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   BGH, 12.10.1998 - II ZR 164/97   

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https://dejure.org/1998,1707
BGH, 12.10.1998 - II ZR 164/97 (https://dejure.org/1998,1707)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1998 - II ZR 164/97 (https://dejure.org/1998,1707)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - II ZR 164/97 (https://dejure.org/1998,1707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 143
  • ZIP 1999, 84
  • MDR 1999, 183
  • NZG 1999, 69
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Der Richter darf auch im Zivilverfahren von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur dann absehen, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache bereits erwiesen ist; bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten; es muß jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, daß der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte (BVerfG NJW 1993, 254 unter 1 b; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1998 - II ZR 164/97 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Beweisantrag, Ablehnung 20).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Das Berufungsgericht hat die Vernehmung des Fahrers Ho. aufgrund einer unzulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung, diejenige der übrigen benannten Zeugen ohne Begründung zu Unrecht für entbehrlich gehalten (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1998 - II ZR 164/97, ZIP 1999, 84).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 121/02

    Anforderungen an die rechtliche Qualität von Sacheinlagen; Bewertung eines

    Selbst wenn man - nunmehr zugunsten des Klägers - unterstellt, daß das Nutzungsrecht hinsichtlich der Halle 2 im Gutachten F. kraß überbewertet wurde, so hätte eine solche nachträglich offenbar gewordene Überbewertung der Sacheinlage nicht zur Unwirksamkeit der Sacheinlageverbindlichkeit, sondern nur zu einer - allerdings verjährten - Differenzhaftung des Beklagten nach § 9 GmbHG führen können (vgl. BT-Drucks. 8/1347, S. 35; vgl. auch inzidenter: Sen.Urt. v. 12. Oktober 1999 - II ZR 164/97, ZIP 1999, 84).
  • BGH, 09.10.2001 - X ZR 153/99

    Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit

    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß der Kläger insoweit keine zulässigen Beweismittel angeboten habe, stellt letztlich eine unzulässige, mit § 286 Abs. 1 ZPO nicht zu vereinbarende vorweggenommene Beweiswürdigung dar (dazu BGH, Urt. v. 12.10.1998 - II ZR 164/97, NJW 1999, 143).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 202/98

    Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Verbürgung von

    Das Berufungsgericht hat die Vernehmung des Fahrers Ho. und der übrigen Zeugen aufgrund einer unzulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung zu Unrecht für entbehrlich gehalten (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1998 - II ZR 164/97, ZIP 1999, 84).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02

    Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei

    Sie ist nur ausnahmsweise zu bejahen, wenn etwa nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die vom Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern könnte (BVerfG, NJW 1993, 154, 155; BGH, NJW 1951, 481, 482; DRiZ 1962, 167, 168; MDR 1983, 505; BGHZ 53, 245, 258f.=NJW 1970, 946, 949, 950 - Anastasia; NJW 1999, 143; NJW 1998, 2673, 2674; NJW 2000, 3718, 3720; NJW-RR 2002, 1433, 1435; BVerwG, NJW 1968, 1441; vgl. ferner Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 10 a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284, Rdn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. (1996), § 284, Rdn. 51).
  • OLG München, 19.10.2016 - 3 U 644/16

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht aufgrund unterbliebener Vernehmung eines

    Damit hat das Erstgericht, ausgehend von der wahrscheinlichen Erfolglosigkeit der diesbezüglichen Beweisaufnahme, verfahrensfehlerhaft (BGH NJW 1999, 143) die Beweiswürdigung vorweggenommen.
  • OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Soweit das landgerichtliche Urteil dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Zeugen zu den behaupteten Tatsachen über den Inhalt von Vereinbarungen keine Angaben machen können, so stellt dies eine unzulässige antizipierte Beweiswürdigung dar (vgl. BGH- NJW 1999, 143; BGH- NJW 1993, 254).
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