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   BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60   

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https://dejure.org/1961,393
BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60 (https://dejure.org/1961,393)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1961 - II ZR 149/60 (https://dejure.org/1961,393)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 (https://dejure.org/1961,393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer Verhinderung an der Unterschrift in einem Vermerk - Ausreichen einer allgemeinen Angabe des Verhinderungsgrundes - Ingangsetzen der Rechtsmittelfrist durch Zustellung eines nicht von allen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 782
  • MDR 1961, 391
  • VersR 1961, 310
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 08.12.1938 - V B 4/38

    Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.

    Die Zustellung ist ein formaler Akt, dessen Wirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht von den Vorstellungen des Zustellungsempfängers abhängig gemacht werden kann (RGZ 159, 25, 27).

  • RG, 05.02.1892 - III 244/91

    §. 286 C. P. O. - Unterschrift des Urteiles

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.
  • RG, 24.04.1917 - III 10/17

    Beschränkbarkeit der Haftung der Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereines

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.
  • RG, 06.05.1904 - II 50/04

    Unterschrift des Urteils.

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.
  • RG, 08.11.1933 - V B 14/33

    Setzt die Zustellung einer Urteilsausfertigung, bei deren Erteilung das Urteil

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    So genügt zum Beispiel der Hinweis, der Richter sei krank, ebenso wie die Begründung, er sei aus dem Senat ausgeschieden, obwohl sich daraus nicht zwingend ergibt, dass er außerstande war, das Urteil zu unterzeichnen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1961 - II ZR 149/60, NJW 1961, 782).

    Da die Feststellung der Verhinderung und des Verhinderungsgrundes im nicht nachprüfbaren pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt, muss der Vermerk lediglich auf einen Umstand hinweisen, welcher einen Verhinderungsgrund darstellen kann (BGH, NJW 1961, 782; BGH, Urteil vom 11. April 1991 - IX ZR 207/90, BGHR ZPO § 315 Abs. 1 Satz 2 Verhinderungsvermerk 1 [Gründe]).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Sind an einem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss zwei qualifizierte elektronische Signaturen der beschließenden Richter angebracht, ist aber die Verhinderung des dritten Richters, seine Unterschrift beizufügen, nicht nach § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO rechtswirksam vermerkt, ist die Entscheidung rechtlich so anzusehen, als hätte sie überhaupt keinen Verhinderungsvermerk enthalten, sondern wäre ohne einen derartigen Vermerk lediglich von zwei der drei mitwirkenden Richter unterschrieben worden (vgl. zu § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO und handschriftlicher Unterschriftsleistung: BGH, Urteil vom 12.01.1961 - II ZR 149/60 -, NJW 1961, 782).

    Es lässt sich auch nicht aus der Stellung oder der Fassung des Vermerks erschließen, wer diesen Vermerk verantwortet (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2013 - 15 A 1096/13 -, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 12.01.1961 - II ZR 149/60 -, NJW 1961, 782; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - 1 StR 495/20 -, juris).

  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Hat der Vorsitzende unter dem Urteil vermerkt, daß ein Richter an der Unterzeichnung des Urteils verhindert sei, und hat er als Grund für die Verhinderung eine Tatsache angegeben, die einen Verhinderungsgrund darstellen kann, so kann allerdings vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden, ob diese Tatsache im einzelnen Fall objektiv einen Verhinderungsgrund dargestellt hat (BGH NJW 1961, 782; vgl. auch BGHSt 28, 194 (195)).
  • BFH, 25.11.2010 - II B 3/10

    Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler

    Liegt diese Angabe --wie hier-- vor, so findet eine Überprüfung, ob der genannte Verhinderungsgrund vorgelegen hat, nicht statt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1961 II ZR 149/60, NJW 1961, 782, und vom 21. Mai 1980 VIII ZR 196/79, NJW 1980, 1849; Lange in HHSp, § 105 FGO Rz 14).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Sie kann allgemein gehalten werden (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 275 Rdn. 46; zu der gleichgelagerten Problematik in § 315 Abs. 1 ZPO vgl. BGH LM ZPO Nr. 5 zu § 315 = NJW 1961, 782).
  • BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vermerk mit dem Wort "zugleich" beginnt und sich unter der Unterschrift des Vorsitzenden befindet (BGH 30. Januar 1984 - II ZR 159/83 - VersR 1984, 287; 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 - VersR 1961, 310; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 315 Rn. 5; Zöller/ Vollkommer aaO; Reichold in Thomas/Putzo aaO; Musielak aaO; Hk-ZPO/Saenger aaO).
  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der

    Eine Nachprüfung, ob der Verhinderungsgrund tatsächlich vorlag, findet nicht statt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 = NJW 1961, 782 unter I 3 und vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 = NJW 1980, 1849 unter II 1 b bb).

    Die von dem Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen gewählte Fassung des Ersetzungsvermerks entspricht dem Gesetz (z.B. BGH, Urteil vom 12. Januar 1961 aaO; Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 315 Rdnr. 1; MünchKomm-Musielak, ZPO, § 170 Rdnr. 4; Wassermann in: AK-ZPO, § 315 Rdnr. 3).

  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Damit war den gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. BGH NJW 1961, 782).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77

    Verhinderung eines Richters bei der Unterschrift - In Lauf setzen einer

    Wenn der dafür berufene Richter den Vermerk nicht unter schreibt, so muß sich wenigstens aus der räumlichen Stellung und/oder der Fassung des Vermerks zweifelsfrei ergeben, daß er von diesem Richter herrührt (vgl. das SenUrt. v. 12.01.61 - II ZR 149/60, LM ZPO § 315 Nr. 5 = NJW 1961, 782).

    Ist danach dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten am 25. Juni 1976 zum Zwecke der Zustellung eine beglaubigte Abschrift übergeben worden, die nur die Unterschriften zweier Richter wiedergab und hinsichtlich des dritten Richters keinen wirksamen Verhinderungsvermerk trug, so hat diese Zustellung wegen des ihr damit anhaftenden Mangels die einmonatige Berufungsfrist nicht in Lauf gesetzt (vgl. auch insoweit das SenUrt. v. 12.01.61 - II ZR 149/60, sowie den Beschl. v. 15.04.70 - VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623).

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).
  • BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72

    Rechtsmittel

  • BFH, 23.02.1999 - VII S 26/98

    Urteilsgründe - Richterunterschrift - Berichtigungsbeschluß - Prozeßkostenhilfe -

  • OLG München, 08.03.2001 - 1 U 4646/00

    Amtspflichtverletzung; Grundstückskauf; Notarhaftung; Mitverschulden;

  • BGH, 21.10.1998 - IV ZB 15/98

    Lauf der Berufungsfrist für den Nebenintervenienten

  • BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95

    Beamtenrecht: Urteilsabfassung im Disziplinarverfahren, Unterschiedliche

  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 218/85

    Voraussetzungen der Revision bei mehrmaliger Einlegung derselben

  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73

    Nachvollziehbare umfassende Änderung der Urteilsgründe - Ersetzung der

  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 28/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 15 A 1096/13

    Beitragserhebung bei Beschränkung der von der Erschließungsanlage ausgehenden

  • BGH, 11.04.1991 - IX ZR 207/90

    Ausreichender Verhinderungsgrund für das Fehlen der Unterschrift des dritten

  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision -

  • OLG München, 11.05.1989 - 29 U 5919/88
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85

    Einfluss einer Unterschriftsersetzung eines Richters auf den Beginn der

  • BVerwG, 10.11.1981 - 9 CB 836.81

    Geltendmachung der Gründe für die Zulassung einer Revision in der

  • OLG Frankfurt, 20.03.1979 - 22 U 248/77
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 10/74

    Zustellung eines Urteils in abgkürzter Form durch Übergabe einer beglaubigten

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