Rechtsprechung
BGH, 19.02.2013 - II ZR 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 33 Abs. 1
- openjur.de
§ 33 Abs. 1 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 BGB
Vereinsrecht: Auflösung der Ruderabteilung eines Sportvereins als Verstoß gegen die vereinsrechtliche Treuepflicht - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragen zur körperlichen Ertüchtigung und Förderung der Zusammengehörigkeit der Mitglieder eines Sportvereins durch sorgfältige Pflege des Sports als Vereinszweck i.R.d. Unterhaltung einer Abteilung (hier: Rudern)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verstoß gegen Zweck eines Sportvereins durch Auflösung der Abteilung für eine bestimmte Sportart
- rewis.io
Vereinsrecht: Auflösung der Ruderabteilung eines Sportvereins als Verstoß gegen die vereinsrechtliche Treuepflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 33 Abs. 1 S. 2
Beitragen zur körperlichen Ertüchtigung und Förderung der Zusammengehörigkeit der Mitglieder eines Sportvereins durch sorgfältige Pflege des Sports als Vereinszweck i.R.d. Unterhaltung einer Abteilung (hier: Rudern) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinsrecht - Auflösung einer Abteilung: Kein Verstoß gegen die Treuepflicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auflösung, Gesellschaftsrecht, Satzungsänderung, Satzungszweck, Treuepflicht, Vereinsvorstand
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auflösung einer Abteilung verstößt im Regelfall nicht gegen vereinsrechtliche Treuepflicht
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.06.2010 - 31 O 503/08
- LG Berlin, 31.12.2010 - 31 O 503/08
- KG, 16.06.2011 - 1 U 33/10
- BGH, 19.02.2013 - II ZR 169/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 604
- ZIP 2013, 875
- MDR 2013, 607
- WM 2013, 767
- SpuRt 2014, 202
- NZG 2013, 466
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - II ZR 169/11
Aufgrund der Ausgestaltung der Satzung des Klägers ist die Beklagte zwar nicht Mitglied des Klägers, stellt aber - wie der Senat in einem vorangegangenen Rechtsstreit der Parteien ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 49 ff.) - eine Untergliederung des Klägers ("Abteilung") in der Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins dar.Anders könne es zu beurteilen sein, wenn mit dem Verkauf des Grundstücks der Hintergedanke verfolgt würde, die Ruderabteilung "auf kaltem Wege" zu liquidieren (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 27, 46, 61, 70).
Denn nach dem Urteil des Senats vom 2. Juli 2007 ist es mit dem in Angelegenheiten des Gesamtvereins bestehenden Weisungsrecht des Klägers unvereinbar, der Beklagten, die nur ihre eigenen Belange selbst regeln darf, die Befugnis zuzuerkennen, Beschlüsse des ihr übergeordneten Klägers inhaltlich zu beanstanden (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 61).
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 2. Juli 2007 ausgeführt (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 70).
Zwar heißt es im Urteil des Senats vom 2. Juli 2007, der Kläger habe den Mitgliedern der Beklagten auf andere Weise Zugang zu einem Gewässer zu bieten (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 46).
- OLG Nürnberg, 17.11.2015 - 12 W 2249/15
Änderung des Vereinszwecks
die Beeinflussung des Vereinszwecks, durch sorgfältige Pflege des Sports zur körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen sowie durch den Sport Zusammengehörigkeit unter seinen Mitgliedern zu fördern, durch den Umstand, dass der Verein zur Ausübung einer bestimmten Sportart (hier: Rudern) eine entsprechende Abteilung nicht weiterhin unterhält (BGH, Urteil vom 19.02.2013 - II ZR 169/11, NJW-RR 2013, 604),. - OLG Nürnberg, 05.10.2022 - 12 W 2303/22
Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks
- die Beeinflussung des Vereinszwecks, durch sorgfältige Pflege des Sports zur körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen sowie durch den Sport Zusammengehörigkeit unter seinen Mitgliedern zu fördern, durch den Umstand, dass der Verein zur Ausübung einer bestimmten Sportart (hier: Rudern) eine entsprechende Abteilung nicht weiterhin unterhält (BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - II ZR 169/11, NJW-RR 2013, 604),.