Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vor-GmbH: Unterbilanzhaftung eines Gesellschafters bei Verbrauch der Einlage im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH -- Verjährung in fünf Jahren

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Unterbilanzhaftung bei vor Fälligkeit geleisteter Bareinlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vor-GmbH: Verjährung der Unterbilanzhaftung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfüllung der Stammeinlageverpflichtung durch Leistung eines zwischenzeitlich verbrauchten Mehrbetrages an die Vor-GmbH

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 105, 300
  • NJW 1989, 710
  • NJW-RR 1989, 483 (Ls.)
  • ZIP 1989, 27
  • MDR 1989, 520
  • DNotZ 1989, 516
  • WM 1989, 16
  • BB 1989, 169
  • DB 1989, 217



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94  

    Unbeschränkte Verlustdeckungs- und Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung der

    Gegen die Haftungsbeschränkung sind insbesondere nach Aufgabe des Vorbelastungsverbots und der damit verbundenen Einführung der Vorbelastungs- bzw. Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129; 105, 300) berechtigte Bedenken erhoben worden.

    Denn dadurch, daß auch die Pflichten aus den von der Vor-GmbH getätigten Geschäften auf die eingetragene GmbH übergehen (vgl. dazu BGHZ 80, 129, 137 ff.) und darüber hinaus die Vorbelastungshaftung auch die den Mindesteinlagebetrag übersteigende Zahlung ergreift, die freiwillig vor Eintragung der GmbH zur Erfüllung der Resteinlagepflicht vorgenommen wird (vgl. BGHZ 105, 300), ist die besondere Gefahrenlage der Gläubiger, die dem Senat seinerzeit Veranlassung zur Annahme einer Außenhaftung gegeben hat, beseitigt.

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02  

    Gesellschaftsrecht - "Vorratsgesellschaft"

    Die in der Entscheidung BGHZ 117, 323 offengelassene Frage, wie der Gläubigerschutz aus Anlaß der Mantelverwendung nach Vorratsgründung im Wege der analogen Anwendung der Gründungsvorschriften im einzelnen auszugestalten ist, betrifft sowohl den durch die formal-rechtliche registergerichtliche Präventivkontrolle abgesicherten Mindestschutz als auch den weitergehenden Schutz auf der (materiell-rechtlichen) Haftungsebene, aufgrund etwa der Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG) oder der vom Senat entwickelten Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 303).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02  

    Gesellschaftsrecht - Wiederverwendung eines leer gewordenen Gesellschaftsmantels

    Die reale Kapitalaufbringung als zentrales, die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen rechtfertigendes Element ist sowohl bei der Mantelverwendung als auch bei der Aktivierung einer Vorratsgesellschaft nicht nur durch die registergerichtliche Präventivkontrolle, sondern weitergehend auf der materiell-rechtlichen Haftungsebene durch entsprechende Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 333) sicherzustellen.
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