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   BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61   

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https://dejure.org/1964,105
BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61 (https://dejure.org/1964,105)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1964 - II ZR 153/61 (https://dejure.org/1964,105)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1964 - II ZR 153/61 (https://dejure.org/1964,105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 327
  • NJW 1964, 1899
  • MDR 1964, 654
  • VersR 1964, 709
  • DB 1964, 987
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55

    Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der

    Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
    Er kann diesen negativen Beweis aber praktisch nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt von selbst ergebenden Möglichkeiten ausräumt und alsdann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH VersR 1956, 471; 1960, 1033).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
    Zur Selbstanzeige war die Klägerin aber nicht verpflichtet (BGHSt 7, 112, 117).
  • BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
    Demgemäß muß auch das Verschulden des Versicherten die Verletzung der Verhaltensnorm mit umfassen, wenn es im Sinne des § 6 AHB rechtlich erheblich sein soll (BGH VersR 1958, 389).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Zudem ergäbe sich bei Durchführung eines solchen Prozesses ein Interessenwiderstreit insofern, als die versicherten Personen zunächst mit dem Versicherer gegen den Versicherungsnehmer zusammenarbeiten müssten, im Falle ihres Unterliegens dann aber gezwungen wären, in einem weiteren Rechtsstreit ihre Interessen gegen den Versicherer wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327 unter I zur Missbräuchlichkeit der Berufung auf den Ausschluss der Klagebefugnis eines mitversicherten Betriebsangehörigen; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85, r+s 1987, 155 unter 3 b, [juris Rn. 15 und 17]; vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823 unter II 1, [juris Rn. 21]).

    (a) Allerdings wird in der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 1964 gerade der Umstand, dass der Anspruchsinhaber im Falle der Erfolglosigkeit seines Vorgehens gegen den allein klagebefugten Versicherungsnehmer keine Möglichkeit hätte, seinen Versicherungsanspruch gegen den Versicherer durchzusetzen, als "vollends unerträgliche" Folge des Ausschlusses der Klagebefugnis des Versicherten gesehen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327 unter I, juris Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Es handelt sich insoweit um einen Ausnahmetatbestand zu der nach § 28 Abs. 2 VVG begründeten vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers Das Vorliegen der Kausalität zu Gunsten des Versicherers wird dabei widerleglich vermutet und die Beweislast für das Nichtvorliegen der Kausalität trifft den Versicherungsnehmer, d. h. er muss einen Kausalitätsgegenbeweis führen (vgl. BGH, VersR 2001, 756 (757); BGHZ 41, 327 (336 f); MünchKomm(VVG)-Wandt, aaO., § 28 VVG, Rdn. 266).
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Bei Schädigungen, die nur bei Gelegenheit betrieblicher Verrichtungen verursacht werden, fehlt es hingegen an der zweiten Voraussetzung, nämlich am inneren ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb (vgl. etwa BGH 4. Mai 1964 - II ZR 153/61 - zu II der Gründe, BGHZ 41, 327) .
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