Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vor-GmbH: Unterbilanzhaftung eines Gesellschafters bei Verbrauch der Einlage im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH -- Verjährung in fünf Jahren
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Unterbilanzhaftung bei vor Fälligkeit geleisteter Bareinlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vor-GmbH: Verjährung der Unterbilanzhaftung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erfüllung der Stammeinlageverpflichtung durch Leistung eines zwischenzeitlich verbrauchten Mehrbetrages an die Vor-GmbH
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 105, 300
- NJW 1989, 710
- NJW-RR 1989, 483 (Ls.)
- ZIP 1989, 27
- MDR 1989, 520
- DNotZ 1989, 516
- WM 1989, 16
- BB 1989, 169
- DB 1989, 217
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94
Unbeschränkte Verlustdeckungs- und Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung der …
Gegen die Haftungsbeschränkung sind insbesondere nach Aufgabe des Vorbelastungsverbots und der damit verbundenen Einführung der Vorbelastungs- bzw. Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129; 105, 300) berechtigte Bedenken erhoben worden.Denn dadurch, daß auch die Pflichten aus den von der Vor-GmbH getätigten Geschäften auf die eingetragene GmbH übergehen (vgl. dazu BGHZ 80, 129, 137 ff.) und darüber hinaus die Vorbelastungshaftung auch die den Mindesteinlagebetrag übersteigende Zahlung ergreift, die freiwillig vor Eintragung der GmbH zur Erfüllung der Resteinlagepflicht vorgenommen wird (vgl. BGHZ 105, 300), ist die besondere Gefahrenlage der Gläubiger, die dem Senat seinerzeit Veranlassung zur Annahme einer Außenhaftung gegeben hat, beseitigt.
- BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02
Gesellschaftsrecht - "Vorratsgesellschaft"
Die in der Entscheidung BGHZ 117, 323 offengelassene Frage, wie der Gläubigerschutz aus Anlaß der Mantelverwendung nach Vorratsgründung im Wege der analogen Anwendung der Gründungsvorschriften im einzelnen auszugestalten ist, betrifft sowohl den durch die formal-rechtliche registergerichtliche Präventivkontrolle abgesicherten Mindestschutz als auch den weitergehenden Schutz auf der (materiell-rechtlichen) Haftungsebene, aufgrund etwa der Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG) oder der vom Senat entwickelten Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 303). - BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02
Gesellschaftsrecht - Wiederverwendung eines leer gewordenen Gesellschaftsmantels
Die reale Kapitalaufbringung als zentrales, die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen rechtfertigendes Element ist sowohl bei der Mantelverwendung als auch bei der Aktivierung einer Vorratsgesellschaft nicht nur durch die registergerichtliche Präventivkontrolle, sondern weitergehend auf der materiell-rechtlichen Haftungsebene durch entsprechende Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 333) sicherzustellen.
