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   BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88   

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https://dejure.org/1988,2123
BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88 (https://dejure.org/1988,2123)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1988 - II ZR 153/88 (https://dejure.org/1988,2123)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - II ZR 153/88 (https://dejure.org/1988,2123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehenbleiben einer Versorgungsanwartschaft bei Beendigung des Dienstverhältnisses - Berechnung der Höhe von Anwartschaftsrechten auf Versorgungsbezügen - Verschlechterung von Bemessungsregelungen durch vertragliche Vereinbarungen - Unverfallbarkeit der Anwartschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2
    Dynamisierung einer Anwartschaft aufgrund einer Versorgungszusage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 677
  • MDR 1989, 428
  • DB 1989, 1332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Eine ergänzende Vertragsauslegung entfällt aber dann, wenn sie den Vertrag entgegen dem darin zum Ausdruck gekommenen tatsächlichen Parteiwillen inhaltlich abändern würde (vgl. BGHZ 9, 273, 278 f; 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 77).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Eine ergänzende Vertragsauslegung entfällt aber dann, wenn sie den Vertrag entgegen dem darin zum Ausdruck gekommenen tatsächlichen Parteiwillen inhaltlich abändern würde (vgl. BGHZ 9, 273, 278 f; 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 77).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Eine ergänzende Vertragsauslegung entfällt aber dann, wenn sie den Vertrag entgegen dem darin zum Ausdruck gekommenen tatsächlichen Parteiwillen inhaltlich abändern würde (vgl. BGHZ 9, 273, 278 f; 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 77).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Von einer dem Vertrage kraft Richterrechts immanenten Unverfallbarkeit der Anwartschaft sind die Vertragspartner, als sie die Versorgungsabrede trafen und ergänzten, - entgegen der Ansicht der Revision ebenfalls nicht ausgegangen; denn das Bundesarbeitsgericht hat die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft erstmals im Urteil vom 10. März 1972 (3 AZR 278/71; WM 1972, 1133) für Fälle angenommen, in denen das Dienstverhältnis nach diesem Zeitpunkt endete und bis dahin mehr als 20 Jahre bestanden hatte.
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Eine ergänzende Vertragsauslegung entfällt aber dann, wenn sie den Vertrag entgegen dem darin zum Ausdruck gekommenen tatsächlichen Parteiwillen inhaltlich abändern würde (vgl. BGHZ 9, 273, 278 f; 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 77).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
    Einer ergänzenden Auslegung stände allerdings nicht entgegen, daß die Lücke nicht von Anfang an bestanden, sondern sich erst nachträglich dadurch ergeben hat, daß aus der zunächst verfallbaren Anwartschaft aufgrund einer späteren, in das Vertragsverhältnis eingreifenden gesetzlichen Regelung eine unverfallbare geworden ist (vgl. BGHZ 84, 1, 7) [BGH 29.04.1982 - III ZR 154/80].
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