    Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners

  • LG Duisburg, 14.07.2009 - 6 O 231/09

    Vorläufige Zulassung eines Fußballvereins zum Spielbetrieb; Anforderungen an die

  • LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
  • LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 139/08
  • LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 158/08

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Feststellung der rechtswidrigen Weigerung der

  • OLG Stuttgart, 28.10.1999 - 19 W 46/99
  • LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13

    Anspruch der Freien Wähler auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie

  • AG Essen, 11.05.2010 - 11 C 549/09

    Enthaltungen als Nein-Stimme haben beim Beschluss über den Ausschluss eines

  • AG Berlin-Neukölln, 17.01.2005 - 70 II 11/04

    Anspruch eines Hausverwalters gegen den Eigentümer auf Zahlung von Wohngeld trotz

  • BGH, 22.09.1987 - KZR 21/86

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft zum Schluss des Geschäftsjahres

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 2 U 18/85

    Wettbewerbsverstoß; Gerichtliche Überprüfung; Vereinsrechtliche

  • OLG München, 10.08.2023 - 29 U 6955/21

    Mitgliedschaftsverhältnis, Ende der Mitgliedschaft, Ermessensspielraum,

  • AG Koblenz, 21.02.2003 - 411 C 367/03
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