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   BGH, 05.06.1989 - II ZR 172/88   

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https://dejure.org/1989,2156
BGH, 05.06.1989 - II ZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2156)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1989 - II ZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2156)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1989 - II ZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bildung von Rückstellungen in der Jahresbilanz für ungewisse Verbindlichkeiten - Ausgleichspflichtigkeit aufgrund eines Organschaftsvertrages und Ergebnisabführungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Ausgleich eines Jahresfehlbetrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG 1965 a.F. §§ 152 Abs. 7, 302 Abs. 1
    Handelsvertreterforderungen gegen Veräußerer eines Geschäftsbetriebs: Verpflichtung der übernehmenden Gesellschaft zur Bildung von Rückstellungen wegen Vorliegens ungewisser Verbindlichkeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1198
  • ZIP 1989, 1324
  • MDR 1990, 28
  • BB 1989, 1518
  • DB 1989, 1863
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    a) Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen zu bilden (§ 5 Abs. 1 EStG i. V. m. § 152 Abs. 7 Satz 2 AktG 1965 a. F., jetzt § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB n. F.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600, m. w. N.; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. Juni 1989 II ZR 172/88, BB 1989, 1518, Der Betrieb - DB - 1989, 1863, m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2003 - II ZR 229/02

    Erforderlichkeit der Erstattung von Auszahlungen zur Gläubigerbefriedigung;

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Bilanzierungspflichtige bei sorgfältiger Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände eine Rückstellungspflicht nicht verneinen durfte (vgl. Sen.Urt. v. 5. Juni 1989 - II ZR 172/88, ZIP 1989, 1324 f.).
  • BFH, 05.04.1995 - I R 156/93

    Ergebnisabführungsvertrag

    Mit Beendigung des EAV gehen allerdings Ansprüche des Organträgers auf Gewinnabführung und Ansprüche der Organgesellschaft auf Verlustübernahme für die Dauer der Geltung des EAV nicht unter (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juni 1989 II ZR 172/88, Betriebs-Berater --BB-- 1989, 1518).

    Der BGH hat für den Fall einer Verlustübernahme eine Änderung der Handelsbilanz nicht für geboten gehalten (vgl. BGH in BB 1989, 1518).

    Da nach dem EAV der Gewinn abzuführen ist, der unter Außerachtlassung der Ergebnisabführungsverpflichtung nach Handelsrecht in der Handelsbilanz der Organgesellschaft auszuweisen ist (vgl. Scholz, GmbH-Gesetz , 8.Aufl., Anhang Konzern, Rdnr. 331; Würdinger in Großkommentar zum Aktiengesetz , § 291 Anm. 35; BFH-Urteil vom 18. Oktober 1967 I 262/63, BFHE 90, 370, BStBl II 1968, 105; vgl. auch Sachverhalt BGH in BB 1989, 1518), setzt die Aktivierung einer Forderung auf EAV voraus, daß das Betriebsprüfungsmehrergebnis auf den steuerlich gleichermaßen gemäß § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verbindlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruht.

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    es gegebenenfalls tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Wertungen bedarf (BGH BB 1989, 1518 f).

    Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Klage anhängig gemacht worden ist, weil spätestens von diesem Zeitpunkt an mit der Durchsetzung der geltend gemachten Forderung gerechnet werden muss (BGH BB 1989, 1518 f.).

    Bei einem schwebenden Zivilprozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu bilden, die sich in ihrer Höhe nach den entstandenen und noch zu erwartenden Kosten der jeweils angerufenen Instanz am Bilanzstichtag richtet (BFH, DB 1996, 1499 ff., BGH, BB 1989, 1518 f., Hoyos/Ring, a.a.O., § 249 Rn. 100 "Prozesskosten").

  • BGH, 01.07.2014 - II ZB 29/12

    Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Bilanzierungspflichtige bei sorgfältiger Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände eine Rückstellungspflicht nicht verneinen durfte (BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - II ZR 172/88, ZIP 1989, 1324, 1325).
  • OLG Schleswig, 29.09.2021 - 9 U 11/21

    Überschuldung bei kurzem rechnerischem Negativsaldo und Verlustdeckungszusage

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Bilanzierungspflichtige bei sorgfältiger Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände eine Rückstellungspflicht nicht verneinen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juni 1989 - II ZR 172/88, NJW-RR 1989, 1198).
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