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   BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03   

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https://dejure.org/2005,280
BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,280)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2005 - II ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,280)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - II ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,280)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführers bei schuldhafter Insolvenzverschleppung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung einer Nichtbeendigung des Anstellungsverhältnisses durch eine Kündigung ; Befugnisse eines Insolvenzverwalters des Vermögens einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund

  • Judicialis

    BGB § 626

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH; Kündigung wegen Insolvenzverschleppung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers durch die GmbH: Wirksames Nachschieben eines wichtigen Grundes (Insolvenzverschleppung) durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Insolvenz verschleppt - Kündigung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 626; GmbHG § 64
    Insolvenzverschleppung des GmbH-Geschäftsführers als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Zahlungsunfähigkeit der GmbH Insolvenzantrag hinausgezögert - GmbH kann aus diesem "wichtigen Grund" ihrem Geschäftsführer kündigen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, allgemeine Regeln, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Darlegungs- und Beweislast, Entnahme, Erklärungsfrist, Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar, Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § ...

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der G

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführerkündigung wegen Insolvenzverschleppung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3069
  • ZIP 2005, 1365
  • MDR 2005, 1422
  • NZA 2005, 1415
  • NZI 2005, 694
  • NJ 2005, 415
  • WM 2005, 1411
  • BB 2005, 1698
  • DB 2005, 1849
  • NZG 2005, 714
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages (§ 626 Abs. 1 BGB) nicht der sofortigen Angabe eines wichtigen Grundes (Senat, BGHZ 27, 220, 225; 157, 151, 157 f.).

    Dieser oder auch weitere wichtige Gründe können grundsätzlich auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren (BGHZ 157, 151, 157 m.w.Nachw.).

    Handelt es sich - wie möglicherweise hier - um einen anderen als denjenigen Grund, der die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) zu der außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) eines Geschäftsführeranstellungsvertrages veranlaßt hat, so hat über das Nachschieben dieses Grundes das für eine Kündigung zuständige Organ zu entscheiden (BGHZ 157, 151, 159).

    Das gilt auch für die "Nachschiebebefugnis", die der Beklagte seinerseits nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung von dem nachgeschobenen Grund (angebliche Konkursverschleppung des Klägers) ausüben mußte (BGHZ 157, 151, 157 f.).

  • BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78

    Dienstverhältnis des Alleingesellschafter-Geschältsführers

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Entsprechendes hat der Senat (BGHZ 75, 209) bereits zu § 22 KO entschieden.

    Mit der Bestellung des Beklagten zum Insolvenzverwalter ist die Kündigungsbefugnis der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) auf ihn übergegangen (vgl. § 113 InsO sowie - zu § 22 KO - Senat, BGHZ 75, 209).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Schon deshalb ist hier entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts unerheblich, wann die beiden anderen Gesellschafter-Geschäftsführer - richtigerweise die Gesellschafterversammlung als Kollektivorgan (vgl. BGHZ 139, 89 ff.) unter Einschluß des ebenfalls an der Kündigung mitwirkenden Gesellschafters N. - erstmals Kenntnis von der (angeblichen) Konkursverschleppung erlangt haben.
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Für die streitige Berechtigung zu der Entnahme ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Senat, BGHZ 152, 280, 284 f.; Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 223/89, WM 1991, 281 f.); er hat deshalb auch den von ihm behaupteten Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber der Schuldnerin nachzuweisen.
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Handelt es sich aber - wie hier - bei dem für die fristlose Kündigung maßgebenden Grund um ein Dauerverhalten, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht vor dessen Beendigung (Sen.Urt. v. 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, WM 1975, 793 f.; v. 26. Juni 1995 - II ZR 109/94, ZIP 1995, 1334, 1336; BAGE 24, 383, 396 ff.; Hachenburg/Stein, GmbHG 8. Aufl. § 38 Rdn. 70).
  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages (§ 626 Abs. 1 BGB) nicht der sofortigen Angabe eines wichtigen Grundes (Senat, BGHZ 27, 220, 225; 157, 151, 157 f.).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Grundsätzlich genügt für einen Sachvortrag die Behauptung von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als entstanden anzusehen (vgl. BGHZ 127, 354, 358 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Handelt es sich aber - wie hier - bei dem für die fristlose Kündigung maßgebenden Grund um ein Dauerverhalten, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht vor dessen Beendigung (Sen.Urt. v. 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, WM 1975, 793 f.; v. 26. Juni 1995 - II ZR 109/94, ZIP 1995, 1334, 1336; BAGE 24, 383, 396 ff.; Hachenburg/Stein, GmbHG 8. Aufl. § 38 Rdn. 70).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Ebensowenig kommt es darauf an, ob der Gesellschafterversammlung der Schuldnerin der nachgeschobene Grund bei Ausspruch der Kündigung überhaupt bekannt war (vgl. Sen.Urt. v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, DStR 1998, 398 = NJW-RR 1998, 1409).
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
    Für die streitige Berechtigung zu der Entnahme ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Senat, BGHZ 152, 280, 284 f.; Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 223/89, WM 1991, 281 f.); er hat deshalb auch den von ihm behaupteten Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber der Schuldnerin nachzuweisen.
  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

