Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Offenlegung der vor dem Beitritt eines Anlegers zu geschlossenem Immobilienfonds einem Gründungsgesellschafter gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Gründungskommanditisten bei Verletzung seiner Offenlegungspflichten im Emissionsprospekt

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 276 Abs. 1 Fb; HGB § 161 Abs. 1
    Offenlegung von Sondervorteilen im Emissionsprospekt eines Immobilienfonds

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 276 Abs. 1 Fb; HGB § 161 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds gewährte Sondervorteile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlagen - Offenlegungspflichten bei geschlossenen Immobilienfonds

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Offenlegung der einem Gründungsgesellschafter gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Offenlegung der einem Gründungsgesellschafter vor dem Beitritt eines Anlegers zu geschlossenem Immobilienfonds gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276 Abs. 1; HGB § 161 Abs. 1
    Offenlegung der einem Gründungsgesellschafter vor dem Beitritt eines Anlegers zu geschlossenem Immobilienfonds gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 365 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1054
  • ZIP 2003, 996
  • WM 2003, 1086
  • WM 2003, 1087
  • BB 2003, 1246
  • DB 2003, 1382



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Wird zitiert von ... (90)  

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07  

    Gesellschaftsrecht - Beteiligung an Filmfond

    Da ein Prospekt wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär-GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, offen zu legen hat (vgl. BGHZ 79, 337, 345; Urteile vom 14. Januar 1985 - II ZR 41/84 - WM 1985, 533, 534; vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - NJW 1995, 130; vom 7. April 2003 - II ZR 160/02 - NJW-RR 2003, 1054, 1055; vgl. auch allgemein Urteil vom 4. März 1987 - IVa ZR 122/85 - WM 1987, 495, 497), hätten auch diese Verbindungen angesprochen werden müssen.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02  

    Anspruch des stillen Gesellschafters auf Einlagenrückgewähr

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muß über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGHZ 79, 337, 344; Urt. v. 7. April 2003 - II ZR 160/02, WM 2003, 1087, 1088).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03  

    Immobilienanlagen - Aufklärungspflichten bei Kapitalanlagemodellen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muß über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGHZ 79, 337, 344; Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 280/98, ZIP 2000, 1296, 1297; v. 7. April 2003 - II ZR 160/02, WM 2003, 1086, 1088; v. 7. Juli 2003 - II ZR 18/01, ZIP 2003, 1536, 1537; v. 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707).
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