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   BGH, 28.09.1961 - II ZR 186/59   

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BGH, 28.09.1961 - II ZR 186/59 (https://dejure.org/1961,8220)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1961 - II ZR 186/59 (https://dejure.org/1961,8220)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1961 - II ZR 186/59 (https://dejure.org/1961,8220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 31
  • DB 1961, 1485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 06.11.1928 - II 235/28

    Preußische Stadtgemeinde; Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 28.09.1961 - II ZR 186/59
    In Frage kommt hier § 354 HGB (Schlegelberger-Hefermehl HGB 3. Aufl. § 396 Anm. 4 a.E.), der nicht nur dann anzuwenden ist, wenn eine Vereinbarung überhaupt nicht getroffen ist, sondern auch dann, wenn eine solche zwar vorliegt, aber unwirksam ist (RGZ 122, 229, 232).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten

    Es bedarf allerdings nicht in jedem Fall eines gültigen Vertrages, sofern keine Bedenken gegen die Wirksamkeit des Maklergeschäfts wegen Einigungs- oder Willensmängeln (§§ 145 ff, 104 ff, 116 ff BGB) bestehen und die Vorschrift, aus der sich die Nichtigkeit ergibt - etwa bei formellen Mängeln eines abgeschlossenen Maklervertrages -, nicht den Schutz einer Vertragspartei im Blick hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1961 - II ZR 186/59 - MDR 1962, 31: Fehlen der Genehmigung nach Art. 53 MilRegG; OLG Hamm VersR 1996, 1496, 1496 f: Fehlen der Schriftform nach §§ 18, 34 GWB a.F.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Der Senat kann daher offen lassen, ob im Hinblick darauf, daß möglicherweise die zugrunde liegenden Geschäfte gegen das MRG 53 verstießen und daher nichtig waren, ein solcher zivilrechtlicher Rückgewähranspruch überhaupt bestanden hat (vgl. hierzu auch BGH MDR 1962, 31).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Eine Tätigkeit, die gegen ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB verstößt und daher rechtsgeschäftlich nicht wirksam vereinbart werden kann, ist nicht nach § 354 HGB vergütungspflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1961 - II ZR 186/59, LM Nr. 2 zu § 396 HGB unter I; Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, § 354 Rdnr. 6; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Auflage, § 354 Rdnr. 12, jew. m.w.N.).
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