Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1461
BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Bewertung einer Verlängerungsklausel des Dienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 166
  • ZIP 1980, 896
  • MDR 1981, 28
  • DB 1980, 1984
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und

    Auszug aus BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79
    Ob damit die Frist schon angelaufen war, binnen deren nach § 626 BGB hätte gekündigt werden müssen, mag vielleicht zweifelhaft sein, weil sich mit der Revisionsbeantwortung die Ansicht vertreten läßt, bei einem so schwer zuverlässig zu beurteilenden Sachverhalt müsse dem Aufsichtsrat - auch im Interesse des Betroffenen - zunächst etwas Zeit zugebilligt werden, um die tatsächlichen Vorfälle wertend zu überprüfen und alsdann erneut zusammenzutreten (vgl. SenUrt. v. 24.11.75 - II ZR 104/73, LM BGB § 626 Nr. 18 = NJW 1976, 797).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Diese Ermittlungen dürfen zwar nicht hinausgezögert werden (BGH 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - BGHZ 80, 69; KR-Fischermeier aaO § 626 BGB Rn. 319, 321).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Es muss deutlich sein, ob der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht Gebrauch macht, sodass auch Terminschwierigkeiten in Kauf genommen werden müssen, die sich generell aus der starken zeitlichen Inanspruchnahme von mit der Ermittlung beauftragten Personen oder des Geschäftsführers ergeben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.05.1980, Az. II ZR 169/79, in NJW 1981, 166 bis 167).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Ist über eine Kündigung nach dem Gesellschaftsvertrag von der Gesellschafterversammlung ein Beschluß zu fassen, so kommt es für den Beginn der Ausschlußfrist grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die ordnungsgemäß einberufene und zusammengetretene Gesellschafterversammlung in Kenntnis gesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - NJW 1981, 166 für einen Aufsichtsrat; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 90; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 246, m.w.N.; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 626 Rz 228).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH

    Wenn nämlich die Mitgesellschafterin SB des Kl., die aus eigenem Recht und als Vertreterin der dritten Gesellschafterin die Entschließungen in der Gesellschafterversammlung bei Angelegenheiten, bei denen der Kl. von der Stimmabgabe ausgeschlossen war (vgl. dazu Nachw. bei Goette, a. a. O., § 8 Rdnr. 46) allein treffen konnte, hinreichende Kenntnis über das Verhalten des Kl. hatte, so begann die Frist zu laufen (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1996, II ZR 114/95, DStR 1996, 676, 677 mit Hinweis auf Urt. v. 19.5.1980, II ZR 169/79, ZIP 1980, 896 f.).
  • KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02

    Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines

    Aber auch bei einem schwer zuverlässig zu beurteilenden Sachverhalt müssen erforderlich erscheinende Nachprüfungsmaßnahmen zügig durchgeführt werde, wenn die Kündigungsfrist gewahrt werden soll (vgl. BGH NJW 1981, 166).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Schließlich ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - (DB 1980, 1984) nichts anderes, weil in diesem Fall nicht auf die Kenntnis eines einzelnen Mitglieds des Vorstandes, sondern auf die Kenntnis der für die außerordentliche Kündigung maßgeblichen Tatsachen durch den gesamten Aufsichtsrat eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit abzustellen war.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14

    Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer

    Erforderlich erscheinende Nach prüfungen und Anhörungen Betroffener durch das kündigungsberechtigte Gremium müssen sehr zügig durchgeführt werden, damit die - durch die Ermittlungen bereits bereits hinausgeschobene - Kündigungsfrist gewahrt bleibt (vgl. BGH, NJW 1981, 166 unter I 1. a)).

    Dass mit Blick auf den Zweck der Zwei-Wochen-Frist (vorstehend 2.3.1.1.) überwiegend die Ansicht vertreten wird, bei schwer zu beurteilenden Sachverhalten müsse dem Aufsichtsrat bzw. hier dem Verwaltungsrat Zeit zugebilligt werden, um die in Rede stehenden Fragen wertend selbst zu prüfen oder auch sachverständig prüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1981, 166 unter I 1. a)), kann für die Beklagte (VR) nicht bedeuten, sich hinsichtlich des Beginns der Zweiwochenfrist quasi unbesehen damit begnügen zu dürfen, dass die beauftragte WP-Gesellschaft für ihre Tätigkeit eben fünf bis sechs Monate aufgewandt habe und erst der (schriftliche) Bericht dem Verwaltungsrat ein hinreichend klares Bild habe vermitteln können.

  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Denn der Vorsitzende hat angesichts seiner gemeinsam mit dem Kläger vorgenommenen Bemühungen um Aufklärung der Vorwürfe keine pflichtwidrige Verzögerung bei der Einberufung des Verwaltungsrates bewirkt, die allenfalls die Frist zu einem früheren Zeitpunkt hätte beginnen lassen können (Sen.Urt. v. 19. Mai 1980 - II ZR 169/79, ZIP 1980, 896, 897).
  • OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89

    Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung

    Die in BGH, Urt. v. 19. Mai 1980 - II ZR 169/79, LM AktG § 84 Nr. 4 geäußerten Zweifel, ob die Kenntnis eines Mitglieds des zur Kündigung berufenen Organs genüge, teilt der Senat nicht.
  • LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche

  • OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14

    GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters

  • LAG Hamm, 01.10.1998 - 8 Sa 969/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung; Fristlose

  • BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83

    Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht