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   BGH, 29.06.1981 - II ZR 165/80   

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https://dejure.org/1981,2023
BGH, 29.06.1981 - II ZR 165/80 (https://dejure.org/1981,2023)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1981 - II ZR 165/80 (https://dejure.org/1981,2023)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1981 - II ZR 165/80 (https://dejure.org/1981,2023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters auf Herausgabe der der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Gegenstände im Zeitpunkt des Ausscheidens - Zurückbehaltungsrecht der Gesellschaft bei Ausgleichsschuldung durch Gesellschafter - Anforderungen an Durchsetzung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2802
  • MDR 1982, 119
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 70/80

    Einstellung von Zahlungsansprüchen als unselbständige Rechnungsposten in die

    Auszug aus BGH, 29.06.1981 - II ZR 165/80
    Das beruht aber auf dem Gedanken, daß es mit Treu und Glauben nicht im Einklang steht, vorab Auszahlungen zu verlangen, die später möglicherweise wieder zurückgewährt werden müssen (vgl. zuletzt Urt. v. 9. März 1981 - II ZR 70/80 = WM 1981, 487 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Teilweise wird der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als maßgebend erachtet, teilweise der Zeitpunkt der Feststellung der Abschichtungsbilanz (vgl. Ulmer, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, 2. Aufl., § 738 Rdn. 15; Stötter, BB 1977, 1219; vgl. auch BGH, Urt. v. 29. Juni 1981 - II ZR 165/80, WM 1981, 1126; zu § 740 BGB vgl. BGH, Urt. v. 4. November 1979 - II ZR 245/78, WM 1980, 212, 213).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Es kann dahinstehen, ob ein derartiges Zurückbehaltungsrecht in Anwendung der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1981 - II ZR 165/80 = NJW 1981, 2002 entwickelten Rechtsgrundsätze anzuerkennen ist.
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Ebenso wie bei dem Ausscheiden aus der Gesellschaft (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 29. Juni 1981 - II ZR 165/80, NJW 1981, 2802) muß sich ein Gesellschafter, der einen Rückgewähranspruch nach § 732 BGB geltend macht, ein Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten lassen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß noch Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der (Liquidations-)Gesellschaft bestehen (Sen.Urt. v. 29. Juni 1981, aaO; vgl. ferner MünchKomm/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 732 Rdn. 3).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 18/92

    Zum Abzug von Zinsen für Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft bei Aufgabe des

    Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen, sind ihm diese bei Liquidation der Gesellschaft zurückzugeben (§ 732 BGB, §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB und dazu Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Juni 1981 II ZR 165/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1981, 2802).
  • BGH, 18.10.1985 - V ZR 82/84

    Zurückbehaltungsrecht bei noch nicht fälligen Gegenforderungen

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 29. Juni 1981, II ZR 165/80, NJW 1981, 2802) ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht bei noch nicht fälliger Gegenforderung möglich ist, handelt es sich um den Sonderfall eines gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruchs, der schon mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dessen genaue Höhe sich aber erst durch eine kurz bevorstehende Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz ermitteln läßt.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 U 38/09

    Werklohnansprüche einer Subunternehmerin für Errichtung eines Sportstadions

    Eine vom 2. Zivilsenat des BGH gesehene Ausnahme (BGH vom 29.6.1981, II ZR 165/80 - MDR 1982, 119) ist auf eine gesellschaftsrechtliche Sondersituation beschränkt worden.
  • OLG Oldenburg, 06.12.1995 - 2 U 162/95

    Mieter; Gebäudefeuerversicherung; Wegnahmerecht; Mietverhältnis; Schadensfall

    Eine besondere Sachlage, die nach § 242 BGB ein Abweichen hiervon angezeigt erscheinen lassen könnte (vgl. BGH NJW 1981, 2802; einschränkend BGH NJW-RR 1986, 543), lag nicht vor.
  • FG München, 26.11.1998 - 15 K 2837/91

    Bildung einer Rückstellung für eine Entfernungs- oder

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Der BGH hat nur ausnahmsweise ein "vorläufiges" Zurückbehaltungsrecht der Gesellschaft gegenüber einen Herausgabeanspruch des ausscheidenden Gesellschafters angenommen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine noch zu erstellende Abschichtungsbilanz zu einem Ausgleichsanspruch gegen den Gesellschafter führt ( BGH NJW 81, 2802) oder Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bestehen ( BGH NJW 98, 1551, 1552).
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