    Allerdings geht er im Anwendungsbereich des § 626 Abs. 2 BGB davon aus, dass dann, wenn es sich bei dem für die fristlose Kündigung maßgeblichen Grund um ein Dauerverhalten handelt, die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht vor dessen Beendigung beginnt (BGH, Urteile vom 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 1698 unter 1 a; vom 26. Juni 1995 - II ZR 109/94, AG 1996, 32 unter 4; vom 20. Juni 2005 - II ZR 18/03, WM 2005, 1411 unter IV 1; ebenso Staudinger/Preis, BGB, Neubearb.
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04

    Bestellung des GmbH-Geschäftsführers unter auflösender Bedingung

    b) Die Feststellungsklage der Klägerin zu 2 ist gegen den Beklagten zu 1 ohne weiteres zulässig, weil sie ein rechtliches Interesse an der verbindlichen Klärung hat, ob der Beklagte zu 1 noch ihr Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ist (vgl. Sen.Urt. v. 20. Juni 2005 - II ZR 18/03, ZIP 2005, 1365 f. zum umgekehrten Fall der Feststellungsklage des Geschäftsführers).
  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 20/09

    Landpacht: Pflicht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen

    c) Ohne Erfolg macht die Beklagte in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die in § 626 Abs. 2 BGB festgelegte Zwei-Wochen-Frist für den Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund bei einem pflichtwidrigen Dauerverhalten nicht vor dessen Beendigung beginnt (Urt. v. 20. Juni 2005, II ZR 18/03, NJW 2005, 3069, 3070), die Wirksamkeit der Kündigung vom 3. November 2005 geltend.
  • OLG Köln, 01.06.2018 - 19 U 164/17

    Voraussetzungen und Frist für die außerordentliche Kündigung eines

    In den höchstrichterlich entschiedenen, auf die Beendigung von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführerverträgen im Rahmen von § 626 Abs. 2 BGB abstellenden Fällen kam jeweils hinzu, dass sich das pflichtwidrige Verhalten während der Zwei-Wochenfrist des § 626 BGB durch weitere Handlungen erneuerte bzw. manifestierte (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 -, BAGE 24, 383-400: immer wieder in Erscheinung tretendes vertragswidriges Verhalten; bzw. BGH, Urteil vom 20.06.2015, II ZR 18/03, fortgesetzte Insolvenzverschleppung).

    Vielmehr liegt den von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2015 - III ZR 231/12 - und vom 20.05.2005 - II ZR 18/03 - ein jeweils anderer Sachverhalt zugrunde, der auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.

  • OLG Köln, 14.12.2018 - 19 U 27/18

    Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!

    Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen, die bereits im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorgelegen haben, trägt allein dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen einer Kündigung aus wichtigem Grund der Kündigungsgrund nicht angegeben werden muss (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2005 - II ZR 18/03, NJW 2005, 3069, juris Rn. 12 für eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB; BGH, Urt. v. 11.10.2017 - VII ZR 46/15, NJW 2018, 50, juris Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09

    Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung

    Auch die von den Beklagten für ihre Rechtsauffassung in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 3069) bezieht sich auf einen Fall der fortgesetzten Konkursverschleppung durch Unterlassen eines gebotenen Insolvenzantrags, bei dem der durch die Verfehlung entstandene Schaden bzw. der Gefahr eines Schadenseintritts ebenfalls mit zunehmendem Zeitablauf stieg.

    In Abgrenzung zu den vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 3069) und vom Oberlandesgericht München (23.07.1997, HVR Nr. 826) entschiedenen Fällen bedeutet dies für die vorliegende Fallgestaltung, dass die für die Kündigungserklärung einzuhaltende Kündigungsfrist mit Kenntniserlangung der Beklagten von der Übernahme der Generalvertretung für die "M. Versicherung" durch den Kläger zu laufen begonnen hat.

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    a) Im Hinblick auf die gravierenden Sanktionen - Strafbarkeit einer, auch nur fahrlässigen, Insolvenzverschleppung gemäß § 148 GenG und Schadensersatzpflicht aus § 34 Abs. 2 GenG und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 99 Abs. 1 GenG - und die Unsicherheit prognostischer Einschätzungen ist dem Vorstand bei der Feststellung der Überschuldung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen (Senat, BGHZ 126, 181, 199 f. zu § 64 GmbHG; s. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 2005 - II ZR 18/03, ZIP 2005, 1365, 1367 zum umgekehrten Fall der Kündigung des Anstellungsvertrages wegen Nicht-Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12

    Geschäftsführerdienstleistungsvertrag: Beendigung des Vertrages bei Verlust der

    Zwar bestand für den Kläger als Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH war, die Möglichkeit, Gesellschafterbeschlüsse in entsprechender Anwendung des § 246 AktG anzufechten (BGH, NJW 2005, 3069; BGH, NZG 2008, 317, 318).

    Dem Geschäftsführer ist es jedoch nicht verwehrt, die behauptete Unwirksamkeit der von dem Beschluss zu unterscheidenden Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO anzugreifen (vgl. BGH, NJW 2005, 3069).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

    Dabei sind nur Kündigungsgründe zu berücksichtigen, die bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen vor der Kündigung bekannt geworden sind (BGHZ 158, 151, 157; BB 2005, 1698, 1699).

    Darüber hinaus wären sie auch als nachgeschobene Kündigungsgründe zu berücksichtigen, weil sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen vor der Kündigung bekannt geworden waren (vgl. BGHZ 158, 151, 157; BB 2005, 1698, 1699).

    Eine Befugnis zum "Nachschieben" hat zwar nur das für die Kündigung zuständige Organ (BGHZ 157, 151, 159; BGH BB 2005, 1698, 1699), im Hinblick auf die für die Kündigung bestehende Annexkompetenz aus § 46 Nr. 4 GmbHG (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1632 f.; BB 2007, 1914; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Auflage, 2007, § 46 Rdn. 70 m.w.N.) hier also der Geschäftsführer der Alleingesellschafterin der Beklagten 1 A (vgl. BGH BB 2007, 1914, 1916; NJW-RR 2007, 1632 f. zur GmbH & Co. KG).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 4 Sa 10/14

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung - rechtswidrige Verwendung

    Bei einem Dauerverhalten beginnt die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ohnehin nicht vor der Beendigung dieses Verhaltens (so zutreffend BGH vom 20. Juni 2005 - II ZR 18/03 - = NJW 2005, 3069 im Einzelnen zur fristlosen und ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung sowie zur Tat- und Verdachtskündigung und zur Personalratsbeteiligung).
  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 236/06

    Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterfällt nicht dem BetrAVG

  • KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10

    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers: Aussetzung eines Zivilprozesses

  • OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06

    Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages:

  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 1 Sa 1/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung: Beharrliche Arbeitsverweigerung des

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07

    "Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des

  • BGH, 01.06.2023 - III ZR 73/22

    Kündigung des Lehrgangsvertrags aus wichtigem Grund hinsichtlich

  • OLG Saarbrücken, 31.07.2006 - 8 U 269/03

    Kündigung ohne Abmahnung von Führungskräften

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2012 - 16 U 177/10

    Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft aus

  • OLG Schleswig, 09.12.2010 - 16 U 16/06

    Kündigung aus wichtigem Grund: Nicht ohne Abmahnung!

  • LG Arnsberg, 22.12.2010 - 3 S 138/10

    Beginn der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei Bestehen eines

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 309/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

  • OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 4 U 108/12

    Bürgschaft: Haftung des Bürgen bei Bürgschaftsblankett; Einrede der

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 27 U 115/06

    Fristlose Kündigung des Geschäftsführers wegen ungerechtfertigter

  • OLG München, 29.05.2008 - 6 U 3461/07
  • OLG Celle, 20.09.2006 - 9 U 16/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei einem Klageantrag auf Verzichtserklärung gegenüber dem

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 27 U 126/06

    Fristlose Kündigung des Geschäftsführers wegen Täuschung des Aufsichtsrats über

  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06

    Fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers wegen

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 1 O 54/05

    Anspruch auf Festellung eines fortbestehenden Dienstverhältnisses trotz mehrerer

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 10 U 25/10
  • LG Magdeburg, 17.04.2012 - 11 O 1698/11

    Fristlose Kündigung des Vertrages bzgl. eines Wach- und Sicherheitsdienstes wegen

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