Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Haftungsfreistellung eines Vereinsmitglieds auch bei Tod, Nachlasserschöpfung und Haftungbeschränkung der Erben auf Nachlass
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzungen der Pflicht eines Vereins zur Freistellung eines Mitglieds von der Haftung gegenüber Dritten
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 670, 27 Abs. 3, 254 Bb
Pflicht des Vereins zur Freistellung von Haftung gegenüber Dritten bei leichter Fahrlässigkeit bei Durchführung satzungsmäßiger Aufgaben - NWB SteuerXpert START
- Prof. Dr. Lorenz
Haftungsfreistellungsanspruch von Vereinsmitgliedern gegenüber dem Verein analog §§ 670, 27 III BGB bei unentgeltlicher Tätigkeit, Einfluß des Mitverschuldens (§ 254 BGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 670 § 27 Abs. 3 § 254
Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber Dritten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht - Haftungsfreistellungspflicht des Vereins gegenüber Mitglied
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftungsfreistellung eines Vereinsmitglieds auch bei Tod, Nachlasserschöpfung und Haftungbeschränkung der Erben auf Nachlass
Kurzfassungen/Presse
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Ein Verein haftet für seine Mitglieder
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.2.2005)
Wann haftet ein Verein oder sein Mitglied für Schäden?
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 981
- ZIP 2005, 345
- MDR 2005, 629
- VersR 2005, 1088
- WM 2005, 382
- DB 2005, 768
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Immobilienanlagen - Unsichere Rechtslage: Wann beginnt Verjährungsfrist?
(b) Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, WM 2005, 382, 384;… MünchKomm/Grothe, BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 28; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07
Immobilienanlagen - Mahnbescheid: "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens"
(2) Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, WM 2005, 382, 384;… MünchKomm/Grothe, BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 28; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07
Bankrecht - Bank muss Anschrift des Bürgen prüfen!
aa) Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, WM 2005, 382, 384;… MünchKomm/Grothe, BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 28; jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Schleswig, 24.09.2009 - 11 U 156/08
Versicherungsrecht - Haftungsprivileg des Vereinsmitglieds; Feuerversicherung
Es hat sodann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2005, 981 ff) Bezug genommen, wonach Vereinsmitglieder, die Dritten gegenüber aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung bei unentgeltlichen, gefahrgeneigten Vereinstätigkeiten haften müssen, gegen den Verein einen Freistellungsanspruch hätten.Grob fahrlässig ist nach der Rechtsprechung ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive, in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BGHZ 10, 14, 16; BGHZ 89, 153, 161; BGH NJW 2005, 981 Rn. 16).
aa) Ein Verein hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 981; m. w. N.) seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Zur Begründung dieser Haftungsfreistellung wird in der Rechtsprechung teils auf eine entsprechende Anwendung des § 670 BGB (Aufwendungsersatz für unentgeltlich tätige Beauftragte) abgestellt, teils auf den im Arbeitsrecht entwickelten Grundsatz der Risikozurechnung bei Tätigkeit in fremdem Interesse ("gefahrgeneigte Arbeit" BGH NJW 2005, 981).
Im Rahmen des Auftragsrechts besteht heute trotz unterschiedlicher dogmatischer Begründung Einmütigkeit darüber, dass der Beauftragte in aller Regel nicht mit dem vollen Risiko der im Interesse des Geschäftsherrn ausgeübten Tätigkeit belastet werden darf und ihm deshalb ein Anspruch auf Ersatz oder Freistellung von solchen Nachteilen zustehen kann, die er bei der Durchführung des Auftrags unfreiwillig erleidet (siehe zur Rechtslage BGH NJW 2005, 981 ff, Rn. 10, zitiert nach Juris m. w. N.).
- BGH, 13.07.2010 - XI ZR 57/08
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall
Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, WM 2005, 382, 384; Senatsurteil vom 23. September 2008 - XI ZR 253/07, WM 2008, 2158, Tz. 34, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung
Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, WM 2005, 382, 384; Senatsurteil vom 23. September 2008 - XI ZR 253/07, WM 2008, 2158, Tz. 34, jeweils mwN). - BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04
Insolvenzrecht - Aushändigung eines Merkblatts zur Wohlverhaltensperiode
Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung (BGHZ 10, 12, 16; 89, 153, 161;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991, aaO;… v. 29. September 1992, aaO; v. 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, NJW 2005, 981, 982;… ebenso etwa MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 45). - BGH, 27.09.2007 - IX ZB 243/06
Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung: Grobe Fahrlässigkeit?
Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung (BGHZ 10, 12, 16; 89, 153, 161; BGH, Urt. v. 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, ZIP 2005, 345, 347; Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, ZVI 2006, 258, 259). - BGH, 15.11.2011 - II ZR 304/09
Schadensrecht - Keine Haftungsprivilegierung des Vereinsmitglieds
a) Wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, schließt grob fahrlässiges Handeln eine Haftungsprivilegierung des Beklagten gegenüber dem Verein auch bei unentgeltlicher Tätigkeit aus (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1983 - II ZR 252/82, BGHZ 89, 153, 160; Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, ZIP 2005, 345, 346).Ob ein vorwerfbares Handeln als grob fahrlässig zu bewerten ist, ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1983 - II ZR 252/82, BGHZ 89, 153, 160 f.; Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, ZIP 2005, 345, 347).
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05
Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Tatsachengerichte alle Umstände ordnungsgemäß festgestellt, bei der Abwägung verwertet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen haben (BAG 19. März 1992 - 8 AZR 370/91 - EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 26; BGH 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03 - NJW 2005, 981). - BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07
Bauvertrag - Rückzahlung des Mangelbeseitigungskostenvorschusses: Verjährung?
- OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
Telekom unterliegt mit 112 Mio. EUR Schadenersatzklage
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Insolvenz eines personalistisch strukrurierten eingetragenen Vereins, der sich …
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07
Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage
- BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09
Bankrecht - Unerlaubte Handlung bei aussichtslosen Börsentermingeschäften
- OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 U 104/05
Versicherungsrecht - Einstandspflicht der Gebäudeversicherung bei Fahrlässigkeit
- OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06
Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung …
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11
Schadensrecht - Amtshaftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09
Versicherungen - Wohnungsbrand durch Schmalztopf des Mieters
- OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 24 U 95/07
Mietrecht - Beschränkung der Schadensersatzansprüche wegen Verzugs mit Übergabe?
- OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
Baustoffe - Lieferung von mangelhaften Dachziegeln: Neuverlegung geschuldet?
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
- OLG Frankfurt, 23.09.2005 - 15 U 210/04
Luftkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für durch einen alkoholisierten …
- OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz
- OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
Immobilien - Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. Wohnfläche
- KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07
Wohnungseigentum - Regelungen über die zulässige Nutzung
- OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 4 U 64/07
Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls aus einer …
- OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § …
- LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
Wohnungseigentum - Voraussetzungen für Auferlegung der Kosten auf den Verwalter
- LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09
Versicherungsrecht - Kürzungsquote bei Frostschäden
- OLG München, 12.10.2006 - 14 U 789/05
Versicherungsrecht - Heizungsfrostschaden
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 B 09.630
Unterschiedsbetrag des Familienzuschlags; Verjährung; Anspruchsentstehung; …
- LG Duisburg, 24.03.2010 - 11 O 58/09
- LG Bonn, 01.02.2011 - 7 O 146/10