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
Der Bundesgerichtshof geht erkennbar davon aus, dass den Interessen der Gläubiger ausreichend Rechnung getragen ist, wenn entweder die Unterbilanzhaftung der Gesellschafter (Haftung für die Differenz zwischen Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister), welche eine Zustimmung der Gesellschafter zur Geschäftsaufnahme vor Offenlegung voraussetzt, oder eine Handelndenhaftung eingreift, wenn die Zustimmung zur Geschäftsaufnahme nicht erteilt ist (9. März 1981 - II ZR 54/80 - BGHZ 80, 129, 139; 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88 - BGHZ 105, 300). - BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05
Gesellschaftsrecht - Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhung: Tilgungswirkung
b) Eine Voreinzahlung, die - wie im Streitfall - im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung bereits verbraucht ist, kann hingegen angesichts der überragenden Bedeutung, die das Gesetz der ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung als Korrelat der Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG beimisst (vgl. BGHZ 105, 300, 302), keine Tilgungswirkung entfalten. - BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10
Gesellschaftsrecht - Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung
Kommt es zur Eintragung, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten aus der mit ihrer Zustimmung vor der Eintragung aufgenommenen Geschäftstätigkeit für die Differenz zwischen dem (statutarischen) Stammkapital abzüglich des satzungsmäßig festgelegten Gründungsaufwands und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung (BGH, Urteil vom 9. März 1981 II ZR 54/80, BGHZ 80, 129, 141; Urteil vom 24. Oktober 1988 II ZR 176/88, BGHZ 105, 300, 303; Urteil vom 29. September 1997 II ZR 245/96, ZIP 1997, 2008) entsprechend ihrer Beteiligungsquote (BGH, Urteil vom 17. Februar 2003 II ZR 281/00, ZIP 2003, 625, 627; Urteil vom 16. Januar 2006 II ZR 65/04, BGHZ 165, 391, 395). - BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05
Gesellschaftsrecht - Verschmelzung von AGs im Wege der Aufnahme
Unabhängig davon haften die Gesellschafter nach dem Modell der Unterbilanzhaftung (BGHZ 155, 318, 326 i.V.m. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 333; 140, 35), wenn durch eine mit ihrem Einverständnis aufgenommene Geschäftstätigkeit der Gesellschaft vor (bzw. ohne) deren Anmeldung zum Handelsregister Verluste entstanden sind und deshalb das statutarische Grundkapital nicht mehr gedeckt ist (…vgl. auch Ulmer in Großkomm.z.GmbHG § 11 Rdn. 105). - BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
Gesellschaftsrecht - Beginn der Verjährungsfrist für Unterbilanzhaftung
Das Berufungsgericht hat die Sache auch zutreffend entschieden, indem es die zu Recht auf Unterbilanzhaftung - und nicht etwa auf Einlagezahlung - gestützte Klage im Zusammenhang mit der Verwendung des "alten" GmbH-Mantels wegen Ablaufs der seinerzeit einschlägigen fünfjährigen Verjährungsfrist analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. (BGHZ 105, 300, 304 ff.) abgewiesen hat. - BGH, 10.12.2001 - II ZR 89/01
Gesellschaftsrecht - Haftung der Mitglieder einer Vor-Genossenschaft
Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Unterbilanzhaftung hat der Senat bereits ausdrücklich bejaht (BGHZ 105, 300); für die Verjährung des Verlustdeckungsanspruchs kann nichts anderes gelten. - BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08
Gesellschaftsrecht - Zur Haftung eines atypischen stillen Gesellschafters
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91
Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …
- BGH, 06.12.1993 - II ZR 102/93
Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer …
- OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 7 U 2/09
Voraussetzungen der Unterbilanzhaftung der Gesellschafter einer GmbH
- BGH, 29.09.1997 - II ZR 245/96
Aufstellung einer Vorbelastungsbilanz
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 919/06
Betriebsübergang - Ausbildungsvergütung
- OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 25/06
Verjährung der Ansprüche auf Auffüllung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher …
- BGH, 26.11.2007 - II ZA 15/06
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer vom …
- OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00
Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft; …
- OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01
Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft
- OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06
Gründerhaftung bei Mantelverwendung
- OLG Köln, 20.12.2001 - 18 U 138/01
Aufrechnung eines Gesellschafters gegen den Anspruch der Vorgesellschaft aus …
- KG, 18.05.2004 - 1 W 7349/00
Notargebühr: Höhe der Notargebühr bei Beurkundung der Gründung einer GmbH durch …
- OLG Hamm, 01.12.1992 - 15 W 275/92
Mindeststammkapital: Prüfungspflichten vor Handelsregistereintragung
- OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06
- OLG Köln, 05.07.2007 - 18 U 74/06
- BayObLG, 01.10.1991 - BReg. 3 Z 110/91
Zurückweisung des Eintragungsantrags bei Vorbelastungen der GmbH nach deren …
- OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 22 U 221/91
- OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 16 U 265/91
- OLG Düsseldorf, 18.05.1995 - 13 U 86/94
- OLG Dresden, 17.05.1994 - 3 U 1139/93
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